Bundestag
Wahlrecht – Lammert fordert Konsens aller Parteien
Urteil aus Karlsruhe: Die von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Reform des Bundestagswahlrechts ist verfassungswidrig. Bundestagspräsident Nobert Lammert mahnt zur Selbstkritik.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Wahlgesetz der schwarz-gelben Koalition hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dazu aufgerufen, bei der Neufassung des Wahlrechts zum Allparteienkonsens zurückzukehren. Die Entscheidung der Richter gebe "Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen", erklärte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin.
Rasche Verhandlungen über neues Wahlrecht
Das Wahlgesetz hatten Union und FDP im Bundestag im Alleingang durchgesetzt. Lammert sagte, es empfehle sich dringend, zwischen allen Fraktionen im Bundestag "eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden".
Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte das Wahlgesetz am Vormittag in drei Punkten für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es keine gültige Rechtsgrundlage für die im Herbst 2013 anstehende Bundestagswahl. SPD und Grüne, die mit ihren Klagen Erfolg hatten, riefen die schwarz-gelbe Koalition ebenso wie Linksfraktionschef Gregor Gysi zu raschen Verhandlungen über ein neues Wahlrecht auf.
Volker Beck spricht von Staatskrise
"Wir haben jetzt eine konstitutionelle Staatskrise, die die schwarz-gelbe Koalition zu vertreten hat", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, in Karlsruhe. Wenn es zu vorgezogenen Neuwahlen käme, etwa weil die Kanzlerin in der Euro- und Schuldenkrise eine Vertrauensfrage im Bundestag nicht überstehe, gebe es kein gültiges Wahlrecht.















