07.11.12

Grundrechte verletzt

Schornsteinfeger verliert Amt wegen Nähe zur NPD

Das Bundesverwaltungsgericht entzog einem rechtsextremen Kaminkehrer seinen Bezirk, weil er unter anderem an "Totenehrungen" für die Mörder eines jüdischen Außenministers teilnahm.

Foto: dapd

Schornsteinfeger Lutz B. wurde sein Kehrbezirk entzogen. Für ihn bedeute das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig den „finanziellen Tod“
Schornsteinfeger Lutz B. wurde sein Kehrbezirk entzogen. Für ihn bedeute das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig den "finanziellen Tod"

Ein öffentlich bestellter Bezirksschornsteinfeger darf sich privat keine rechtsextremen und antisemitischen Umtriebe erlauben, sonst kann ihm sein Kehrbezirk entzogen werden. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Widerrufsbescheid des Landes Sachsen-Anhalt, das einem NPD-nahen Schornsteinfegermeister sein Amt abgesprochen hatte.

Der 1958 geborene Handwerker ist kein NPD-Mitglied, sitzt aber für die Partei im Stadtrat von Laucha und im Kreistag des Burgenlandkreises. An seiner rechtsextremen Gesinnung haben Behörden und Justiz keinen Zweifel.

Jahrelang nahm er an sogenannten "Totenehrungen" für die Mörder des jüdischen Außenministers der Weimarer Republik, Walther Rathenau, teil. Damit sei er persönlich nicht zuverlässig genug, um die besonderen hoheitlichen Aufgaben eines Bezirkschornsteinfegermeisters zu erfüllen, urteilte der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts.

Keine Beamten, dafür "Beliehene"

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nannte das Urteil ein wichtiges und richtiges Signal des Rechtsstaates in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. "Wer im öffentlichen Auftrag tätig wird, kann nicht zugleich rechtsextremes und menschenverachtendes Gedankengut vertreten", sagte er.

Der Schornsteinfeger hatte sich gegen den Widerruf seiner Bestellung gewehrt – und in den Vorinstanzen noch Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg war seiner Argumentation gefolgt, dass er seine privaten politischen Aktivitäten von seinem Beruf klar trennen könne. Das private Verhalten des Mannes könne ausgeblendet werden, weil es keinen Bezug zu seiner Arbeit als Bezirkschornsteinfegermeister gebe, so das OVG.

Die obersten deutschen Verwaltungsrichter beurteilten den Fall nun komplett anders. Zwar bestehe bei Kaminkehrern keine Pflicht zur absolute Verfassungstreue wie etwa bei Beamten. Aber als sogenannte "Beliehene" nähmen sie öffentliche Aufgaben wahr – und müssten deswegen auf jeden Fall die Grundrechte ihre Kunden achten.

"Finanzieller Tod droht"

"Das Vertrauen der Bürger in eine rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung des Bezirksschornsteinfegermeisters wird erschüttert, wenn dieser durch außerberufliches Verhalten zu erkennen gibt, dass er die geltenden Gesetze und die Grundrechte von Mitbürgern – auch von ethischen oder religiösen Minderheiten – nicht uneingeschränkt und verlässlich achtet", urteilte der 8. Senat.

Der Schornsteinfeger hatte im Gericht gesagt, dass der Entzug des Kehrbezirks für ihn den "finanziellen Tod" bedeuten würde. Zum 1. Januar 2013 ändert sich jedoch ohnehin die Rechtslage – das Kehrmonopol, das bisher dem Schornsteinfeger seinen Bezirk sicherte, fällt. Hausbesitzer können sich künftig selbst aussuchen, welchen Schornsteinfeger sie in ihre Wohnung lassen.

Auf diese Neuregelung verwies auch der Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf. Es werde dann vermutlich mehr freie Schornsteinfeger geben als bisher, "die somit ihrem Beruf nachgehen, aber nicht als Bezirksschornsteinfegermeister bestellt sind." Ein generelles Verbot, als Schornsteinfeger zu arbeiten, gebe es für den Mann aus Laucha mit dem Leipziger Urteil aber nicht.

Er habe einen Meisterbrief als Schornsteinfeger, dieser könne ihm nicht aberkannt werden, und damit könne er als freier Schornsteinfeger weiter seinem Beruf nachgehen, erklärte Keindorf die Rechtslage. (Az.: 8 C 28.11 – Urteil vom 7. November 2012)

Quelle: dpa/sara
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