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Kinderpornografie

Kampf um Internetsperren geht in die letzte Runde

Der große Tag rückt näher: Am 18. Juni soll die geplante Gesetzesänderung zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet die zweite und dritte Lesung im Bundestag passieren. Inzwischen sehen sogar CDU-Abgeordnete Klärungs- und Änderungsbedarf. Die SPD signalisiert dagegen eine Einigung.

Bundestag
Foto: DDP
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kämpft weiter um ihren Gesetzesentwurf zur Sperrung von Internetseiten

Der Streit um den richtigen Weg, Kinderpornografie im Internet zu bekämpfen, tobt seit Wochen im Internet und im Parlament. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte eine Änderung des Telemediengesetzes angeregt, der die Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet vorsieht. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll dazu Listen der kriminellen Seiten erstellen und die Provider auffordern, die betroffenen Domains zu sperren. Fünf der acht großen deutschen Provider (Anbieter von Internetplattformen) hatten ihre Mitarbeit angekündigt. Anstelle der Porno-Seiten sollen die User auf eine Stoppschild-Seite umgeleitet werden. Für den 18. Juni ist die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag vorgesehen.

Doch das Gesetzgebungsverfahren gerät mehr und mehr ins Stocken. Internet-Aktivisten wie auch Experten, die die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Bundestages in der vergangenen Woche zu dem Thema befragt hatten, sehen von der Leyens Vorstoß kritisch.

Die Netz-Community befürchtet, dass die Sperrung von Kinderpornografie-Seiten einerseits ineffizient ist. Die Bilder der missbrauchten Kinder seien danach weiterhin im Netz zu finden, nur eben unter anderen Adressen. Sie fordern, die Seiten radikal zu löschen. Andererseits könnte, so ihre Befürchtung, das Thema Kinderpornografie genutzt werden, um ein Instrument zu schaffen, das letztlich eine weitergehende Zensur von Internetinhalten möglich macht. Damit würde das Grundrecht auf Informationsfreiheit angegriffen.

Juristen hatten im Ausschuss dagegen verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht sowie die Zuständigkeit des Bundestages in Frage gestellt. So wurde kritisiert, dass das BKA die Sperrungen veranlassen kann, ohne dass ein Richter entschieden hat. Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen hatte überdies bezweifelt, dass wie erhofft 80 Prozent der Nutzer dieser Bilder abgeschreckt werden könnten.

Petition hat mehr als 110.000 Unterzeichner

Angestoßen hatte die Diskussion die Berliner Franziska Heine, die Ende April unter bundestag.de eine Petition gegen die Indizierung von Internetseiten eingereicht hatte, die online noch bis zum 16. Juni unterzeichnet werden kann. Heine hat innerhalb von viereinhalb Wochen bis Donnerstagabend über 110.200 Unterstützer gefunden. Damit hat sie das Recht, im Petitionsausschuss des Bundestages ihre Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorzutragen.

Die SPD hatte im Anschluss an den Ausschuss erklärt, dass sie gegen das Gesetz in seiner vorgelegten Form ist. Sie forderte „eine spezialgesetzliche Regelung anstelle einer Änderung des Telemediengesetzes und datenschutzrechtliche und verfahrensrechtliche Absicherung“, so die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Monika Griefahn, sowie der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Martin Dörmann. „Hierzu gehört aus unserer Sicht die gerichtliche Kontrolle der BKA-Sperren.“ Zudem müsste geklärt werden, wie und ob Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. „An diesen Punkten sind wir für Änderungen am Gesetzentwurf.“

Inzwischen signalisiert die SPD jedoch, dass sie noch in dieser Legislaturperiode Chancen auf eine Einigung sehe. Von der Leyen hatte der Partei zuvor vorgeworfen, eine Totalblockade ihrer Politik zu betreiben. Allerdings hatte auch sie bereits angekündigt, das Gesetz ändern zu wollen.

Wie sollte die Verbreitung von Kinderpornograf im Internet bekämpft werden?

Doch nun muss sich von der Leyen auch noch mit Querschüssen aus der eigenen Partei auseinandersetzen. So hat die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion Martina Krogmann jetzt auf dem Internet-Portal abgeordnetenwatch.de auf die Anfrage einer Leserin geantwortet: „Grundsätzlich gilt: Löschung vor Sperrung! In Deutschland ist das völlig unproblematisch, da die host-provider hier sehr gut kooperieren. Wenn jemand – das muss nicht das Bundeskriminalamt sein ­– sie auf kinderpornografische Inhalte hinweist, nehmen sie diese vom Netz.“ Zudem sehe sie „an verschiedenen Stellen noch einen erheblichen Klärungs- bzw. Änderungsbedarf.

Den eigentlichen Skandal sieht der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur), dem auch der Chaos Computer Club angehört, allerdings in einem anderen Punkt: Krogmann hatte in ihrem Beitrag davon geschrieben, dass das BKA bei Inhalten auf ausländischen Servern nicht direkt an die Betreiber herantrete, sondern den Weg über jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen wählen – das aber nehme einige Zeit in Anspruch. Das BKA achte damit die Souveränität der Staaten.

Der Arbeitskreis kommentiert dies so: „Bekannte Webseiten mit Darstellungen von Kindesmissbrauch würden nicht kurzfristig gelöscht, weil Hinweise auf dem Dienstweg versanden. Offenbar sind für das BKA bürokratische Abläufe ein höheres Gut als die Menschenwürde missbrauchter Kinder", sagt Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur. "Löschen statt Sperren ist möglich, aber der 'Dienstweg' soll dem entgegen stehen?" Auf eine Initiative des Arbeitskreises hin waren dagegen nach Hinweisen innerhalb von zwölf Stunden europaweit 60 Internet-Angebote von den informierten Providern gelöscht worden.

"Die Befürworter der Netzsperren stellen sich ein Armutszeugnis aus", zeigt sich die Initiatorin der Petition gegen Internetzensur, Franziska Heine, empört. "Frau von der Leyen bekämpft Probleme, die hinter ihrem Rücken das BKA selbst verursacht. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet sollte mit mehr Sachkenntnis, Ernsthaftigkeit und wahrem Engagement geführt werden."

Die Forderungen von Unicef

Von der Leyen (CDU) hatte sich in dieser Woche erneut für strengere Maßnahmen gegen Kinderpornografie im Internet ausgesprochen. „Menschenwürde muss offline wie online gelten“, hatte sie bei der Vorstellung des Unicef-Reports 2009 am Dienstag in Berlin gesagt. Oberste Priorität habe die Verbrechensbekämpfung. Von der Leyen verwies auch auf die zunehmende internationale Vernetzung im Internet. Sexuelle Gewalt in den neuen Medien müsse „im Fokus“ bleiben.

Auch Unicef-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus beklagte die globale Dimension des Kindesmissbrauchs. Mit Einzelmaßnahmen sei nichts zu bewirken. Sie forderte Deutschland auf, im weltweiten Kampf gegen die Täter eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Dies erfordere einen internationalen Daten- und Informationsaustausch. Weiter appellierte Stachelhaus an Tourismusindustrie, Kreditkartenunternehmen und Internetprovider, „soziale Verantwortung zu übernehmen“.

Nach Einschätzung von Unicef werden jedes Jahr weltweit rund 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren sexuell missbraucht. Zentrale Forderungen der Kinderschutzorganisation an die Bundesregierung sind eine konsequente Strafverfolgung, Hilfsangebote für die Opfer und international zusammenarbeitende Behörden. mit dpa



Erschienen am 04.06.2009

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