19.07.12

ARD gegen Verleger

Gericht will Tagesschau-App nicht verbieten

Im Streit um die Tagesschau-App scheinen die Fronten zwischen ARD und Zeitungsverlegern verhärtet. Das Landgericht Köln will keine Entscheidung treffen, sondern setzt auf eine gütliche Einigung.

Foto: DAPD
Tagesschau-App
Die App der Tagesschau beschäftigt das Kölner Landgericht seit Monaten

Ein Jahr nach der Klage gegen die Tagesschau-App streiten ARD und Zeitungsverleger weiter vor Gericht. Die Wettbewerbskammer am Landgericht Köln rief beide Seiten erneut zu einer gütlichen Einigung auf.

"Wir werden die Tagesschau-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten. Das Einzige was wir tun können, ist, eine Momentaufnahme zu liefern", sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl bei der zweiten Verhandlungsrunde im Gericht.

Acht Zeitungsverlage haben gegen das kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer geklagt. Sie halten die gebührenfinanzierte Anwendung für einen unfairen Wettbewerb, weil es nach ihrer Ansicht zu presseähnlich und nicht ausreichend auf die Sendebeiträge der Tagesschau bezogen ist.

Damit verstößt das Angebot nach ihrer Auffassung gegen den Rundfunkstaatsvertrag, ein Gesetz der Länder. Gespräche zwischen beiden Parteien abseits des Gerichts waren gescheitert.

Feste Definition schwierig

Richter Kehl machte deutlich, dass die Schwerpunkte bei den Verlegern auf Text/Foto vor Audio/Video liegen sollten, bei den öffentlich-rechtlichen Sendern verhalte es sich umgekehrt – hier sei der Schwerpunkt Audio/Video.

"So steht es vollkommen zweifelsfrei im Gesetz", sagte er. "Es geht darum, wo kann man Presseähnlichkeit festmachen oder wo scheidet sie aus." Eine feste Definition ist seiner Einschätzung nach schwierig.

Jedenfalls könne es nicht heißen, "Texte können wir schreiben, so viel wir wollen, wenn irgendwo eine Verlinkung auf audiovisuelle Beiträge da ist." Das sei mit absoluter Sicherheit zu kurz gesprungen. Andersherum könnten sich Texte in der "Tagesschau"-App nicht auf Kurzhinweise auf Sendebeiträge beschränken.

ARD dringt auf Gespräche

NDR-Justitiar Werner Hahn sagte: "Wir würden sehr gerne wieder ins Gespräch kommen." Zu den acht Klägern zählen die WAZ-Mediengruppe, der Medienkonzern Axel Springer ("Bild", Berliner Morgenpost, "Berliner Morgenpost"), die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die "Süddeutsche Zeitung", M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger), "Rheinische Post", das Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten") und die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt").

Quelle: dapd/cat
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  • App

    Die "Tagesschau"-App ist ein Internetangebot für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-Computer. Die Anwendung bietet Filme, Audiobeiträge, Fotos und Texte zum aktuellen Weltgeschehen. Dazu werden die Beiträge der üblichen Internetseite "tagesschau.de" verwendet. Das Angebot ging wenige Tage vor Weihnachten 2010 an den Start, ist jederzeit abrufbar und kostenlos. Aktuell (Stand 13. Juli 2012) gibt es 4,2 Millionen Nutzer. In der Kategorie Publikumspreis gewann die App in diesem Jahr den Grimme Online Award.

  • Mobil

    Die Angebote von "tagesschau.de" sind in anderer Form bereits seit 1999 mobil abrufbar. Die "Tagesschau in 100 Sekunden" für das Handy gibt es seit 2007. In der "Tagesschau"-App sieht NDR-Intendant Lutz Marmor einen "zeitgemäßen Service, den wir unseren Zuschauerinnen und Zuschauern ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen".

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