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15.04.09

DDR-Vergangenheit

Ex-Stasi-Spitzel muss Identifizierung hinnehmen

Herbert Gräser war über Jahre für die Stasi tätig. Diese Tatsache darf auch heute noch öffentlich gemacht werden, wie ein Münchner Landgericht entschied. Gräser wollte seine Identifizierung auf einer Internetseite verhindern. Die Richter jedoch stellten die Aufarbeitung historischer Ereignisse über seinen Wunsch nach Anonymität.

© dpa
Erfurt
IM "Schubert" alias Herbert Gräser (l.) bei der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale - gegen die Veröffentlichung dieses Bildes hatte er geklagt

Ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen haben nach einem Urteil kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität. Das Landgericht München I lehnte eine Klage des langjährigen Stasi-Spitzels Herbert Gräser aus Erfurt ab, der die Veröffentlichung seines Fotos und Namens auf der Webseite stasi-in-erfurt.de unterbinden wollte.

Gräser war laut Urteil 1981 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) angeworben worden. 1989 war er sogar als IMB tätig - das Stasi-Kürzel für einen "Inoffiziellen Mitarbeiter zur Bearbeitung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen". Damit war Gräser auch für "Zersetzung, Zerschlagung und Zurückdrängung" von Gegnern des SED-Regimes zuständig, wie es in der Gerichtsmitteilung hieß.

Vor diesem Hintergrund trete das Interesse des Klägers an der Anonymität hinter die allgemeine Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit zurück, urteilten die Richter. Wenn über wichtige historische Vorgänge nicht in vollem Umfang berichtet werden dürfe, dränge dies deren Aufarbeitung und die Ermittlung der historischen Wahrheit in nicht hinnehmbarem Maße zurück.

Gräser hatte den Münchner Joachim Heinrich verklagt, der auf seiner Webseite ein Foto aus dem Jahr 1989 veröffentlicht hat. Dabei ist Gräser als vermeintlicher Bürgerrechtler bei der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale abgebildet. Im Bildtext nennt Heinrich sowohl Klar- als auch Decknamen des Ex-Spitzels.

Die Richter urteilten, dass die Aufarbeitung historischer Ereignisse "in nicht hinnehmbarem Maße" zurückgedrängt werde, wenn nicht voll umfänglich darüber berichtet werden dürfe. Im vorliegenden Fall sei es auch nicht so, dass die Person des Klägers für die historische Aufarbeitung irrelevant wäre. "Man darf das historische Foto also nicht nur zeigen, sondern auch sagen, wer und was darauf zu sehen ist", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Der Kläger hatte dagegen argumentiert, dass er in der DDR kein offizielles Amt bekleidet habe. Deswegen habe er ein Recht, die Veröffentlichung des Bildes und die Nennung seines Namens verbieten zu lassen. Er war laut Gericht 1981 unter Druck von der Stasi als IM angeworben worden, später aber in die Kategorie des IMB aufgestiegen.

Webseiten-Betreiber Heinrich wertete das Urteil als "Meilenstein gegen das Vergessen und für die Meinungsfreiheit bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Geschichte".

Die thüringische Stasi-Unterlagenbeauftragte Hildigund Neubert bezeichnete das Urteil im Gespräch mit dem MDR als "vollen Erfolg". Verantwortung müsse an realen Menschen festgemacht werden. Nur so lasse sich Geschichte aufarbeiten.

Quelle: dpa/AP/cn
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