30.11.12

Rechtsextremismus

Das Saarland zweifelt an Chancen für NPD-Verbot

Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer war beim ersten gescheiterten Anlauf dabei. Nun warnt die CDU-Politikerin, dass das Material gegen die rechtsextreme Partei nicht ausreichen könnte.

Foto: dapd

Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU): „Ich weiß nicht, ob es heute reicht“
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU): "Ich weiß nicht, ob es heute reicht"

Die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), zweifelt an den Erfolgsaussichten eines möglichen NPD-Verbotsverfahrens. Der Berliner Morgenpost sagte Kramp-Karrenbauer, sie sei schon als Innenministerin beim ersten Verbotsverfahren dabei gewesen und aus Schaden klug geworden.

"Damals hat das Material nicht ausgereicht, um die NPD zu verbieten. Und ich weiß nicht, ob es heute reicht", sagte die CDU-Politikerin.

Die Regierungschefin mahnte: "Wir sollten deshalb sehr genau überlegen, bevor wir der NPD wieder die Möglichkeit geben, sich mit einem gescheiterten Verbot ein weiteres Mal als Partei auf dem Boden der Verfassung zu inszenieren."

Auch Hessen gilt als Wackelkandidat

Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze gescheitert.

In der kommenden Woche beraten die Innenminister und anschließend die Länderchefs über die Einleitung eines zweiten NPD-Verbotsverfahrens. Inzwischen haben sich fast alle Bundesländer dafür ausgesprochen. Neben dem Saarland gilt noch Hessen als Wackelkandidat.

Die Mordserie der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatte die Debatte über einen neuen Versuch entfacht. Mittlerweile haben sich zwar keine engen Verbindungen zwischen NPD und dem NSU bestätigt. Jedoch nahmen Politiker die Verbrechen zum Anlass, einen Gang nach Karlsruhe anzustreben.

Stahlknecht: Selbst Scheitern keine Niederlage

Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), hält ein mögliches Scheitern des Staates bei einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbot für verkraftbar. "Sollte das Verfassungsgericht die NPD nicht verbieten, sähe ich das nicht als Niederlage", zitierte "Zeit online" Stahlknecht. Auch das Scheitern eines NPD-Verbots "wäre ein Sieg für den Rechtsstaat".

Stahlknecht zeigte sich überzeugt, dass eine aggressive Haltung der NPD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine Tolerierung von Gewalt in der Partei zu belegen sind.

"Entscheidend für die Beurteilung der Aggressivität ist, was in den Köpfen der Parteiführer vorgeht", sagte der Magdeburger Innenminister. Für ihn sei klar, dass die NPD physische und psychische Gewalt nutze, um ihre politischen Ziele umzusetzen. "Wenn die von Bund und Ländern erstellte Beweissammlung keine Ansätze für eine solche aggressive Grundhaltung ergeben hätte, würde ich von einem Verbotsverfahren dringend abraten."

Ein erneutes Scheitern bezeichnete Stahlknecht aber als unwahrscheinlich. Das mögliche neue Verbotsverfahren sei "weit professioneller vorbereitet als das von 2003".

McAllister steht hinter dem neuen Anlauf

Zuvor hatte Niedersachsen bereits angekündigt, für die Einleitung des Verfahrens zu stimmen. "Wir wollen, dass die rechtsextreme Partei verboten wird", sagte Regierungschef David McAllister (CDU) am Donnerstag.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Hannover stützt ihre Entscheidung auf ein Rechtsgutachten, welches zu dem Schluss kommt, dass ein Verbotsverfahren "hinreichende Erfolgsaussichten" habe. "Das heißt, das aggressiv kämpferische kann aus diesen Unterlagen bewiesen werden", sagte Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU).

Er hatte den Vizepräsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe, Franz Wilhelm Dollinger, mit der Prüfung des von Bund und Ländern zusammengetragenen Materials beauftragt. Dollinger hatte bereits 2003 beim gescheiterten NPD-Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht mitgearbeitet und gilt als unabhängiger NPD-Experte.

Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren sei, so das Gutachten, der Abzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsriege. "Das ist geschehen und kann durch die Innenminister auch glaubhaft vor Gericht dargelegt werden", sagte Schünemann. Zudem könne auch mit den "100 Prozent offen zugänglichen Quellen" die Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden.

Quelle: dpa/RA/jw
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