Sachsen
Regierungschef Tillich muss DDR-Karriere erklären
Obwohl er sich stets verschlossen gab, scheint die DDR-Vergangenheit den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich wieder einzuholen. Das Dresdner Verwaltungsgericht urteilt, es bestehe "erhebliches Interesse" an Tillichs Funktionärskarriere. Jetzt muss der CDU-Politiker detailliert Auskunft geben.
Von Uwe Müller
Die Richter des Dresdner Verwaltungsgerichts machten sich die Sache nicht einfach. Sie hatten über einen Streit zu entscheiden, der unmittelbar den sächsischen Ministerpräsidenten betrifft. Jetzt liegt ihr Beschluss vor. Er umfasst 45 Seiten und ist politisch brisant: Stanislaw Tillich muss Pressevertretern Auskunft zu seiner DDR-Vergangenheit als Partei- und Staatsfunktionär geben.
Für den CDU-Regierungschef, der vor 1990 als Stellvertretender Vorsitzender des Rates des Kreises Kamenz in das Nomenklatursystem des SED-Staates eingebunden war, ist der Richterspruch bitter. Denn gut drei Monate vor der Landtagswahl wird der Sorbe damit erneut von der "Blockflöten"-Affäre eingeholt, die ihm bereits im November 2008 bundesweite Schlagzeilen beschert und auch den Stuttgarter CDU-Parteitag überschattet hatte.
Damals wurde publik, dass der Nachfolger von Georg Milbradt vor 1990 als Vertreter der DDR-CDU an einer Kaderschulung teilgenommen hatte. Ferner kam heraus, dass Tillich nach der Wende gleich mehrere Parlamente mit unvollständigen und in Details falschen Lebensläufen getäuscht hatte. Auf diese Enthüllungen reagierte der Christdemokrat mit einer kurzen Informationsoffensive.
Nach nicht einmal zwei Wochen erklärte er die Debatte allerdings für beendet, seine Staatskanzlei verweigerte Auskünfte. So wurde Morgenpost Online mitgeteilt, man habe "keine definitiven Kenntnisse" über den Werdegang des Ministerpräsidenten. Und: "Ein presserechtlicher Anspruch besteht nicht." Die Landespressekonferenz Sachsen, ein Zusammenschluss von 80 Journalisten im Freistaat, verlieh Tillichs Regierungszentrale deshalb den Negativpreis "Tonstörung 2008". Das Informationsrecht der Öffentlichkeit sei mehrfach verletzt und Auskünfte zum Teil grundsätzlich nicht erteilt worden, begründete die Jury ihre Entscheidung.
Der "Spiegel" zog vor das Dresdner Verwaltungsgericht. Dort wurde die Staatskanzlei nun per einstweilige Anordnung verpflichtet, "vollumfänglich und wahrheitsgemäß" bisher verweigerte Antworten zu erteilen. Die entsprechenden Fragen betreffen eine dienstliche Erklärung. Tillich musste sie 1999 mit seiner Ernennung zum Minister abgeben. Wegen Falschangaben in solchen Erklärungen sind in Sachsen Tausende Staatsdiener fristlos entlassen worden, die Verfahren dauern teilweise bis heute an.
Angesichts seines kreativen Umgangs mit Lebensläufen geriet Tillich in Verdacht, er habe möglicherweise unzutreffende Angaben gemacht. Der Vorschlag der Grünen im Landtag, den Wahrheitsgehalt seiner Erklärung vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, lehnte die Regierungszentrale ab. Zugleich erklärte sie Journalisten, Inhalte der Erklärung würden unter Verschluss bleiben. Bei einer Offenlegung befürchte man, dass "vermutete Widersprüche in einzelnen Details" einseitig zu Lasten der Integrität des Ministerpräsidenten" ausgelegt werden könnten.
Diese Argumentation lassen die Verwaltungsrichter nicht gelten. In ihrem Beschluss schreiben sie vielmehr, es sei Aufgabe der Presse, sich "im Wege des Auskunftsbegehrens" Informationen zu beschaffen und "eine Diskussion über die politische Glaubwürdigkeit" des Ministerpräsidenten zu führen. Demgegenüber müssten Tillichs Persönlichkeitsrechte zurücktreten. Die Informationen dürften auch nicht bis zur endgültigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zurückgehalten werden. Denn dann könnte die Presse "nur noch einen historischen Bericht zur möglichen Bedeutung der begehrten Informationen für die Landtagswahl 2009 liefern". Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Auskunft zum Werdegang von Tillich will auch der Abgeordnete Karl Nolle (SPD) erzwingen. "Meine Anwälte bereiten eine Klage gegen die Staatsregierung vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung meiner Rechte als Abgeordneter vor", teilte er Morgenpost Online mit. Eine Kleine Anfrage von ihm habe nicht zur erwünschten Transparenz geführt: "Mehrere meiner Fragen sind nicht oder teilweise sogar nachweislich falsch beantwortet worden". Wenn Journalisten Auskunft erteilt werden müsse, müsse dies auch für Parlamentarier gelten, so Nolle.
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