05.07.12

Befangenheitsverdacht

Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber

Erst im Mai trat Verfassungsrichter Huber aus dem Kuratorium des Vereins "Mehr Demokratie" aus. Jetzt verhandelt er dessen Verfassungsbeschwerde gegen den ESM. Darf er das?

Foto: picture alliance/ Sven Simon
Prof. Dr. Peter M. Huber
Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber ist erst im Mai aus dem Kuratorium des Vereins "Mehr Demokratie" ausgetreten. Jetzt verhandelt er dessen Verfassungsbeschwerden

Verfassungsrichter sind die Hüter der Demokratie. Das haben sie gerade in der jüngeren Vergangenheit mehrfach bewiesen. In zwei Aufsehen erregenden Urteilen sicherten sie im Februar dieses Jahres und am 7. September 2011 im Streit um die Euro-Politik der Bundesregierung die Beteiligungsrechte des Bundestages.

Was aber ist, wenn ein Verfassungsrichter bis vor Kurzem neben seiner beruflichen Tätigkeit in herausgehobener Position in dem Verein "Mehr Demokratie" engagiert war, dieser Verein nun wegen der Euro-Politik vor dem Verfassungsgericht klagt und eben dieser Richter das Verfahren übernimmt? Kann er da noch unbefangen urteilen?

In dieser Lage befindet sich Verfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber. Er ist einerseits Mitglied des Zweiten Senats, der die Bürgerklagen gegen die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt behandelt.

Andererseits saß er noch vor wenigen Wochen im Kuratorium des Vereins "Mehr direkte Demokratie", der eine Verfassungsbeschwerde gegen die genannten Gesetze in Karlsruhe eingereicht hat.

Verfassungsrichter Huber repräsentiert den Verein

Der Verein schreibt dem Kuratorium eine herausgehobene Stellung zu. In der Vereinssatzung heißt es dazu: "Das Kuratorium repräsentiert die Ziele des Vereins nach außen und berät den Vorstand. Seine Mitglieder werden auf Vorschlag von Vereinsmitgliedern vom Vorstand ernannt. Das Amt eines Kuratoriumsmitglieds ist unbefristet (...)." Folglich nahm Huber einer repräsentative Aufgabe wahr.

Gemeinhin setzt so eine Aufgabe eine hohe Identifikation mit den politischen Zielen der Organisation voraus. Zu diesen Zielen zählt der Verein "die gedankliche Weiterentwicklung der Staats- und Gesellschaftsform unter dem Gesichtspunkt des zunehmenden Bedürfnisses der Menschen nach Selbstbestimmung und nach Möglichkeiten der direkten politischen Einflussnahme, z.B. durch Volksbegehren und Volksentscheid".

Der Verein ist ausdrücklich nicht europafeindlich. Er befürwortet eine weitergehende Integration mit der Aufgabe nationaler Souveränitätsrechte, wenn diese durch Volksabstimmungen getragen wird. In diesem Sinne richtet sich seine Klage auch nicht explizit gegen den ESM und den Fiskalpakt, sondern fordert dazu ein Bürgervotum ein.

Unter dieser Maßgabe startete der Verein im April die Kampagne "Aufruf für mehr Demokratie in Europa. Sagen Sie Ja zu ... Volksentscheiden über Euro-Rettungsschirm und Fiskalvertrag, zu einem Konvent zur Zukunft der EU. Jetzt Verfassungsbeschwerde unterstützen."

Rückzug erst wenige Wochen vor der Abstimmung

Zu diesem Zeitpunkt saß Huber noch im Beirat des Vereins. "Herr Huber hat den Beirat mit einem auf den 12. Mai datierten Schreiben verlassen", bestätigt Anne Dänner, Pressesprecherin von "Mehr Demokratie e.V." gegenüber "Berliner Morgenpost". Sein Rückzug erfolgte also erst wenige Wochen vor der Abstimmung über die Gesetze in Bundestag und Bundesrat.

Allerdings habe Huber seit fast fünf Jahren schon nicht mehr an einer Beiratssitzung teilgenommen, so Dänner. Von der geplanten Verfassungsbeschwerde habe er aus der Presse erfahren. Dabei hätte er nur einmal einen Blick auf die Homepage des Vereins werfen müssen, um den Aufruf zu lesen.

Die Klage von "Mehr Demokratie e.V." wurde zusammen mit anderen Bürger-Klagen unmittelbar nach der Zustimmung des Bundesrates eingereicht.

Als solche landete sie auf dem Schreibtisch von Verfassungsrichter Huber, der zusammen mit den anderen sieben Mitgliedern des Zweiten Senats nun darüber zu bestimmen hatte, welche der zahlreichen Klagen in der für den 10. Juli angesetzten mündlichen Verhandlung behandelt werden.

Zunächst werden nur die Rechtsfolgen abgewägt

Ihre Wahl fiel unter anderen auf die Klage von "Mehr Demokratie e.V.". Außerdem werden nach Auskunft der Gerichts Klagen der Linkspartei, des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, einer Gruppe um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider und eines einzelnen Bürgers mündlich verhandelt.

Dabei wägen die Richter zunächst nur die Rechtsfolgen ab, die ein abschließendes Urteil für Kläger und Beklagte haben könnte. Hintergrund dieser eiligen Prüfung ist die noch ausstehende Unterschrift des Bundespräsidenten unter die Gesetze.

Auf Anfrage von "Berliner Morgenpost" mochte sich das Verfassungsgericht zu einer möglichen Interessenkollision Hubers nicht äußern. Auch Huber selbst dürfe dazu nichts sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Klare Worte fand allerdings der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, im Gespräch mit "Berliner Morgenpost": "Wenn es stimmt, dass Huber erst am 12. Mai das Kuratorium verlassen hat, dann sollte sich das Verfassungsgericht in dem Verfahren einen neuen Berichterstatter suchen."

Zwar tauche weder in der Ladung noch in der Klage selbst der Name des Vereins auf, doch werde die Klageschrift von namhaften Vertretern des Vereins – wie dessen Geschäftsführer Roman Huber – angeführt. "Es ist unglücklich, wenn Richter Huber als Berichterstatter eine Klage verhandelt, die seine Freunde eingereicht haben", sagte Ahrendt. Das Gericht solle einen Befangenheitsantrag vermeiden und "die Angelegenheit bis zur Verhandlung selbst regeln".

Sein Kollege bei den Grünen, Jerzy Montag, sieht die Sache anders. Das müsse Huber selbst beantworten. "Er muss sich dazu äußern, ob er sich befangen fühlt oder nicht", sagte Montag. "Ich habe keine Sorge, dass er befangen ist. Denn zur Befangenheit gehört mehr als die Zugehörigkeit zu einem Kuratorium."

Huber war ein Jahr thüringischer Innenminister

Bereits vor seiner Wahl zum Verfassungsrichter am 11. November 2011 durch den Bundestag war Huber ein weithin angesehener Jurist. Im Jahr 2002 übernahm er den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität München, später trat er unter anderem Gastprofessuren in Finnland, Portugal und Italien an.

Im Jahr 2009 wechselte das Unions-Mitglied kurzzeitig in die Politik und übernahm für ein Jahr das Amt des thüringischen Innenministers.

Lesen Sie das Weblog von Günther Lachmann

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