Sperrung von Internetseiten
Von der Leyen will Kinderporno-Gesetz ändern
Donnerstag, 28. Mai 2009 10:58 - Von Heike DietrichKein guter Tag für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Erst kritisierten Experten im Wirtschaftsausschuss des Bundestag ihr geplantes Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten. Und dann stoppte die SPD auch noch das bereits verhandelte Kinderschutzgesetz.
Im Streit um Internet-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie lenkt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein. Sie sagte am Mittwoch, die geplante Änderung des Telemediengesetzes müsse nachgebessert werden. In einem Interview mit „Spiegel Online“ hatte sie zuvor angekündigt, ein unabhängiges Gremium gründen zu wollen, das die geplante Zusammenstellung von Sperrlisten überwachen soll. Eine solche Kontrolle ist bislang nicht vorgesehen. Grundsätzlich hält von der Leyen jedoch an dem Vorhaben fest.
Bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags kritisierten viele Experten das Vorhaben der Regierung. Von der Leyen will Kinderporno-Seiten blockieren, indem Nutzern ein Stoppschild gezeigt wird. Das Bundeskriminalamt soll täglich eine Liste zusammenstellen und an die Provider, die Betreiber von Internetplattformen, melden. Diese sperren dann die Seite. Die Internet-Aktivisten halten dies für unwirksam und sogar für gefährlich. Die Maßnahmen könne der Beginn von Zensur sein und damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährden, so ihre Argumentation. Die kinderpornografischen Bilder seien zugleich weiter im Netz erhältlich.
Von der Leyen hält die Angst vor Zensur für unberechtigt. „Es geht uns ausschließlich darum, Kinderpornografie zu bekämpfen“, sagte sie Morgenpost Online. „Sollte in zehn Jahren eine andere Regierung etwas anderes als Kinderpornografie sperren wollen, muss sie ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren anstrengen mit Kabinettsentscheidungen, Anhörungen, Lesungen, Petitionen und allem, was dazugehört“, sagte sie.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages, Edelgard Bulmahn (SPD), sagte, Kinderpornografie sei ein „schreckliches Verbrechen und eine Schande für jede Gesellschaft“. Es gehe darum, die Durchsetzungskraft der Verbote und Strafen zu erhöhen, „ohne die Tür zum Überwachungsstaat zu öffnen“.
Damit dürfte sie den kleinsten gemeinsamen Nenner der Experten mit den Gästen auf der Besuchertribüne gefunden haben. Der Sitzungssaal 1302 des Jakob-Kaiser-Hauses war bis auf den letzten Platz besetzt. Unter ihnen war auch die Initiatorin der ePetition "Internet - Keine Indizierung von Internetseiten", die Berlinerin Franziska Heine. Sie hatte innerhalb kürzester Zeit mehr als 99.950 Unterzeichner (Stand: 28. Mai, 11 Uhr) gefunden. Bis zum 16. Juni ist die Petition noch zur Zeichnung geöffnet.
Internet-Experten waren sich im Ausschuss einig, dass Sperren von Websites relativ einfach zu umgehen sind. Anleitungen dazu kursieren im Web. Deswegen müsse das Löschen und nicht das Blockieren von kinderpornografischen Inhalten klar Vorrang haben. So kritisierte der Verband der deutschen Internetwirtschaft „eco“ den Gesetzentwurf grundlegend. „Sperrungen können nur flankierende Maßnahmen sein und tragen nicht dazu bei, dass die Inhalte aus dem Netz entfernt werden“ sagte Verbandsvorstand Oliver Süme während der öffentlichen Anhörung. Die Bilder aber seien aber weiterhin im Netz vorhanden.
Bedenken äußerte auch Guido Brinkel vom Bundesverband Informationswirtschaf Telekommunikation und neue Medien. Er sähe durchaus Ausweitungstendenzen auf andere Bereiche. Er plädierte daher für ein Spezialgesetz, um den Ausnahmecharakter zu unterstreichen. In seiner Stellungnahme verweist der Verband ebenfalls darauf, dass die Maßnahmen nicht geeignet sind, „gegen die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie vorzugehen“.
Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen unterstützt den Gesetzentwurf mit Einschränkungen. Sicherlich könnten damit Teilerfolge erzielt werden, heißt es in ihrer Stellungnahme. Sie zweifle jedoch daran, dass „80 Prozent der Betroffenen abgeschreckt werden“, so Kuhnen im Ausschuss.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Direktor des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht, Ulrich Sieber, sagte zudem, er sähe verfassungsrechtliche Probleme. Beispielsweise weil die Sperrmaßnahmen durch die Polizei, nicht aber durch einen Richter angeordnet würden. Zudem sei es problematisch, wenn eine Domain ohne Information des Betreibers abgeschaltet würde. Dieter Frey, Anwalt für Urbeber- und Medienrecht, hatte bereits vorab auf beachtliche Schwächen des Gesetzentwurfes hingewiesen. So sei die Verhältnismäßigkeit der Sperrung zweifelhaft.
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Daneben beschäftigt den Ausschuss, wie Websites auf die Sperrlisten kommen. BKA-Abteilungsleiter Jürgen Maurer kündigte an, im Zweifelsfall eine Domain nicht auf die Liste setzen zu wollen. Basierend auf Informationen von Ländern wie Norwegen oder Dänemark, die bereits Sperrlisten führten, geht Maurer von „einigen 1000 Domains“ aus, die zu sperren sind. Rund 150 bis 200 neue Seiten würden schätzungsweise pro Woche dazukommen. Zu der von der Familienministerin angeregten Kommission sagte Maurer, es brauche keine Kontrollen. Seine Behörde könne allein über Sperrungen entscheiden und werde bei Zweifeln nicht sperren.
Die Besucher auf den Tribünen simsten mit und versandten Nachrichten über den Mikroblogging-Dienst twitter.com. Mitunter gab es verhaltenes bis ärgerliches Stöhnen auf der Tribüne. Etwa als Bundesrichter Peter-Jürgen Graf sich vorstellte, wie eine mit einem Stoppschild versehene Kinderporno-Seite dennoch von einem Nutzer 200 Mal angeklickt werde. Als Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden, erklärte wie schwierig es sei, die Seiten zu bekämpfen, hielt Franziska Heine nicht mehr an sich: "Ja, weil sie gar nicht wissen, dass sie auf der Liste sind", rief sie Maurer zu. Der stutzte, blickte kurz zur Tribüne, öffnete den Mund zu einer Antwort - und verkniff sie sich dann doch mit einer wegwerfenden Handbewegung.
Die Grünen erklärten nach der Anhörung, es könne nicht sein, dass das BKA ohne richterliche Kontrolle über die Sperrung von Seiten entscheide. Es dürften auch nicht zufällig auf solchen Seiten Gelandete zu Verdächtigen werden. Daher müsse die Sammlung von Nutzer-Daten unterbleiben.
Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörn Wunderlich, sagte nach der Sitzung: „Die von der Bundesregierung als wirksames Mittel gegen Kinderpornografie gepriesenen Internetsperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos."
Kinderschutzgesetz ist vorerst gescheitert
Am Abend wurde zudem bekannt, dass ein zweites wichtiges Projekt von der Leyens vorerst gescheitert ist. Das geplante Kinderschutzgesetz ist vorerst gescheitert. Ein vom Kabinett bereits verabschiedeter Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Familienausschuss des Bundestags nicht mehr behandelt. Am Montag hatte es bei einer Expertenanhörung heftige Kritik an den vorgeschlagenen Regelungen gegeben.
Die SPD-Fraktion bestätigte, der vom Familienministerium vorgelegte Gesetzentwurf werde „in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt“. Dies sei die Haltung der SPD-Fraktionsspitze, sagte die zuständige Sprecherin der Fraktion, Caren Marks. Damit fehlt die parlamentarische Mehrheit für das Gesetzesvorhaben.
Die FDP erklärte, es sei „richtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht verabschiedet wird“. Der nun zurückgezogene Entwurf sei „unzureichend“. Das Thema Kindesmisshandlungen dürfe aber nicht von der Tagesordnung verschwinden. Die kinderpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, Ekin Deligöz, begrüßte den Beschluss. Der Gesetzentwurf, den Frau von der Leyen und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) als „einen elementaren Baustein im Kinderschutz“ angepriesen hätten, hätte in der Praxis mehr geschadet als genützt, sagte Deligöz. Die Koalition habe trotz massiver Kritik von Experten viel zu lange an dem Gesetz festgehalten.
Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums bedauerte die Entwicklung. Das Thema dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden. Von der Leyen halte daran fest, dass noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werde. Dazu gebe es auch einen klaren Auftrag des Kinderschutzgipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder im vergangenen Juni. Auch der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), sagte, die Union wolle das Kinderschutzgesetz durchsetzen. Der Kinderschutz in den ersten Lebensjahren habe Lücken, die geschlossen werden müssten. Vertreter von SPD, FDP und Grünen begrüßten das Scheitern des Gesetzentwurfs.
Mit dem Gesetz, das der Bundestag noch vor der Sommerpause verabschieden sollte, sollten Kinder besser vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden. Vorgesehen war unter anderem, dass das Jugendamt ein Kind persönlich in Augenschein nehmen muss, wenn Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen.
mit epd/ddp/dpa/KNA






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