01.07.12

EU-Zahlungsverkehr

Brief über geplatzte Lastschrift darf wieder kosten

Vor wenigen Wochen hatte der BGH Banken untersagt, für die Nachricht einer fehlgeschlagenen Lastschrift Gebühren zu verlangen. Doch mit dem Start des europaweiten Zahlungsverkehrs ist das nun obsolet.

Foto: DAPD
Sepa
Eine Frau füllt ein Sepa-Überweisungsformular aus: Viele Banken nutzen den europaweiten Zahlungsverkehr als Gebührenschlupfloch

Da soll sich ein Bankkunde noch auskennen: Erst Ende Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) Sparkassen und Banken noch ordentlich in die Schranken gewiesen. Sie dürfen nicht dafür kassieren, wenn sie Kontoinhaber benachrichtigen, weil eine Lastschrift geplatzt ist. Millionen betroffene Bürger können jetzt für die vergangenen drei Jahre auf Rückzahlung pochen.

Die Freude über das höchstrichterliche Machtwort währt aber nur kurz: Ab 9. Juli führen die Geldinstitute mit Umstellung auf den europaweiten Zahlungsverkehr Sepa neue Geschäftsbedingungen ein. Und dann wird über Nacht wieder erlaubt, was derzeit verboten ist.

Sepa-Regeln hebeln Entscheidung aus

Für Verbraucher heißt das konkret: Geldinstitute dürfen sich trotz des höchstrichterlichen Urteils bald schon wieder für die Kundeninformation entlohnen lassen. Bis zu drei Euro hatten viele Geldhäuser zuletzt für die Benachrichtigung über nicht eingelöste Lastschriften verlangt – für einen einzigen Brief. Die BGH-Richter hielten das Entgelt für unrechtmäßig (Az.: XI ZR 290/11).

Zwei Jahre lang hatten die Verbraucherzentralen für dieses kundenfreundliche Urteil gekämpft. Jetzt hebeln die Sepa-Regeln in Europa die Entscheidung durch die Hintertür wieder aus. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken werden gerade millionenfach per Post verschickt.

Bank kann über Höhe entscheiden

"Das ist richtig ärgerlich, aber wegen der neuen gesetzlichen Grundlage nicht zu ändern", sagt Frank-Christian Pauli, Bankenexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die bisherige typisch deutsche Lastschrift per Einzugsermächtigung gilt ab 9. Juli europaweit als Weisung an die Bank, für den Kunden ändert sich aber kaum etwas.

Ob und wie viel künftig in Rechnung gestellt wird, könne jedes Institut selbst entscheiden, sagt Kerstin Altendorf vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. "Auf die neue Chance, schnell wieder Entgelt zu verlangen, wird wohl leider keine Bank verzichten", ist Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt. Geldhäuser ließen sich gern Leistungen teuer bezahlen, die sie eigentlich gratis erbringen sollten.

Gebühr-zurück-Chance für drei Jahre

Auch wenn der Triumph der Verbraucherschützer vor dem BGH nur von kurzer Dauer war, haben Millionen Kunden wenigstens für drei Jahre eine Gebühr-zurück-Chance. Wer von Ende Oktober 2009 bis zum 8. Juli dieses Jahres auf seinem Kontoauszug Entgelte für die Information über eine geplatzte Lastschrift findet, kann sich das Geld jetzt auf jeden Fall erstatten lassen.

Automatisch gebe es jedoch kaum etwas zurück, ermuntert Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen zum Handeln. Wer sich seine Euro also wieder zurückholen will, sollte einen kurzen Brief an seine Bank schicken. Musterschreiben halten die Verbraucherschützer bereit.

Regelmäßige Kontrolle der Rechnungen

Viele Bankkunden akzeptierten es meist stillschweigend, wenn ihnen hier mal ein paar Cent, da mal ein paar Euro Gebühren abgebucht würden, sagt Oelmann. Verbraucher sollten regelmäßig kontrollieren, was ihnen in Rechnung gestellt wird, mahnt auch Verbraucherschützer Pauli.

Banken ließen sich fast jeden Handschlag bezahlen: beispielsweise knapp zwei Euro für das ungefragte Zusenden von Kontoauszügen, fünf Euro für das Überweisen bei überzogenem Konto, 51 Cent fürs Abrufen eines Kontoauszugs am Bankterminal. All das sei nicht nur ärgerlich, sondern auch schlichtweg verboten, betont Oelmann.

Auf jeden Fall gratis muss der Abschied von einer Bank sein, die den Gebührenbogen überspannt. "Wir empfehlen, das neue Wirrwarr um Entgelte zum Anlass zu nehmen, sich nach einer kundenfreundlichen Alternative umzugucken, die gibt es nämlich", sagt Fachfrau Oelmann.

Quelle: dapd/cat
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