15.09.12

Umstrittenes Urteil

Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung?

Ein 31 Jahre alter Mann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen worden. Das Urteil scheint skandalös, ist aber juristisch stichfest. Trotzdem könnte es eine Wende geben.

Foto: dpa
Prozess gegen Ex-Arcandor-Vorstand
Das Urteil des Landgerichts Essen können viele Außenstehende nicht nachvollziehen. Ein 31-Jähriger, der eine damals 15-Jährige vergewaltigt haben soll, ist freigesprochen worden

Als das Urteil am Landgericht Essen gesprochen war, verließ Roy Z. den Gerichtssaal als freier Mann. Für das, was sich in einer Juli-Nacht des Jahres 2009 in seiner Wohnung im nordrhein-westfälischen Marl abspielte, wird der 31 Jahre alte Mann nicht bestraft.

Z. soll ein damals 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Obwohl die Richterin den Ausführungen der Jugendlichen glaubte, wonach es gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, sprach sie den Mann am vergangenen Montag frei. Für viele Menschen ist dieses Urteil ein Skandal, über Facebook machen sie ihrem Unmut Luft – und rufen vereinzelt sogar zur Selbstjustiz auf.

Auch Staatsanwältin war für Freispruch

Andererseits stand die Richterin nicht allein mit ihrer Meinung, dass der Tatvorwurf nicht haltbar ist: Sogar die Staatsanwältin plädierte am Ende der dreistündigen Verhandlung auf Freispruch.

Zudem kündigte Rechtsanwalt Dirk Brockpähler, Vertreter der Nebenklage, an, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Es könnte also ein typischer Fall sein, bei dem Bürger wenig Verständnis für den Rechtsstaat haben, während die Verfahrensbeteiligten der Meinung sind, dass korrekt geurteilt wurde.

Nun gibt es aber offenbar doch eine Wendung. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt – trotz des Plädoyers auf Freispruch der Staatsanwältin.

Revisionsantrag erst nach zwei Tagen

"In einer solch bedeutungsvollen Sache muss das Urteil durch die Hinzunahme der schriftlichen Begründung überprüft werden. Das ist nicht außergewöhnlich", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer der Berliner Morgenpost.

Dass dieser Schritt mit dem Druck der Öffentlichkeit zu tun hat, dementiert Kassenböhmer: "Wir haben sofort nach dem Urteil, noch am gleichen Tag, Revision eingelegt." Nach Recherchen der Berliner Morgenpost ist diese Aussage falsch. Demnach wurde der Revisionsantrag erst zwei Tage später unterschrieben.

Dass es zu einer erneuten Verhandlung kommt, ist indes unwahrscheinlich. Denn so schwer das Urteil für viele Außenstehende zu verstehen ist, so richtig ist es aus juristischer Sicht.

"Es gibt eine Gesetzeslücke. Der Gesetzgeber hat einen solchen Fall nicht geregelt. Angesichts dessen war der Sachverhalt nicht justitiabel", sagte Rechtsanwalt Brockpähler.

Alkohol und Drogen waren im Spiel

Laut Anklageschrift befanden sich in besagter Nacht drei Frauen in der Wohnung von Roy Z.. Es wurde getrunken, Joints wurden geraucht. Zu später Stunde forderte Z. zwei Frauen auf, die Wohnung zu verlassen und in den Keller zu gehen. Danach legte sich der Mann zu der damals 15-Jährigen und begann, sie auszuziehen.

Vor Gericht schilderte das Mädchen, dass sie den 31-Jährigen mit den Worten "Lass mich" aufforderte, von ihr zu lassen. Der Mann beendete seine Handlungen jedoch nicht, schließlich ließ das Mädchen den Geschlechtsverkehr über sich ergehen. Ein halbes Jahr später erstattete die Jugendliche Anzeige bei der Polizei.

Mann habe keine Gewalt ausgeübt

Nach Paragraph 177 des Strafgesetzbuchs ist der Tatbestand der Vergewaltigung damit nicht erfüllt. Weder habe der Mann Gewalt ausgeübt, noch habe er mit Gefahr für Leib und Leben gedroht, sagte Wolfgang Schmitz, Pressesprecher des Landgerichts: "Das Mädchen befand sich auch nicht in einer schutzlosen Lage. Sie war in einem Mehrfamilienhaus. Sie hätte weglaufen und um Hilfe rufen können."

Anders wäre es gewesen, wenn sich der Vorfall beispielsweise in einem Wald oder in einem Auto zugetragen hätte, wo niemand zugegen gewesen wäre, den das Mädchen um Hilfe hätte rufen können.

Vor Gericht gab die junge Frau an, sie habe sich aus Angst vor Schlimmerem still verhalten – auch weil sich der Mann in der Vergangenheit immer wieder aggressiv verhalten hatte.

"Um diesen Aspekt zu berücksichtigen, müsste man den Angeklagten verdächtigen, dass er dem Mädchen, sofern es sich wehrt, etwas antut. Diesen Generalverdacht kann man nach bestehender Gesetzeslage nicht erheben", erklärt Rechtsanwalt Brockpähler.

"Aus moralischer Sicht war das eine Vergewaltigung."

Die Empörung der Bürger könne er dennoch verstehen, sagt er. "Aus moralischer Sicht war das eine Vergewaltigung." Für seine Mandantin, die mittlerweile 18 Jahre alt ist, sei das Urteil eine "menschliche Katastrophe". Dennoch habe sie sich mit der Entscheidung abgefunden – nachdem Brockpähler Überzeugungsarbeit geleistet hatte. "Ich habe sie gefragt: 'Wenn jemand diese Situation von der Deckenlampe aus beobachtet hätte – hätte er dann vermutet, dass dort eine Vergewaltigung stattfindet?'". Das Mädchen habe mit "Nein" geantwortet.

Damit Roy Z. wegen Vergewaltigung hätte verurteilt werden können, so sagt es auch Gerichtssprecher Schmitz, hätte das Mädchen nur versuchen müssen, wegzugehen: "Hätte er sie daraufhin festgehalten und wäre es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen, wäre der Mann verurteilt worden."

Weil er es nicht tat oder tun musste, kann Roy Z. von den Gerichten für seine Handlungen nicht belangt werden.

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