25.11.12

NSU-Terror

Bund-Länder-Experten fordern Gesetzesänderungen

Die Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der Neonazi-Morde hält eine tief gehende Reform der Sicherheitsbehörden für dringend erforderlich. Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes lehnt sie ab.

Foto: REUTERS

Heino Vahldieck, Bruno Jost und Eckhart Müller von der Bund-Länder-Kommission mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (v. l., Archivbild vom Februar 2012)
Heino Vahldieck, Bruno Jost und Eckhart Müller von der Bund-Länder-Kommission mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (v. l., Archivbild vom Februar 2012)

Zwei Gremien sind auf Bundesebene mit der Aufarbeitung der Neonazi-Morde der Terrorzelle NSU beschäftigt. Aus dem einen, dem Untersuchungsausschuss des Bundestags, drängen stets neue Details, neue Interpretationen und neue Debatten über das strukturelle Versagen der Sicherheitsbehörden an die Öffentlichkeit. Das andere Gremium, die im Februar eingesetzte vierköpfige Bund-Länder-Kommission, arbeitet im Stillen.

Für die Innenministerkonferenz Anfang Dezember werden die Experten der monatelangen Stille jedoch ein Ende bereiten und einen Zwischenbericht vorlegen. Das Papier dürfte für Diskussionsstoff sorgen: Die Kommission wird Gesetzesänderungen fordern und nicht nur die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden analysieren. Auch die Landeskriminalämter werden sich kritische Worte gefallen lassen müssen.

Der Kommission gehören der frühere Hamburger Innensenator und Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck (CDU), der frühere Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch (SPD), der Münchner Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte Eckhart Müller (auf Vorschlag der FDP) und der frühere Bundesanwalt am Bundesgerichtshof Bruno Jost (auf Vorschlag der Grünen) an. Ihre Aufgabe: Sie sollen Ideen für eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern entwickeln.

Vorschläge für Gesetzesänderungen kommen

Nun wird es also ernst. Im Gespräch mit der Berliner Morgenpost kündigte Kommissionsmitglied Vahldieck gewichtige Reformvorschläge an: "Es wird darum gehen, klare Informationspflichten einzuführen und so die Kommunikation zwischen den Behörden zu verbessern. Wir werden Vorschläge für Gesetzesänderungen unterbreiten." Man habe einige Probleme bei den Schnittstellen der behördlichen Zusammenarbeit identifiziert. Daraus müssten Lehren gezogen werden.

Womöglich löst der Zwischenbericht eine intensive Diskussion über das Verhalten der Landeskriminalämter aus. Denn Vahldieck sagt auch: "Es gibt Fehlleistungen zu beklagen, aber beileibe nicht nur bei den Verfassungsschutzämtern." Die einseitige Fokussierung auf den Verfassungsschutz werde der Dimension des NSU-Skandals nicht gerecht.

"Als längst bekannt war, dass es sich um eine Mordserie mit derselben Waffe handelt, haben die verschiedenen Landeskriminalämter ohne einheitliche Führung ermittelt - insbesondere ohne die Anleitung durch den Generalbundesanwalt", kritisiert er. "Es verwundert, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Zusammenarbeit gab."

"Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit"

Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit sich die Neonazi-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Thüringen erschossen und ihre Komplizin Beate Zschäpe sich der Polizei stellte. Es werden wohl noch Jahre vergehen, bis die Aufarbeitung beendet ist und – was schwerer wiegt – Konsequenzen gezogen sind.

Es gebe auch Punkte, bei denen die Vierergruppe noch nicht abschließend zu einer Meinung gekommen sei, gibt Vahldieck zu. Noch hat die Kommission Zeit. Entscheidend wird der Abschlussbericht sein, der zur Frühjahrs-Innenministerkonferenz fertiggestellt sein soll.

"Wir wollten früher fertig werden, aber Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", sagt der CDU-Mann. Dass es nicht schneller ging, hatte vor allem mit organisatorischen Startschwierigkeiten zu tun: "An die gewünschten Informationen zu kommen, war anfänglich nicht so leicht." Dies habe sich sukzessive verbessert.

Nur Körtings Rückzug sorgte für Schlagzeilen

Inzwischen fließen die Informationen: Die Faktensammlung der Kommission basiert auf Materialien der Untersuchungsausschüsse, des Generalbundesanwalts und der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden. Ein Arbeitsstab von neun Beamten aus den Ländern steht dem Gremium zur Seite. Alle zwei bis drei Wochen trifft sich die Gruppe, die mehrere tausend Aktenseiten durchgearbeitet hat.

Schlagzeilen gab es in den Monaten der Stille nur, als Berlins Ex-Innensenator Ehrhart Körting (SPD) im September das Gremium verließ. Körting erklärte, er habe die Aufgabe im Februar übernommen, als eine Verwicklung Berlins in die NSU-Mordserie nicht erkennbar gewesen sei. Um jeden Anschein einer Befangenheit zu vermeiden, stehe er ab sofort nicht mehr zu Verfügung.

Zuvor war bekannt geworden, dass ein V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes den Beamten der Behörde bereits 2002 Hinweise zu dem gesuchten Terrortrio gegeben hatte. Körting versicherte zwar, dass er mit dem Vorgang zu seiner Amtszeit als Senator nach seiner "sicheren Erinnerung" nicht befasst war, aber die Kommission durfte auf keinen Fall Ziel von Spekulationen werden.

Darauf setzen die vier Mitglieder der Bund-Länder-Gruppe auch bei der Innenministerkonferenz, zu der sie anreisen wollen.

Friedrich: Impulse werden "in die Arbeit einfließen"

Allein, wie ernst werden Bundesregierung und Bundesländer die Expertenvorschläge nehmen? Den Ankündigungen von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zufolge sollen alle Impulse von Untersuchungsausschuss und Kommission "selbstverständlich umgehend" geprüft werden und "in die Arbeit einfließen".

So hatte es Friedrich anlässlich des Jahrestags der Aufdeckung der Mordserie versprochen. Nur zu radikal sollen die Vorschläge auch nicht werden. Friedrich will eine Bewertung von Polizei und Verfassungsschutz "mit Augenmaß".

Bei allem Reformwillen, den die Kommission einfordern wird, sollen die Grundstrukturen der deutschen Sicherheitsarchitektur nach dem Willen der Experten unangetastet bleiben. Die Abschaffung des Verfassungsschutzes werde der wichtigen Bedeutung des Verfassungsschutzes als Ausdruck der wehrhaften Demokratie nicht gerecht, stellt Vahldieck klar.

"Die föderale Struktur des Verfassungsschutzes in Frage zu stellen, halten wir ebenso für falsch." Aus den Fehlern zu lernen, heiße nicht, radikale Strukturveränderungen vorzunehmen. So, wie die Behörden jetzt zusammenarbeiten, kann es nach Ansicht der Kommission aber auch nicht weitergehen.

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