01.07.12

Bundesanwaltschaft

Die dürftige Bilanz der NSU-Ermittler

Spätestens im Herbst will die Bundesanwaltschaft ihre Anklagen im Verfahren gegen die NSU erheben. Etliche Helfer des Neonazi-Netzwerkes könnten mit geringen Strafen oder gar ungeschoren davonkommen.

Foto: DAPD
Verhaftung des mutmaßlichen NSU-Helfers André E.
Verhaftung des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß, die Indizien gegen ihn sind dürftig

Am 24. November 2011 wollte der Staat zeigen, wie ernst er es mit der Terroristenjagd meint. Über dem brandenburgischen 100-Einwohner-Dörfchen Grabow schwebte an diesem Tag plötzlich ein Hubschrauber ein, aus dem sich schwer bewaffnete GSG-9-Elitepolizisten abseilten. Ihr Ziel: die Festnahme von Andre E., einem mutmaßlichen Unterstützer der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Die martialische Aktion in der Provinz sorgte für beeindruckende Fernsehbilder in den Hauptnachrichten. Die Botschaft war klar: Jetzt legt der Staat den braunen Sumpf trocken. "Er ist unser wichtigster Beschuldigter in dem Verfahren", sagte ein Fahnder Ende Februar und stilisierte Andre E. sogleich zum "vierten Mann der Bande". Wenige Monate später sehen das die Richter allerdings anders.

Seit Mitte Juni ist der verhaftete Neonazi wieder frei. Die Beweislage ist nicht so eindeutig, wie die Bundesanwaltschaft behauptet hatte. Für die Karlsruher Behörde war Andre E. zumindest dringend verdächtig, 2007 den menschenverachtenden Propagandafilm mit Paulchen Panther in der Hauptrolle hergestellt zu haben, in dem sich die Terrorzelle zu ihren Taten bekannte. Als die Ermittlungen das nicht bestätigten, wurde der Vorwurf notgedrungen fallen gelassen. Seither ist lediglich von einer Beteiligung an der Herstellung die Rede. Doch selbst dafür sind die Indizien dürftig.

Kette von Fehleinschätzungen und Pannen

Damit war klar, dass Andre E. nicht mehr in der Haft zu halten war. Nach einem halben Jahr ist laut Strafprozessordnung eine Fortdauer nur dann zulässig, wenn beispielsweise "der besondere Umfang der Ermittlungen" dies rechtfertigt. Diesen konnte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes aber nicht erkennen. Er ordnete die Freilassung von Andre E. an – und setzte sich in bemerkenswerter Weise mit der Bundesanwaltschaft auseinander.

Die von ihr vorgelegten Beweismittel stuften die Richter zu "Beweisanzeichen" herab, und zwar zu solchen, die "bei näherem Hinsehen indes deutlich an Überzeugungskraft" verlieren. Deutlicher kann ein Gericht seine Missbilligung gegenüber einer als mangelhaft empfundenen Ermittlungsarbeit kaum zum Ausdruck bringen.

Die Freilassung reiht sich ein in eine Kette von Fehleinschätzungen und Pannen. Zuerst blamierten sich Polizeibehörden des Bundes und aller Länder, als sie die rechtsterroristische Mordserie von 2001 bis 2007 als Verbrechen unter Zuwanderern einstuften und Hinweise auf Täter aus dem Neonazi-Milieu beharrlich ignorierten. Nun scheint auch die juristische Aufarbeitung ins Stocken geraten zu sein. Denn nahezu alle Verdächtigen, die neben Beate Zschäpe festgenommen wurden, sind wieder frei.

Vor Andre E. hatte die Kammer bereits den Beschuldigten Holger G. entlassen. Er soll den NSU-Mitgliedern unter anderem mit einem Führerschein, einer ADAC-Karte und einer Krankenversicherungskarte versorgt haben. Vor allem aber hatte G. dem Trio 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nach Zwickau gebracht, woraus die Bundesanwaltschaft sofort den Tatbestand der Beihilfe zum mehrfachen Mord konstruierte. Doch der 3. Strafsenat konterte, es würden bereits "tragfähige Anhaltspunkte" dafür fehlen, "dass die Übergabe der Pistole diese Taten … objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat".

Ermittler boten Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm

Unter dem Eindruck dieses Beschlusses beantragte die Bundesanwaltschaft vier Tage später von sich aus die Aufhebung der Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten Matthias D. (er hatte für das Trio mehrere Wohnungen angemietet) und Carsten S. (er soll die bei den Morden an den Migranten verwendete Ceská-Waffe beschafft haben). Letzterer war zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt und fällt deshalb wohl unter das Jugendstrafrecht.

Inzwischen sitzt nur noch ein einziger mutmaßlicher Unterstützer in U-Haft: der langjährige Jenaer NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Er soll ebenfalls an der Beschaffung der Tatwaffe Marke Ceská beteiligt gewesen sein, was die Bundesanwaltschaft als Beihilfe zum Mord wertet. Sein Haftbefehl wird in diesen Tagen überprüft. Nach Informationen von "Berliner Morgenpost" hat die Bundesanwaltschaft mehreren Beschuldigten eine Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm angeboten – gegen umfassende Aussage.

Diese Offerte sei auch dem Rechtsextremisten Wohlleben unterbreitet worden, der allerdings bis heute lieber schweigt. Auf Anfrage, ob es solche Angebote gab, teilte die Karlsruher Behörde mit: "Zu Fragen der Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens wird keine Auskunft erteilt."

Es sieht also schlecht aus für Fahnder der Bundesanwaltschaft – und damit auch für Generalbundesanwalt Harald Range. Ihm war die Schonfrist von 100 Tagen nicht vergönnt. Gerade einmal 90 Minuten nach der feierlichen Einführung in das neue Amt im November 2011 berief der Behördenchef eine Krisenrunde in seinem Haus ein. Drei Arbeitstage später war Deutschlands oberster Chefankläger dann schon in heikler Mission unterwegs: In Berlin musste er die Mitglieder des Bundestagsinnenausschusses über den "Ermittlungsstand in Sachen Rechtsterrorismus" unterrichten.

"Wir haben jeden Stein zweimal umgedreht"

Seit Ranges Auftritt in der Hauptstadt am 21. November 2011 sind fast acht Monate vergangen. Um das Leben des NSU-Trios im Untergrund zu rekonstruieren, hat die Bundesanwaltschaft inzwischen einen Aufwand betrieben, den es zuletzt in den Zeiten der Rote-Armee-Fraktion gegeben haben dürfte. "Wir haben jeden Stein zweimal umgedreht", sagt ein hoher BKA-Fahnder "Berliner Morgenpost".

800 Vernehmungen wurden durchgeführt, 23 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, 67 Telekommunikationsverbindungen überwacht, 3600 Asservate kriminaltechnisch untersucht. Damit waren in der Spitze 400 Polizisten betraut, aktuell sind es immer noch 270 Beamte. In Karlsruhe kümmern sich zehn Staatsanwälte um das Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BJs 162/11-2, das sich nun langsam dem Ende entgegenneigt. Spätestens im Herbst, möglicherweise bereits im August, sollen eigentlich die Anklagen im NSU-Komplex erhoben werden.

Je näher allerdings der Tag der Anklageerhebung rückt, desto größer werden die Zweifel, ob die Hintergründe zu der Terrorzelle wirklich hinreichend aufgeklärt und das Netz der Unterstützer umfassend offengelegt werden können. Nach wie vor sind zentrale Fragen offen – etwa, ob das Trio in Bayern, wo fünf Morde verübt worden, Helfershelfer hatte.

Gigantischer Erwartungsdruck

Dabei war Range beherzt gestartet. Seine Behörde setzte ruckzuck die Namen von 13 Verdächtigen auf die Liste der Beschuldigten – und ließ neben Zschäpe fünf dieser Beschuldigten in U-Haft nehmen. Bei den sieben Beschuldigten, für die keine U-Haft beantragt wurde, dürfte es den Karlsruher Strafverfolgern schwerfallen, überhaupt Anklagen von Relevanz zu erheben. "Die Nebendarsteller werden lediglich zum Teil verurteilt werden können, vermutlich nur wegen kleinerer Delikte", räumt ein hoher BKA-Fahnder ein.

Das Ergebnis ist umso bitterer, da der Erwartungsdruck auf die Bundesanwaltschaft gigantisch ist. Aus Sicht der Opfer und der Gesellschaft insgesamt wäre es schwer erträglich, wenn die größte rechtsterroristische Verbrechensserie der Nachkriegszeit ungesühnt bliebe. Damit würde der Staat ein zweites Mal am Pranger stehen: Erst haben die Sicherheitsbehörden versagt, dann scheitern die Strafverfolger bei der vollständigen Aufklärung des Geschehens.

Dabei hatte Range gerade im Fall von Beate Zschäpe die Erwartungen hochgeschraubt. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, ihr eine Beteiligung an den Morden des NSU nachzuweisen", sagte er noch Anfang Dezember in einem Interview. Davon ist längst keine Rede mehr.

Denn um Zschäpe wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung anzuklagen, müssen die Staatsanwälte nach Paragraf 129 a des Strafgesetzbuches mindestens drei Mitglieder präsentieren. Das fällt schwerer als gedacht. Zwar hat Zschäpe mit ihren Gesinnungsgenossen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund gelebt. Doch dass sie von dem Treiben der beiden Männer wusste, muss ihr erst einmal nachgewiesen werden.

Böhnhardt und Mundlos haben sich selbst gerichtet, und Zschäpe schweigt beharrlich. Daher versucht die Bundesanwaltschaft, den Tatvorwurf der besonders schweren Brandstiftung auf versuchten Mord zu erweitern. Als Beate Zschäpe nämlich das Haus, in dem sie mit den beiden Mittätern wohnte, anzündete, sei das Leben einer älteren Dame in der angrenzenden Doppelhaushälfte gefährdet gewesen.

Anklage gegen Zschäpe wird schwierig

Ein einflussreicher Vertreter aus Sicherheitskreisen sagte "Berliner Morgenpost": "Juristisch ist die Aufarbeitung schwierig. Es dürfte sogar schwerfallen, der Hauptbeschuldigten Zschäpe die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachzuweisen. Nach meinem Eindruck ist der Generalbundesanwalt da auch nicht mehr sehr optimistisch."

Mit Wolfgang Stahl sieht das einer der beiden Anwälte von Zschäpe ebenso. Der Koblenzer Strafverteidiger sagte "Berliner Morgenpost": "Die monatelangen Ermittlungen haben auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes zuletzt nichts wesentlich Neues erbracht."

Der Generalbundesanwalt stütze den Vorwurf gegen seine Mandantin, sie sei Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen, auf "wenige objektivierbare Indizien und ein Gebäude aus teilweise möglichen, aber keinesfalls zwingenden Schlussfolgerungen". Stahl ist überzeugt, "dass diese Hypothese in einer Hauptverhandlung nicht bestätigt wird".

In der Politik verlieren die Ermittlungsbehörden zunehmend an Rückhalt. Am Mittwoch musste der angeschlagene BKA-Präsident Jörg Ziercke vor dem Innenausschuss den neuesten Stand referieren. Als er sich beklagte, die fehlende Vorratsdatenspeicherung würde die Arbeit der Beamten verhindern, fiel ihm Teilnehmern zufolge der Abgeordnete Clemens Binninger (CDU) ins Wort und ermahnte ihn, nicht vom Thema abzulenken, sondern die Fragen zu beantworten.

Skandal um vernichtete Akten

Tags darauf beschäftigte sich das politische Berlin mit einem Geheimdienstskandal. Kurz nachdem der NSU aufgeflogen war, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz sieben Akten über die umstrittene Operation "Rennsteig" vernichtet.

Zwischen 1997 und 2003 hatte die Behörde in Abstimmung mit Thüringer Verfassungsschützern und dem Militärischen Abschirmdienst acht V-Leute aus dem Thüringer Heimatschutz (THS) geworben, einer Art Dachorganisation rechtsextremer Kameradschaften, in der auch das NSU-Trio mitmachte.

Die Verfassungsschützer "sind aufgefordert worden, Akten zu suchen, sie haben Akten gefunden und sie haben die Akten vernichtet", sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Ziercke, der auch dort aussagen musste, suchte die Flucht nach vorn. "Wir haben versagt", bekannte Deutschlands oberster Polizist. Neues hatte er aber nicht mitzuteilen.

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