04.12.12

Tarifrecht

Experten fordern Ende der "Zwangspensionierungen"

Wer im Rentenalter arbeiten will, darf das oft nicht – wegen des Tarifrechts. Auch ihr Ehrenamt müssen Senioren häufig aufgeben. Die Kommission des Bundes gegen Altersdiskriminierung will das ändern.

Foto: picture alliance / dpa

Viele Rentner würden gerne berufstätig bleiben – so wie dieser Senior, der auf Honorbasis in einem Reifenwerk arbeitet. Die Rentenabschläge fressen allerdings oft die Verdienstvorteile von Minijobs auf
Viele Rentner würden gerne berufstätig bleiben – so wie dieser Senior, der auf Honorbasis in einem Reifenwerk arbeitet. Die Rentenabschläge fressen allerdings oft die Verdienstvorteile von Minijobs auf

Vier Jahre ist es her, dass die Hamburger Putzfrau Gisela Rosenbladt ihren Job verlor – weil sie zu alt war. Ihr Arbeitgeber hatte sie 14 Tage vor ihrem 65. Geburtstag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert. So sah es ihr Tarifvertrag vor. In einer schriftlichen Begründung der Firma hieß es, Rosenbladt könne "wegen ihres Alters" ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen.

Das wollte sich die Putzfrau nicht bieten lassen. Sie zog vor den Europäischen Gerichtshof und verlor. Zwar waren die EU-Richter der Auffassung, dass solche Klauseln zu einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine "auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung" darstellen. Dies könne aber "durch rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarktes und der beruflichen Bildung" in den einzelnen Mitgliedsstaaten gerechtfertigt sein.

Mit dem Urteil schienen Altershöchstgrenzen im Tarifrecht zementiert zu sein. Doch dies könnte sich nun ändern. Denn eine vom Bund eingesetzte Experten-Kommission gegen Altersdiskriminierung fordert, tarifvertragliche Altersgrenzen zu überprüfen. Das geht aus den Empfehlungen der Kommission hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt werden sollen und der Berliner Morgenpost bereits vorliegen.

Kommission: Grundfehler in vielen Tarifverträgen

Die von Bremens Ex-Bürgermeister Henning Scherf (SPD) geleitete Kommission begründet die Forderung mit der demografischen Entwicklung.

Während früher konsequent Anreize zur Frühverrentung geschaffen und tarifliche Altersgrenzen eingeführt worden seien, sei das Ziel nunmehr, Ältere länger im Erwerbsleben zu halten. Die automatische Orientierung am gesetzlichen Renteneintrittsalter, die es in vielen Tarifverträgen gibt, sei daher ein Fehler.

Außerdem spricht sich die Kommission dafür aus, die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner sowie die Altershöchstgrenzen für ehrenamtliches Engagement komplett abzuschaffen.

Frührentner werden doppelt bestraft

Bei ersterem geht es um Fälle wie den der 65-jährigen Handwerkerin, die nach Jahren der körperlich anstrengenden Arbeit vorzeitig in Rente geht. Gern würde sie das Angebot des Nachbarn annehmen, die gekürzte Rente mit einem Babysitterjob für monatlich 400 Euro aufzubessern.

Doch dann muss sie feststellen, dass von den 400 Euro faktisch nur 109 Euro übrig bleiben würden, weil aufgrund des vorzeitigen Ruhestands die Rentenabschläge angerechnet werden müssen. Hier würden Frührentner doppelt bestraft, befand die Expertenkommission.

Weil jeder Euro über der Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro die Rente mindere, lohne es sich für sie lediglich, Minijobs anzunehmen. Aber selbst bei diesen würden die Rentenabschläge den Verdienstvorteil auffressen.

Langer Streit um Altersgrenzen beim Ehrenamt

Auch die Altersgrenzen im Ehrenamt sorgen schon länger für Streit. Im Frühjahr hatte ein Hamburger dagegen geklagt, dass er mit 60 Jahren keinen Dienst mehr bei der Freiwilligen Feuerwehr tun durfte.

Bestärkt sah sich der Kläger durch die Tatsache, dass die Altersgrenzen bei der Freiwilligen Feuerwehr von Bundesland zu Bundesland variieren: In Schleswig-Holstein liegt sie zum Beispiel bei 67 Jahren. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Klage dennoch ab.

Begründung: Das Gleichbehandlungsgesetz greife hier nicht, weil es um ein Ehrenamt gehe. Eine allgemeine Altersgrenze sei geeignet, der Gefahr eines altersbedingten Versagens im Einsatz vorzubeugen.

Gremium sieht auch jüngere Arbeitnehmer benachteiligt

Die Scherf-Kommission plädiert hingegen dafür, dass jeder Bürger unabhängig vom Lebensalter darüber entscheiden können soll, wann und wie lange er sich engagieren will.

Ihre insgesamt zehn Empfehlungen beziehen sich dabei nicht nur auf die Diskriminierung älterer Menschen. Kritisiert werden auch sogenannte Senioritätsregelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die jüngere Arbeitnehmer benachteiligen.

Erst im März hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die altersabhängige Urlaubsstaffelung in Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst für unwirksam erklärt. Damit haben alle Beschäftige denselben Anspruch auf Urlaub. In der Vergangenheit hatten Angestellte des öffentlichen Dienstes bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis zum 40. Lebensjahr 29 und ab 40 Jahren 30 Urlaubstage.

Antidiskriminierungsstelle lobt Scherf-Kommission

Die unabhängige Expertenkommission war Anfang 2012 einberufen worden. Ihr gehören unter anderem Vertreter aus der Wissenschaft sowie von Sozial- und Wirtschaftsverbänden an.

"Es ist das erste Mal, dass sich in Deutschland eine hochrangige Kommission systematisch mit dem Thema Altersdiskriminierung auseinandergesetzt hat und konkrete Vorschläge zum Abbau von Benachteiligungen im Alter gibt", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Berliner Morgenpost.

"Die Politik tut gut daran, die Vorschläge der Kommission umzusetzen", sagte Lüder weiter. "Denn Altersdiskriminierung ist gerade in Zeiten des demografischen Wandels ein kapitaler Fehler, der uns viel kostet."

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