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15.05.09

Urteil

NPD muss 1,2 Millionen Euro Strafe zahlen

Die rechtsextreme NPD muss knapp 1,27 Millionen Euro an Parteifinanzierungsmitteln zurückzahlen. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin die von der Bundestagsverwaltung festgesetzte Strafzahlung zur Hälfte als rechtmäßig bestätigt. Die Behörde hatte ursprünglich 2,5 Millionen Euro gefordert.

© dpa
NPD

Die rechtsextreme NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe an den Bundestag zahlen.


Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag. Damit muss die Partei nur die Hälfte der vom Bundestag geforderten Strafe in Höhe von 2,5 Millionen Euro zahlen. Für die finanziell angeschlagene Partei könnte das trotzdem ein Problem werden.


Eine Niederlage dürfte die Strafe nicht zuletzt für NPD-Chef Udo Voigt sein: "Ich gehe davon aus, dass die Partei nicht bestraft wird", hatte der vor Prozessbeginn gesagt, "es lag keine Täuschungsabsicht vor."


Sein Anwalt sagte, die Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht seien der "großen Hektik und dem Zeitdruck" geschuldet. In den Wochen vor Fristablauf Ende 2008 habe Schatzmeister Erwin Kemna in Untersuchungshaft gesessen; zudem seien notwendige Unterlagen von der Polizei beschlagnahmt worden.


In der Hektik eine Minute vor Mitternacht sei offensichtlich ein falscher Bericht eingereicht worden. Diese "Loseblattsammlung" sei zudem auch nicht ordnungsgemäß vom beauftragten Wirtschaftsprüfer testiert worden, wie sich nun erwiesen habe.


Dieser Einwand wurde jedoch vom Gericht als "rechtlich unerheblich" zurückgewiesen. Die Richterin bezeichnete den NPD-Rechenschaftsbericht als "nicht transparent".


Maßgeblich sei, dass der "objektive, nicht fachkundige, aber verständige Leser" erkennen könne, in welcher Höhe der NPD staatliche Mittel zustanden. Das Gericht werde aus den Zahlen jedoch "einfach nicht schlau".


Im Bericht soll die NPD unter anderem ihre Einnahmen an staatlichen Zuschüssen nur mit 561.000 Euro angegeben haben, obwohl sie 2007 rund 1,4 Millionen Euro erhalten hatte. Gemäß Parteiengesetz kann die Bundestagsverwaltung als Sanktion das Doppelte der im Bericht ausgewiesenen falschen Angaben zurückverlangen – die sich insgesamt auf 1,25 Millionen Euro belaufen. Das Parteiengesetz fordere eine "ordnungsgemäße Rechnungslegung", sagte der Vertreter des Bundestages. Er sprach von "manifestierten Fehlern", die die Strafzahlung begründeten.


Wie fast bei jedem Prozess gegen die NPD verteidigte sich Voigt mit der Behauptung, es handele sich um einen "politisch motivierten Bescheid", mit dem der NPD im Superwahljahr 2009 geschadet werden solle. Zwar sehe er die Existenz seiner Partei nicht bedroht.


Dennoch sprach er davon, dass die NPD inzwischen wegen Geldmangels die Gehälter der Vorstände gekürzt und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen habe. Die Partei müsse nach einem "Nothaushaltsplan" wirtschaften, doch ein Insolvenzantrag solle unabhängig vom Urteil des Gerichts nicht gestellt werden. Beobachter vermuten die hoch verschuldete Partei vor dem finanziellen Ruin.

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