18.10.12

Gesundheit

Kartellwächter nehmen Krankenkassen ins Visier

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen künftig dem Kartellrecht. Das Kartellamt muss dann Fusionen von Kassen genehmigen, wie bei jedem anderen Unternehmen auch. Der AOK passt das gar nicht.

Foto: dapd

Die Fusionen von Krankenkassen werden künftig schwieriger. Denn sie unterliegen demnächst dem Kartellrecht
Die Fusionen von Krankenkassen werden künftig schwieriger. Denn sie unterliegen demnächst dem Kartellrecht

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen künftig dem Kartellrecht und der Fusionskontrolle wie jedes andere Unternehmen auch. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Koalitionsparteien eine entsprechende Änderung des Wettbewerbsrechts.

Die Vorschriften zur Kontrolle von Zusammenschlüssen gelten demnach auch für Fusionen der derzeit noch rund 150 Kassen. Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sollen auch auf das Verhältnis der Kassen untereinander angewendet werden.

Die Bundesregierung will so verhindern, dass einzelne Kassen im Zuge von Fusionen zu mächtig werden oder ihre Marktmacht missbrauchen. Zudem sollen wettbewerbsbeschränkende Absprachen von Kassen etwa zur zeitgleichen Einführung von Zusatzbeiträgen der Vergangenheit angehören.

"Auch was einem sozialen Zweck dient, kann Preisabsprachen treffen", begründete FDP-Fraktionsvize Martin Lindner die Einbeziehung der Krankenkassen in das Kartellrecht. "Nichts ist sozialer als ein gesunder Wettbewerb."

Parteienstreit um das neue Gesetz

Der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff konterte: "Krankenkassen sind keine Unternehmen". Das Gesetz entstamme der "neoliberalen Resterampe der FDP". Der Unionspolitiker Georg Nüßlein betonte, Kooperationen zwischen den Kassen seien auch weiterhin möglich.

Die AOK, Deutschlands mächtigste Krankenkasse, kritisierte das Vorhaben scharf. Die Übertragung des Kartellrechts auf das Gesundheitswesen werde der Bedeutung der Gesundheitsversorgung von 70 Millionen Versicherten nicht gerecht, sagte AOK-Vorstandschef Jürgen Graalmann der Berliner Morgenpost.

Gerade die immer häufiger auftretenden Krankheiten wie Demenz oder Krebs bräuchten dringend eine Kooperation aller Beteiligten. "Wenn die Koalition nun ohne Not und ohne Nutzen für die Versicherten diese Kooperationen unter kartellrechtliches Verbotsvorbehalt stellt, ist das nicht gut für die Menschen", kritisierte Graalmann.

Landessozialgericht lehnt Kontrolle des Kartellamts ab

Wettbewerb brauche Ordnung, aber keine "unsinnige Kollision von privatwirtschaftlichem Kartellrecht und sozialrechtlichem Kooperationsgebot, die zu keinerlei Verbesserung der medizinischen Versorgung beiträgt".

Die großen Kassen haben sich lange gegen die Aufsicht des Kartellamts gewehrt. Als im Januar 2010 gleich mehrere Krankenkassen am selben Tag die Einführung eines Zusatzbeitrags ankündigten, wurde das Kartellamt aktiv. Die Wettbewerbshüter witterten Preisabsprachen und forderten die Kassen auf, ihr Verhalten zu erklären.

Doch die Kassen klagten dagegen, und im Herbst 2011 entschied das Landessozialgericht Hessen, dass das Kartellamt für diese Form der Wettbewerbskontrolle nicht zuständig sei. Die Gesetzesänderung macht nun dafür den Weg frei.

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