17.09.12

V-Mann-Affäre

Berlin will Ausschuss heikle NSU-Akten übergeben

Die Berliner SPD stellt Innensenator Frank Henkel ein Ultimatum für die Aufklärung der V-Mann-Affäre. Wenn die Akten nicht unmittelbar zur Verfügung gestellt würden, müsse er zurücktreten.

Foto: dapd

Thomas S. (r.) 2005 vor Gericht: Es ging um den Vertrieb rechtsextremer Musik
Thomas S. (r.) 2005 vor Gericht: Es ging um den Vertrieb rechtsextremer Musik

Erst im Februar versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel, woran manche heute nicht mehr so recht glauben wollen. Damals bat die CDU-Vorsitzende bei der bundesweit zentralen Gedenkveranstaltung die Familien der Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle um Verzeihung. Die Morde "sind eine Schande für unser Land", sagte Merkel. Und sie versprach den Angehörigen vollständige Aufklärung.

In diesen Tagen klingt die Kanzlerin weniger zuversichtlich. Es gibt offenbar zu viele Pannen bei der Aufklärung der Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU).

Bei ihrem Auftritt vor der Bundespressekonferenz gestand Merkel Probleme bei der Aufarbeitung der Neonazi-Mordserie ein. "Die Aufklärung läuft an etlichen Stellen nicht so, wie wir das für richtig halten", sagte die Kanzlerin. "Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden." Vom Tadel mussten sich vor allem zwei Parteifreunde getroffen fühlen.

De Maizière musste sich entschuldigen

In der vergangenen Woche waren zwei weitere Aktenpannen bei den Aufklärungsversuchen des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum Behördenversagen rund um die NSU-Mordserie bekannt geworden. Beide Male hatten die Abgeordneten nur allmählich wichtige Informationen zugeliefert bekommen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) musste sich entschuldigen, weil er dem Gremium nichts sagte, als er bereits im März erfuhr, dass der ihm unterstellte Militärische Abschirmdienst (MAD) das spätere NSU-Mitglied Uwe Mundlos in den 90er-Jahren befragte und womöglich als Informanten gewinnen wollte.

Am Donnerstag erfuhren die Abgeordneten schließlich, dass der mutmaßliche NSU-Unterstützer Thomas S. dem Berliner Landeskriminalamt als V-Mann mehrere Hinweise zu dem untergetauchten Terrortrio gegeben haben soll. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) steht in der Kritik, weil er den Ausschussmitgliedern nicht gleich nach Bekanntwerden gesagt hatte, dass der im NSU-Verfahren Verdächtigte langjähriger V-Mann war. Am Montag berichtete "Spiegel Online", das Landeskriminalamt (LKA) habe bereits im Februar vom Bundeskriminalamt (BKA) erfahren, dass gegen S. ermittelt werde.

SPD stellt Henkel Ultimatum

Henkels Amtsvorgänger, der frühere Innensenator Erhart Körting (SPD), hat derweil Konsequenzen aus den neuen Informationen gezogen: Er ist aus der Bund-Länder-Kommission zur Aufarbeitung der Neonazi-Mordserie ausgetreten. Er habe die Aufgabe im Februar übernommen, als eine Verwicklung Berlins in die NSU-Mordserie nicht erkennbar gewesen sei, schreibt Körting in dem Brief an den Kommissionsvorsitzenden. Vom Fall S. habe er erst durch den Ausschuss erfahren.

Die SPD stellt Henkel unterdessen ein Ultimatum für die Aufklärung: Der Innensenator solle alle vorhandenen Akten über den V-Mann dem Ausschuss unmittelbar zur Verfügung stellen – oder er müsse zurücktreten. Dies forderte erneut die SPD-Obfrau im Ausschuss, Eva Högl.

Die mangelnde Kooperationsbereitschaft sei ein "Skandal", kritisierte der Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses, Sebastian Edathy. Er verlangte deshalb mehr Kooperation zwischen den Behörden. Das könnte nun passieren: "Berlin hat zugesagt, dass die Akten vollständig bis zu diesem Dienstag, 13 Uhr, dem Ausschuss vorliegen sollen", sagte Edathy der Berliner Morgenpost. Die Innenbehörde bestätigte dies jedoch nicht.

Am 25. April hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nach Informationen der Berliner Morgenpost bereits rund 170 Seiten zu S. übergeben. Darin ging es jedoch nicht um dessen Tätigkeit als V-Person des Berliner LKA.

Rechtsextremismusdatei startet

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) startet unterdessen am Mittwoch die sogenannte Rechtsextremismusdatei, die beim BKA geführt wird. Sie soll künftig sicherstellen, dass 36 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern Informationen über Rechtsextremisten austauschen. An der Datei beteiligen sich neben dem BKA das Bundesamt für Verfassungsschutz, der MAD, die Bundespolizei sowie die 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz.

Abgefragt werden können von Rechtsextremisten der Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Namen, Alias-Personalien, E-Mail-Adressen und persönliche Merkmale. Auch Fotos und Angaben zu Identitätspapieren sowie zu Organisationen und Kontaktpersonen werden gesammelt. Bisher stehen 9000 Datensätze zu etwa 4500 Rechtsextremisten in der Datei. Sie soll bis zum 15. Oktober aufgefüllt werden und ist für maximal 20.000 Datensätze ausgelegt. Darin wird unterschieden zwischen offen und verdeckt gespeicherten Personen.

Bei Letzteren entscheidet die Sicherheitsbehörde, die die Daten eingestellt hat, ob sie diese an andere herausgeben kann. Eine V-Leute-Erkennungsdatei ist nicht vorgesehen: V-Männer wie Thomas S., den das Ber liner LKA führte und der Hinweise auf die Aufenthaltsorte der NSU-Neonazis gegeben hatte, sollen nicht erfasst werden.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz. Das Verfahren dürfte vermutlich auch Aufschluss über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit ähnlicher Dateien wie die gerade vom Bundestag beschlossene Verbunddatei Rechtsextremismus liefern.

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