08.08.12

Verfassungsgericht

Für Karlsruhe ist die Homo-Ehe eine Ehe

Die Verfassungsrichter urteilen erneut zugunsten gleichgeschlechtlicher Lebenspartner. Juristen sehen darin eine Vorentscheidung zum Splitting, doch die Koalition bleibt in der Sache zerstritten.

Foto: beyond/Lisa Penn
Neben dem Adoptionsrecht gilt das Ehegattensplitting als härtester Brocken im Kampf um die Gleichstellung der Homo-Ehe.
Neben dem Adoptionsrecht gilt das Ehegattensplitting als härtester Brocken im Kampf um die Gleichstellung der Homo-Ehe.

Dirk Siegfried ist guter Dinge. Der Berliner Anwalt vertritt eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung des Ehegattensplittings für homosexuelle Paare. Nachdem Karlsruhe am Mittwoch zum zweiten Mal innerhalb einer Woche die Homo-Ehe mit einem Urteil gestärkt hat, rechnet der Jurist fest damit, dass auch die noch ausstehende Entscheidung zur Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und traditionellen Ehen bei der Einkommensteuer in seinem Sinne ausfallen wird.

"Es wäre sehr, sehr überraschend, wenn das Bundesverfassungsgericht beim Ehegattensplitting nicht auf eine Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe bestehen würde", sagte der Anwalt.

"Denn bei den bisherigen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Erbschaftsteuer, zum Beamtenrecht und jetzt zur Grunderwerbsteuer war der Grundgedanke stets derselbe: Weil die wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen identisch sind, muss auch bei den Rechten eine Gleichstellung erfolgen."

Jüngste Urteile stärken homosexuelle Partnerschaften

Während die Politik noch darüber streitet, wie weit die Gleichstellung der Homo-Ehe gehen soll, macht Karlsruhe Nägel mit Köpfen. Schon 2009 verwarf das Gericht die Ungleichbehandlung im Hinterbliebenenrecht als verfassungswidrig. 2010 erzwangen die Richter dann eine Gleichbehandlung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

In der vergangenen Woche veröffentlichte der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle die Entscheidung, dass der Familienzuschlag für Beamte auch rückwirkend eingetragenen Lebenspartnern gezahlt werden muss. Jetzt folgte der Richterspruch des Ersten Senats unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof, wonach auch bei der Grunderwerbsteuer Lebenspartnern wie Eheleute zu behandeln sind.

Die Bundessteuerberaterkammer verweist zudem darauf, dass in der Praxis mittlerweile akzeptiert wird, wenn eingetragene Lebenspartner die oft günstige Kombination der Steuerklassen III und V wählen, wie dies sonst nur bei Eheleuten möglich ist. Darauf hatten sich die Finanzminister der Länder im März dieses Jahres verständigt.

"All dies sind Indizien dafür, dass das Bundesverfassungsgericht auch die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig einstufen könnte", sagte die Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer, Nora Schmidt-Keßeler, der Berliner Morgenpost.

Benachteiligung bei Immobilienkauf verfassungswidrig

In ihrer jüngsten Entscheidung erklärten die Richter die Benachteilung von Lebenspartnern beim Erwerb von Immobilien bis zum Jahr 2010 für grundgesetzwidrig und forderten einen nachträglichen Ausgleich für Altfälle seit 2001 (Az. 1 BvL 16/11). In der Urteilsbegründung wird sehr deutlich, dass das Gericht keine triftigen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht sieht.

Eine Schlechterstellung der Lebenspartner gegenüber den Ehegatten könne auch nicht mit der im Grundgesetz verankerten Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gerechtfertigt werden, urteilen die Richter.

"Geht die Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht", heißt es in der Urteilsbegründung.

Splitting und Adoptionsrecht sind härteste Brocken

Das Ehegattensplitting gilt neben dem Adoptionsrecht als härtester Brocken im Kampf um die Gleichstellung der Homo-Ehe. Die Gegner betrachten das Recht auf eine gemeinsame steuerliche Veranlagung als Familienförderung. Ohne das Splitting müssten Eheleute jährlich rund 15 Milliarden Euro mehr Einkommensteuern zahlen. Vor allem bei großen Lohnunterschieden zwischen beiden Partnern ist die Ersparnis erheblich.

Weil der Fiskus unabhängig vom tatsächlichen Erwerbseinkommen beiden Partnern die Hälfte des Haushaltseinkommens zurechnet, wird die Progression der Besteuerung abgemildert. Da vor allem Frauen, die Kinder erziehen, nicht oder nur Teilzeit berufstätig sind, profitieren in der Tat vor allem Eltern vom Splitting.

Dennoch ist die gemeinsame Steuerveranlagung keine Familienleistung. Denn sie setzt eben nicht bei den Kindern an, wie der Berliner Jurist Kajo Frings betont. "Das Splitting kommt schließlich auch kinderlosen Eheleuten zugute sowie Eltern, deren Kinder schon erwachsen sind."

Am Ende könnte der Fiskus am meisten profitieren

Wenn das Ehegattensplitting weiterhin unabhängig von der Kindererziehung gewährt werden solle, komme der Gesetzgeber wohl um eine Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner nicht herum, sagte der Anwalt. "Die Alternative wäre ein Familiensplitting." In diesem Fall würde der Fiskus den Steuervorteil an die Kindererziehung koppeln und müsste ihn dann zwar nicht den Schwulen und Lesben gewähren, aber dafür neben den verheirateten Eltern auch allen Familien, die ohne Trauschein zusammenleben.

In der Tat geht die politische Debatte längst in diese Richtung. Grüne, SPD und Linke wollen seit langem das Ehegattensplitting schleifen. Auch innerhalb der Union wächst die Schar der Befürworter eines sogenannten Familiensplittings.

Da angesichts hoher Staatsverschuldung und wachsender Finanzbelastungen durch die Euro-Schuldenkrise der Bund an Steuerausfällen kein Interesse hat, würde ein Familiensplitting wohl nichts anderes als eine Umverteilung bedeuten: Traditionelle Familien hatten dann mehr Steuern zu zahlen, während unverheiratete Eltern oder Alleinerziehende entlastet würden. Gut möglich, dass es am Ende der Fiskus ist, der am meisten profitiert.

Widerstand aus gesellschaftspolitischen Gründen

In der Bundesregierung tobt indes der Streit, ob man abwarten soll, bis Karlsruhe eine Gleichstellung der Homo-Ehe bei der Einkommensteuer erzwingt, oder doch lieber selbst aktiv wird. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sträubt sich gegen eine Ausweitung des Splittings auf gleichgeschlechtliche Paare. Dies dürfte weniger finanzpolitische als vielmehr gesellschaftspolitische Gründe haben.

Angesichts von gerade einmal 23.000 eingetragenen Lebensgemeinschaften geht es nur um Steuerausfälle in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr. Auch wenn ein steuerlicher Anreiz die Homo-Ehe für mehr Schwule und Lesben attraktiver machen würde, dürften die finanzpolitischen Folgen für Schäuble und andere Unionspolitiker nicht vorrangig sein. Es geht ihnen vielmehr darum, konservativen Wählern zu signalisieren, dass man nur so weit gehen werde, wie dies Karlsruhe erzwingt. Der Schwarze Peter liegt dann beim Verfassungsgericht.

Die FDP hält dieses Zaudern dagegen für grundverkehrt. Schon im Frühjahr baten Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in mehreren Briefen ihren Kabinettskollegen Schäuble, die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner "im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 auch für den Bereich der Einkommensteuer umzusetzen". Die FDP-Minister verwiesen darauf, dass man sich schließlich im Koalitionsvertrag auf einen Abbau der "gleichheitswidrigen Benachteiligungen im Steuerrecht" verständigt habe.

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