09.07.12

Neues Meldegesetz

Plötzlich will keiner das Debakel verschuldet haben

Nach der Verabschiedung des kontroversen Meldegesetzes in 57 Sekunden streitet die Politik, wie es dazu kam. Trotzdem verteidigen manche Unionsabgeordnete die verschärfte Regelung gegen Kritik.

Foto: Picture Alliance/Montage Welt HD
Von links nach rechts: Wolfgang Bosbach, Dieter Wiefelspütz, Gisela Piltz und Hans-Peter Uhl. Verantwortung will keiner übernehmen
Von links nach rechts: Wolfgang Bosbach, Dieter Wiefelspütz, Gisela Piltz und Hans-Peter Uhl. Verantwortung will keiner übernehmen

Wenn die Bundesregierung im neuen Bundesmeldegesetz den Datenschutz stärkt und die Koalition im Bundestag diese Regelung in einer Art Handstreich wieder rückgängig macht, dann ist da etwas ganz gewaltig schief gelaufen.

Das sieht auch Wolfgang Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, so: "Es ist eine Bringschuld von uns Politikern, die Rechtsänderung überzeugend zu erklären", sagte Bosbach "Berliner Morgenpost". "Das ist bislang nicht gelungen."

Die Bundesregierung wollte, dass die Meldeämter Daten an Adresshändler oder Werbetreibende künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen.

Drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag legten schwarz-gelbe Parlamentarier aber einen geänderten Gesetzentwurf vor. Und plötzlich hieß es darin, dass jeder Bürger beim Meldeamt persönlich Widerspruch einlegen müsse, wenn er nicht wolle, dass seine Adressdaten weitergegeben werden.

"Es ist nicht ganz optimal gelaufen"

Am Abend des 28. Juni, einem Donnerstag, bahnte sich gerade die EM-Niederlage der deutschen Elf gegen Italien an, als der Bundestag mit einer Minimalbesetzung von einigen Dutzend Abgeordneten das neue Meldegesetz verabschiedete.

Obwohl nur so wenige Parlamentarier anwesend waren, wurde die Beschlussfähigkeit von normalerweise 311 Abgeordneten nicht bezweifelt – weshalb die Abstimmung gültig ist. Es dauerte noch eine Woche, bis auch der Opposition so richtig klar wurde, was da eigentlich beschlossen worden war, und der Sturm der Entrüstung losbrach.

Über die verschiedenen Aspekte des Bundesmeldegesetzes war monatelang und intensiv diskutiert worden. Etwa darüber, ob Bundeswehrsoldaten ihren ersten Wohnsitz in der Kaserne haben sollten, war lange debattiert worden, sagte Bosbach.

Die Frage, ob es bei der Weitergabe von Adressdaten eine Einwilligungs- oder eine Widerspruchsregelung geben solle, spielte während jener Ausschusssitzung, die nur einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag stattfand, nur am Rande eine Rolle.

Dafür ist nun eine umso heftigere Debatte darüber entbrannt, wie es zu überhaupt zu dieser Änderung im Gesetzentwurf kommen konnte. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz stellte selbstkritisch fest: "Es ist nicht ganz optimal gelaufen."

Reden lediglich zu Protokoll gegeben

Im Ausschuss sei zwar intensiv über die strittige Fragen diskutiert worden. Doch diese Debatte hätte auch im Plenum stattfinden müssen. Stattdessen aber wurden die Reden lediglich zu Protokoll gegeben und die Abstimmung ohne vorherige Aussprache innerhalb von gerade einmal 57 Sekunden durchgeführt. Ein Fehler, wie Wiefelspütz heute einräumt. Und ein peinlicher Vorgang zugleich.

Die öffentliche Aufregen sei völlig berechtigt. Die Oppositionsabgeordneten hätten ihre Bedenken gegen die Datenschutzregelung beim Adresshandel lautstärker formulieren müssen. So hätten sie etwa eine namentliche Abstimmung beantragen und so für eine entsprechende Aufmerksamkeit sorgen können.

Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linke-Bundestagsfraktion, erinnert sich, dass der Änderungsantrag der Koalition "die völlig untragbare Änderung gut versteckt enthielt". Die kleine Änderung, die die ursprüngliche Fassung "auf den Kopf stellt", hätten und sollten die Abgeordneten vermutlich auch in den ganzen Papier- und Antragsbergen gut übersehen sehen können, sagte Korte "Welt Online Online".

Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, hatte in der vergangenen Woche mit einer Pressemitteilung überhaupt erst auf das beschlossene Meldegesetz aufmerksam gemacht: Selbst das darin festgeschriebene Recht der Bürger auf Widerspruch sei Makulatur.

CSU-Innenexperte Uhl verteidigt das Gesetz

Auch illegal erworbene Datensätze können von Adresshändlern durch Abgleich mit den Meldeämtern veredelt werden. Er vermutet, dass die kurzfristige Änderung des Gesetzes auf Druck von Adresshändlern und Inkassounternehmen erfolgte.

Andererseits ergab eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom, dass 70 Prozent der Bundesbürger der Meinung sind, Werbung müsse sein, seil sonst die Wirtschaft nicht funktioniere; 61 Prozent wollen Werbung erhalten – auch per Post.

Während sich die Bundesregierung bereits von dem beschlossenen Gesetzentwurf distanziert und sich auch im Bundesrat Widerstand formiert, verteidigte CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl das Meldegesetz. Es schaffe erstmals bundesweit einheitlich Standards beim Datenschutz und orientiere sich an jenen Bundesländern, die in ihren Landesdatenschutzgesetzen bereits ein Widerspruchsrecht festgeschrieben hätten.

Da es aber in keinem Bundesland eine Einwilligungsregelung gebe, müsse es eine solche auch nicht bundesweit geben. "Wir wollen keine Verschärfung des Datenschutzes", sagte Uhl. Die jetzt verabschiedete sei die "bürgerfreundlichste".

Helmut Brandt (CDU), Mitglied im Innenausschuss, sprach von einem "Fortschritt gegenüber der bestehenden Rechtslage" – auch wenn das Gesetz hinter den Vorstellungen der Bundesregierung zurückbleibt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte, ihre Partei sei offen für weitere Verbesserungen.

"Wir laden die CDU/CSU-Fraktion herzlich ein, schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung zu kommen." Ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat würde dazu führen, "dass es bei der unbefriedigenden Lösung in den Landesgesetzen bleibt".

Die Empörung über das Bundesmeldegesetz zeigt einmal mehr, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein für den vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten wächst. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sieht im Datenschutz ein "hohes Rechtsgut", auch wenn zuweilen eine regelrechte "Datenhysterie" zu beklagen sei.

"Es ist skandalös, wie die Mehrheitsfraktionen des deutschen Bundestags oberflächlich und kaltschnäuzig die berechtigten Interessen der Bevölkerung den Wünschen von Datenhändlern opfern", sagte Wendt "Berliner Morgenpost". Er hoffe jetzt auf eine schnelle Änderung.

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