27.11.12

Stammzellenforschung

BGH erlaubt Patente auf embryonale Zellen

Bundesgerichtshof gibt in einem Grundsatzurteil einem Bonner Neurologen recht – allerdings mit Einschränkungen: Erlaubt sind nur Methoden, bei denen keine Embryonen verbraucht werden.

Foto: dpa

Neurologe und Stammzellenforscher Oliver Brüstle errang einen Teilerfolg
Neurologe und Stammzellenforscher Oliver Brüstle errang einen Teilerfolg

Forscher, die mit menschlichen embryonalen Stammzellen arbeiten, können sich ihre wissenschaftlichen Methoden eingeschränkt patentieren lassen. Dies geht aus einem am Dienstag ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor. Bedingung für die Patenterteilung: Bei der Gewinnung der Stammzellen dürfen sie nicht auf Embryonen zurückgreifen. Die Forschung selbst ist von diesem Urteil nicht betroffen, zur Entscheidung stand allein die Patentierung.

Das Urteil ist das vorläufige Ende eines langjährigen Rechtsstreites zwischen dem Bonner Neurologen Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace. 1999 hatte sich Brüstle ein Patent erteilen lassen für eine Methode, mit der er Ersatzzellen aus embryonalen Stammzellen entwickelte für geschädigte Bestandteile des Gehirns und des Rückenmarks.

Das Ziel: Krankheiten wie Parkinson oder multiple Sklerose zu heilen. Greenpeace klagte 2004 beim Bundespatentgericht in München erfolgreich gegen die Patentierung. Als der Fall nach Brüstles Berufung beim BGH gelandet war, reichte die Kammer den Fall sogleich weiter an den Europäischen Gerichtshof zur "Vorabentscheidung", um den eigenen Beschluss auf eine rechtlich sicherere Basis stellen zu können. Das Gericht in Luxemburg hatte denn auch den Rahmen festgesteckt, der das Karlsruher Urteil vom Dienstag im Großen und Ganzen vorgab.

Nur Verwendung importierter Stammzellen erlaubt

Brüstles Patent aus dem Jahr 1999 ist nach dem Urteil hinfällig, weil er damals noch mit Zellen gearbeitet hatte, die aus Embryonen gewonnen wurden. Sie waren bei der künstlichen Befruchtung ohnedies als überzählig aussortiert worden. Auch in der Forschung dürfen heute laut Gesetz nur noch importierte embryonale Stammzellen verwendet werden, die nach einem bestimmten Stichtag gewonnen wurden – zurzeit gilt der 1. Mai 2007.

Neue zu gewinnen ist hierzulande nicht mehr gestattet. Solche importierte Stammzellenlinien lassen sich beliebig vermehren – wenn auch einzelne Wissenschaftler davor warnen, dass sie sich von Generation zu Generation verändern und somit die Forschungsergebnisse verfälschen könnten.

Da auch Brüstle seit Langem – auch im Sinne des Urteils – keine Embryonen mehr verwertet, zeigte er sich mit dem Urteil "zufrieden", es habe Rechtsklarheit geschaffen. Christoph Then, Vertreter von Greenpeace, sagte, er sei "nicht unzufrieden", das Patent Brüstles sei eingeschränkt worden. Allerdings sieht auch er, dass das Urteil Wege offenlasse, um Patente auf embryonale Stammzellen zu erteilen. Ein neuer Patentantrag für dieselbe Methode, die dieses Mal mit "legalen" embryonalen Stammzellen durchexerziert wurde, hätte also gute Chancen, vor dem Patentamt und vor Gericht zu bestehen.

Nutzung von Stammzellen in Deutschland umstritten

Die Nutzung embryonaler Stammzellen zum Zwecke der Forschung und Therapie war, seit sie gegen Ende der 90er-Jahre in einer breiteren Öffentlichkeit ins Gespräch kam, in Deutschland umstritten – rechtlich, moralisch, aber auch was den therapeutischen Sinn und Zweck angeht. Sie war einer der Beweggründe zur Einrichtung der Ethikkommission der Bundesregierung unter Gerhard Schröder – neben der ebenso umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID), mit der Eltern vor einer künstlichen Befruchtung Embryonen auf mögliche Erbkrankheiten untersuchen lassen können.

Gegner der Forschung an embryonalen Stammzellen wie auch einige Stammzellenforscher selbst bezweifeln die Notwendigkeit, für ihre Wissenschaft auf solche Zellen zurückgreifen zu müssen, und empfehlen "adulte" Zellen.

Embryonale sind zwar flexibler einzusetzen, weil sie sich prinzipiell noch in jede Art menschlichen Gewebes entwickeln können, gelten deshalb als "totipotent". Auch entwickeln sie sich schneller als erwachsene, "adulte" Zellen. Und sie sind noch "reiner", unbeschädigt von Anlagen zur Mutation.

Embryonale Zellen erhöhen Krebsrisiko

Andererseits neigt jeder Körper dazu, Gewebe abzustoßen, das nicht aus körpereigenen Zellen gewonnen wurde. Würde ein Patient selbst "adulte" Zellen zur Verfügung stellen, wäre dies nicht der Fall. Zudem ist die schnelle Entwicklung der embryonalen Stammzellen schon fast als Wucherung zu bezeichnen, was das Krebsrisiko erhöht.

Brüstle hat stets in Interviews auch mit diesem Blatt betont, dass es ihm nicht darum ginge, embryonale Stammzellen zur Therapie einzusetzen. Sie seien allerdings für die Forschung unabdingbar, weil sie sauberere Ergebnisse zeigten und Wege aufzeigten, wie die selben Ergebnisse mit adulten Stammzellen zu erzielen seien.

Andererseits haben Forscher bei Experimenten mit adulten Stammzellen in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt, die ihrer Ansicht nach an die Qualität embryonaler Zellen heranreichen.

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