Wahlversprechen
SPD will NPD-Verbot in Wahlprogramm aufnehmen
Kurz vor der offiziellen Vorstellung des SPD-Wahlprogramms lässt der Innenexperte der Partei, Sebastian Edathy, ein Versprechen durchsickern: Nach der Wahl im September werde die Partei ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD anstrengen, kündigte er an. Die Union sieht dieses Vorhaben kritisch.
Die SPD will die Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren in ihr Wahlprogramm aufnehmen. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien "prinzipiell erfüllt", sagte der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy dem "Hamburger Abendblatt". Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sowie Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) äußerten sich hingegen skeptisch zu einem neuen Verbotsverfahren.
"Wir wollen in unser Programm für die Bundestagwahl aufnehmen, dass wir ein NPD-Verbot in der nächsten Wahlperiode anstreben", sagte Edathy. "Die NPD ist eine Partei, die auf Kriegsfuß mit dem Grundgesetz steht." Auch der schleswig-holsteinische SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner sagte dem Blatt: "Wir streben weiterhin ein Verbotsverfahren gegen die NPD an. Die Partei hat eine menschenverachtende Ideologie, deren Verbreitung durch Steuergelder bezahlt wird."
Voßkuhle sagte dem "Hamburger Abendblatt" vom Mittwoch, die Hürden für ein Parteienverbot seien zu Recht sehr hoch. Das Verbot einer politischen Partei sei ein "sehr scharfes Schwert", das für absolute Ausnahmefälle reserviert bleiben müsse. "Es bedeutet einen erheblichen Einschnitt in das politische System", sagte der Verfassungsrichter. Er könne aber keine Prognose abgeben, wie das Bundesverfassungsgericht in einem neuen NPD-Verbotsverfahren entscheiden würde.
Bosbach warnte vor einem neuen Anlauf, die NPD zu verbieten. "Ich sehe ein erneutes Verbotsverfahren sehr skeptisch", sagte er dem Hamburger Abendblatt (Donnerstagsausgabe). Das Bundesverfassungsgericht verlange, dass der Staat vor einem Verbotsantrag sämtliche V-Leute aus der NPD abzieht. "Zur Beobachtung der NPD und zur Bekämpfung ihrer verfassungsfeindlichen Umtriebe sind wir aber auch auf Informationen dieser V-Leute angewiesen. Das ist das Dilemma."
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter hatten Bedenken wegen des Einsatzes von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in Führungsgremien der Partei.
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