30.11.12

Leistungsgesetz

Mehr Geld für Asylbewerber - aber unter Hartz IV

In der Koalition gibt es Streit um das neue Asylbewerbergesetz. Es sieht vor, dass Flüchtlinge künftig mehr Geld bekommen – aber weniger als Hartz-IV-Empfänger. Der FDP fehlt ein entscheidender Punkt.

Foto: dapd

So jung und schon Deutschland-Fan: Ein Kind einer Flüchtlingsfamilie aus Nordafrika trägt in einem Terminal am Flughafen in Hannover - Langenhagen nach seiner Ankunft eine Wollmütze in den Farben der deutschen Nationalflagge
So jung und schon Deutschland-Fan: Ein Kind einer Flüchtlingsfamilie aus Nordafrika trägt in einem Terminal am Flughafen in Hannover - Langenhagen nach seiner Ankunft eine Wollmütze in den Farben der deutschen Nationalflagge

Asylbewerber in Deutschland erhalten künftig mehr Geld, allerdings nicht so viel wie Hartz-IV-Empfänger. Das geht aus einem Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hervor, der der Berliner Morgenpost vorliegt. Danach soll ein Alleinstehender künftig 336 Euro bekommen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Bezieher beträgt ab dem 1. Januar 2013 382 Euro.

Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli entschieden hatte, dass die bisherigen Geldleistungen für Asylbewerber gegen die Menschenwürde verstießen. Das Existenzminimum gelte für alle Personen, also auch für Asylbewerber, hatte das Gericht geurteilt und den Gesetzgeber aufgefordert, die Sätze "unverzüglich" anzuheben. In der Übergangszeit billigte das Gericht den Flüchtlingen 336 Euro zu – exakt den Betrag, der sich jetzt auch im Gesetz wiederfindet.

Dass der Satz für Flüchtlinge niedriger ausfällt als für Hartz-IV-Empfänger, begründet der Entwurf mit der "besonderen Situation" der Asylbewerber. Sie hätten auf der Flucht zumeist Hab und Gut zurücklassen müssen und dafür bei ihrer Einreise eine Grundausstattung an Kleidung und Hausrat bekommen. Dies müsse bei der Berechnung der Geldleistungen berücksichtigt werden.

Nach zwei Jahren sollen die Asylbewerber dann den vollen Sozialhilfesatz bekommen, heute gibt es den erst nach vier Jahren. Die Kinder von Asylbewerbern sollen zudem Anspruch auf das Bildungspaket für Hartz-IV-Kinder erhalten.

Leistungen können eingeschränkt werden

Die Kosten für die Neuregelung wird in dem Gesetzentwurf auf 120 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Vorrangig sollen Sachleistungen gewährt werden, sieht das Gesetz vor. Es gibt jedoch einen "Barbedarf", der rund ein Drittel des Hartz-IV-Regelsatzes beträgt. Für Alleinstehende liegt er bei 134 Euro. Er soll den Flüchtlingen laut Entwurf "von Anfang an eigenverantwortliches Wirtschaften ermöglichen".

Um Asylmissbrauch zu bekämpfen, können die Sozialleistungen allerdings eingeschränkt werden, wenn die Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" kommen, in denen ihnen keine politische Verfolgung droht. "Dies beinhaltet die Vermutung, dass ihre Einreise nach Deutschland aus asylfremden, insbesondere aus wirtschaftlichen Motiven erfolgt", heißt es in dem Referentenentwurf. Die Zahl dieser Fälle sei zuletzt stark gestiegen.

"Müssen auch Thema Arbeitserlaubnis anpacken"

Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober kritisierte diesen Gesetzespassus. "Ich halte das mit der Vorgabe des Verfassungsgerichts, die auf das Existenzminimum abzielt, für nicht vereinbar." Migrationspolitische Gründe dürften bei der Festlegung des Existenzminimums keine Rolle spielen, betonte Kober.

Er kritisierte auch, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für die Asylsuchenden nicht erleichtert wird. "Die FDP plädiert für einen Zugang bereits ab dem ersten Tag", sagte Kober.

Derzeit dürfen Asylbewerber erst nach einem Jahr in Deutschland arbeiten, wenn die Arbeitsagentur zustimmt. "Wenn wir uns mit dem Thema Asylbewerber beschäftigen, müssen wir auch das Thema Arbeitserlaubnis anpacken", forderte auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP, Johannes Vogel.

Unterstützung für eine Lockerung des Arbeitsverbots gibt es auch in der CDU. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, nannte das einjährige Arbeitsverbot nicht mehr zeitgemäß. Sie plädierte für eine Arbeitserlaubnis spätestens nach sechs Monaten. Die erzwungene Untätigkeit demotiviere die Betroffenen und belaste die Sozialkassen, argumentierte Böhmer.

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