Gesetzesentwurf
Was die Reform des Sorgerechts für ledige Väter bedeutet
Unverheiratete Väter sollen uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können – notfalls gegen den Willen der Mutter.
Als ihr Sohn auf die Welt kam, dachten Bernhard Keller und seine Partnerin nicht an Gesetze. Da hatten sie anderes zu tun. "So ein Kind verändert das ganze Leben", sagt der 47-jährige Berliner. Vor der Geburt hatte er bereits die Vaterschaft anerkannt, und es war beschlossene Sache, dass die unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen würden. Aber dann kam alles anders. Ein Kind, so stellte sich heraus, verändert auch die Partnerschaft. Mit den ersten Krisen kamen Kellers Partnerin Zweifel: Wie viele Rechte wollte sie dem Vater ihres Kindes wirklich einräumen? Sollte er bestimmen, wo sie wohnen wird?
Und irgendwann, da war ihr Sohn noch kein Jahr alt, trennten sich die beiden, und die Mutter beschloss, dass sie das Sorgerecht doch nicht teilen wollte. So ist das Gesetz in Deutschland für unverheiratete Eltern: Wenn die Mutter nicht will, dann kann der Vater nichts tun.
Das aber wird sich nun ändern. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Rechte lediger Väter zu stärken – und die der Mütter einzuschränken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Vater in Zukunft auch gegen den Willen der Mutter ein Mitsorgerecht für das Kind durchsetzen kann, sofern dies dem Kindeswohl nicht zuwiderläuft.
Ein lediger Vater kann künftig beim Familiengericht die sogenannte Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen dazu äußert oder dem Antrag nur mit Argumenten widerspricht, die nichts mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Das Gesetz gilt auch für Altfälle, die seit Jahren die Familiengerichte beschäftigen. Das bedeutet, in zentralen Fragen wie zum Beispiel der Wahl der Schule, des Kinderarztes oder des Wohnorts müssen die Eltern sich einig sein.
Der neue Gesetzesentwurf ist, wie bislang jede Entscheidung zum Thema Sorgerecht, heftig umstritten. Zu oft wurde das Recht in der Vergangenheit nicht zum Wohl des Kindes eingesetzt, sondern von den Eltern zur Waffe im Trennungskampf gebraucht.
Gericht sieht Diskriminierung
Bernd Guggenberger, Rektor der Berliner Lessing-Hochschule, hat seinen mittlerweile 14-jährigen Sohn seit drei Jahren nicht gesehen oder gesprochen. Nach der Scheidung von seiner in der Schweiz lebenden Frau wurde ihm das Sorgerecht automatisch aberkannt. Dabei hatte Guggenberger zu dem Zeitpunkt bereits bewiesen, was für ein Vater er sein kann. Seine beiden Kinder aus der ersten Ehe hatte er alleine großgezogen, seine Ex-Frau hatte auf ihr Sorgerecht verzichtet.
Guggenberger begrüßt den neuen Gesetzentwurf, auch wenn er ihm in seiner konkreten Situation nicht helfen wird. "Das Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt", sagt er, "vor allem im Interesse des Kindes: Es wertet seine Rechtssituation auf." Allerdings dürfe der Gesetzgeber nicht hier verharren. "Es gibt immer noch einen kleinen Hürdenlauf für den Papa." Insofern sei auch das neue Gesetz nur ein Kompromiss. "Der Normalfall sollte doch sein, dass beide Elternteile gleich sind, in der Pflicht wie im Recht."
Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht Änderung nötig
Nötig gemacht hatte die Gesetzänderung ein Urteil aus Straßburg: Im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die bisherige Regelung bemängelt. Ein Vater aus Pulheim war bei den Gerichten in Köln und in Karlsruhe gescheitert. Nach fast neunjährigem Kampf bekam er aber recht in Straßburg: Das deutsche Sorgerecht diskriminiert nicht eheliche Väter, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und muss geändert werden, urteilte der EGMR.
Zweieinhalb Jahre später reagiert nun der deutsche Gesetzesgeber. Allerdings nicht nur wegen des Spruchs aus Straßburg. Die Reform, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), passe sich dem "neuen gesellschaftlichen Leitbild" an. "Die Formen des Zusammenlebens von Familien" hätten sich geändert, so die Ministerin. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. "Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt." Ein Kind solle "nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben", so Leutheusser-Schnarrenberger.
Geändert hat sich auch das Selbstbild vieler Väter. Besonders deutlich zeigt sich das in der sogenannten "Väterbewegung" – ein Teil der Männerbewegung, die sich meist in Selbsthilfegruppen und Vereinen darum bemühen, überholte Rollenbilder des Mannes der gesellschaftlichen Realität anzupassen. Seit ein paar Jahren erleben solche Gruppen einen regelrechten Boom. Hier werden Väterbilder diskutiert: autoritärer Ernährer oder doch lieber gefühlvoller Kümmerer?
Auch Bernhard Keller engagiert sich. 2009 gründete der Berliner den Verein Väter in Berlin, um im Austausch mit anderen Männern die "Kompetenzen der Väter zu stärken", wie er sagt. Es gab damals zwar bereits ein breites Angebot an Väter-Vereinen und Vätergruppen, doch viele davon agierten vor allem einseitig, gegen die Mütter. Kellers Verein aber möchte ganz explizit die Frauen mit einbeziehen. Wesentlicher Bestandteil ihrer Beratung ist es deswegen auch, die Kommunikation zwischen den Eltern zu fördern. Keller: "Das ist das A und O."
Väter in Berlin berät Väter nicht nur bei Konflikten mit ihrer Vaterrolle oder bei Problemen mit der Mutter ihrer Kinder, sondern kümmert sich auch um erfreulichere Momente des Vaterseins: gemeinsame Picknicke, sportliche Aktivitäten oder Ausflüge. Der Verein ist offen für Familienväter, die meisten der rund 60 Mitglieder seien aber allein lebende Väter, so Keller. "Leider setzen sich viele Väter erst dann mit ihrer Rolle auseinander, wenn sie sich von der Mutter ihrer Kinder trennen."
Das Straßburger Urteil hat ledigen Vätern Hoffnung gemacht. "Das war ein erster Schimmer am Horizont", sagt Keller. Doch wie viele andere Väter-Vereine sieht auch Väter in Berlin den neuen Gesetzesentwurf durchaus kritisch. "Der Konflikt zwischen den Eltern kann dadurch leicht verschärft werden", sagt Keller. Und er weiß: "Ein Streit um das Sorgerecht artet schnell in einer Schlammschlacht aus." Das Modell, das er und seine Mitstreiter favorisieren ist: "Sorgerecht ab Anerkennung der Vaterschaft", erklärt Keller. Dabei stehe das Kind im Mittelpunkt, denn das brauche erwiesenermaßen Vater und Mutter. "Dieses Modell ist gelebte Praxis in vielen anderen EU-Ländern", sagt er, "nur Deutschland tut sich damit schwer."
Macht der Mütter geschwächt
Auch in der Opposition wird der schwarz-gelbe Entwurf skeptisch gesehen. "Mein größter Kritikpunkt ist, dass in beschleunigten Verfahren Gerichte alleine über das Sorgerecht entscheiden könnten, wenn die Mutter keinen Widerspruch einlegt", sagte Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der Morgenpost. "Eltern und auch Jugendämter müssten dann gar nicht mehr gefragt werden. Das führt den Gedanken, dass die Eltern beim Sorgerecht immer ein Mitspracherecht haben müssten, natürlich ab absurdum." Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, begrüßt hingegen, dass ein "niedrigschwelliges Verfahren zum gemeinsamen Sorgerecht" etabliert werde: "Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Eltern beim Sorgerecht per se unterschiedlich zu behandeln." Genau aus diesem Grund aber kritisieren konservative Kreise die geplante Gesetzesänderung. Viele sehen es als einen weiteren Angriff auf die bürgerliche Familie, da hierdurch die Ehe weiterhin abgeschwächt würde.
Die neue Regelung schwächt aber auch die Macht der Mutter. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hatte deswegen schon im Vorfeld der Kabinettssitzung die Sorge geäußert, dass ein "Automatismus" des Sorgerechts die Alleinerziehenden benachteilige, und die seien nun mal zu 90 Prozent Frauen. Ein automatisches Sorgerecht für ledige Väter sei ein "Blankoscheck" befürchtete der Verband. Man hätte es lieber gesehen, wenn das Sorgerecht nach bestimmten Kriterien vergeben würde – etwa die mit dem Kind verbrachte Zeit.
Kellers Sohn ist mittlerweile sechs Jahre alt. Er sieht ihn mindestens einmal in der Woche, jede zweite Woche wohnt er für fünf Tage beim Vater. Streit darüber gebe es zwischen den beiden Ex-Partnern nicht. Aber der Umgang mit dem Kind wird ohnehin nicht durch das Sorgerecht geregelt; über ihn müssen sich auch verheiratete oder geschiedene Eltern auseinandersetzen, wenn sie getrennt leben. Keller will trotzdem das Sorgerecht für sein Kind – auch wenn die Mutter ihm versichert, dass er jederzeit Vollmachten von ihr bekomme, wenn er beispielsweise eine Auslandsreise plane. "Ich will mich als gleichberechtigter Elternteil fühlen", sagt Keller. "Und nicht wie das fünfte Rad am Wagen."















