05.07.12

Beschneidung

Jüdischer Verband strebt Karlsruher Musterprozess an

Der niedersächsische Landesverband der Jüdischen Gemeinden strebt einen Musterprozess zur Beschneidung an. Dafür werde ein Beschneider gesucht, der das Risiko auf sich nimmt, bestraft zu werden.

Foto: DPA
Michael Fürst
Michael Fürst ist Vorsitzender des jüdischen Landesverbandes in Niedersachsen. Er will das Kölner Urteil zur Beschneidung vor das Bundesverfassungsgericht bringen

Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen will juristisch für das Recht auf die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen kämpfen. Der Vorsitzende Michael Fürst sagte. nach dem "Beschneidungsurteil" des Kölner Landgerichts strebe er einen Musterprozess an.

"Die Strafkammer eines Landgerichts ist mit einer solch wichtigen Frage absolut überfordert", betonte der Rechtsanwalt.

Fürst sieht in dem Kölner Urteil einen "absoluten Eingriff in die Religionsfreiheit". Darüber müsse letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Landgericht Köln hatte in der vergangenen Woche die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Fürst lässt derzeit die Rechtslage im Detail prüfen und will auch einen Gutachter beauftragen.

Der Verbandsvorsitzende sucht nun jüdische Eltern, die bereit sind, sich bei der Beschneidung ihres neugeborenen Sohnes auf ein Musterverfahren einzulassen. Gesucht werde auch ein Beschneider, der das Risiko auf sich nimmt, möglicherweise bestraft zu werden. Der Landesverband werde ihnen Rechtsschutz gewähren.

Argumentation der Richter sei "völliger Unfug"

Jüdische Jungen werden der biblischen Tradition zufolge am achten Tag nach ihrer Geburt beschnitten. Die Entfernung der Vorhaut ist seit Jahrtausenden das Aufnahmeritual für Söhne in die jüdische Gemeinschaft. Fürst sprach von einer "bedeutenden Kultushandlung". Auch bei Muslimen ist die Beschneidung von Jungen üblich.

Medizinisch gesehen sei der Eingriff geringfügig, unterstrich Fürst. Von einem schwerwiegenden Eingriff zu sprechen wie die Kölner Richter, sei "völliger Unfug", kritisierte er: "Wer so etwas behauptet, weiß nicht, wovon er redet."

Das Kölner Landgericht hatte argumentiert, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff und entspreche nicht dem Kindeswohl. Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit stehe über dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Quelle: epd/mcz
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