19.06.12

Verfassungsgericht

Regierung muss Bundestag bei Euro-Plänen besser informieren

Wieder einmal rüffelt das Verfassungsgericht das eigenmächtige Agieren der Bundesregierung. Sie habe Informationspflichten verletzt.

Foto: DAPD
Vorschau: Bundesverfassungsgericht entscheidet ueber Verletzung von Bundestags-Rechten
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben gegen die Bundesregierung entschieden

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben der Bundesregierung bescheinigt, bei Informationen über die Euro-Krise zweimal die Rechte des Bundestags missachtet zu haben. Sowohl über den Euro-Stabilisierungsmechanismus (ESM) als auch über den Euro-Plus-Pakt sei das Parlament zu spät informiert worden, lautete am Dienstag das einstimmige Urteil des Zweiten Senats. Damit hatte die Klage der Grünen in vollem Umfang Erfolg.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte das Urteil in "eine Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung nationaler parlamentarischer Verantwortung". In seiner Einleitung widersprach er dem Einwand, parlamentarische Beteiligungsrechte wirkten bei eilbedürftigen Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung oft kontraproduktiv. Demokratie habe ihren Preis. "Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden", sagte Voßkuhle.

"Guter Tag für die Demokratie"

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Beck, der das Karlsruher Urteil maßgeblich erstritten hatte, sprach von einem "guten Tag für die Demokratie in Deutschland und Europa". Sein Kollege von der SPD, Thomas Oppermann, nannte die Entscheidung eine "schwere Blamage für die Bundesregierung". SPD-Fraktionsvize Joachim Poß ergänzte, das Krisenmanagement der Bundeskanzlerin sei immer von "zu spät und zu wenig" gekennzeichnet gewesen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach von einer "Bestätigung der unverzichtbaren Beteiligung des Bundestages bei EU-Angelegenheiten, insbesondere wenn es sich um die Übertragung von Souveränitätsrechten auf die Gemeinschaft und um haushaltswirksame Verpflichtungen handelt". Unionsfraktionschef Volker Kauder erklärte "Spiegel Online", der Grundsatz des Gerichts laute: "Je mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene verlagert werden, desto mehr Kontrollrechte der Parlamente muss es geben." Das sähen alle Fraktionen des Bundestags so.

Grüne und SPD plädieren jetzt für eine Ergänzung des Gesetzes, das die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Bundestag bei der Europapolitik regelt. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte dem Parlament mehr Beteiligung zu. Die Entscheidung werde "nach bestem Wissen und Gewissen" umgesetzt.

Parlament hat nicht nur "nachvollziehende Rolle"

Als Konsequenz aus dem Urteil muss die Bundesregierung das Parlament auch über Ergänzungsverträge der Europäischen Union unterrichten. Die Weitergabe muss so frühzeitig erfolgen, dass das Parlament "nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät", sagte Voßkuhle.

In der Regel müsse der Bundestag auch über Zwischenschritte informiert werden, damit eine gründliche öffentliche Debatte und die Erarbeitung einer Stellungnahme möglich sind. Dazu sei auch die Übersendung der Dokumente geboten. Nur solange die Willensbildung innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen sei, bestehe kein Informationsrecht des Bundestages. Sobald aber Zwischen- und Teilergebnisse an die Öffentlichkeit gegeben werden können, falle ein Vorhaben nicht mehr in die exekutive Eigenverantwortung der Bundesregierung.

Nach diesen Maßstäben habe die Bundesregierung das Parlament im Februar 2011 zu spät informiert. Ein Textentwurf zum Rettungsschirm ESM habe der Bundesregierung spätestens am 21. Februar 2011 vorgelegen, ein Vertragsentwurf folgte am 6. April. Eine Übermittlung der Dokumente an den Bundestag habe jedoch nicht stattgefunden. Die spätere Unterrichtung am 17. und 18. Mai habe an der Verletzung der Parlamentsrechte nichts mehr geändert. Denn die Informationspflicht der Bundesregierung könne nicht "in einem Gesamtpaket" erledigt werden, lautete das Urteil.

Auch der Euro-Plus-Pakt, der eine stärkere Überwachung der Haushaltspolitik durch EU-Organe vorsieht, berühre Funktionen des Bundestages. Folglich habe ein umfassendes und frühzeitiges Informationsrecht des Parlaments bestanden. Dem sei die Bundesregierung nicht nachgekommen.

Spätestens am 2. Februar 2011 hätte die Bundesregierung ihre Pläne dem Parlament mitteilen müssen. Stattdessen wurde der offizielle Entwurf am 11. März 2011 übersandt. Zu diesem Zeitpunkt "bestand für den Deutschen Bundestag keine Möglichkeit mehr, dessen Inhalt zu diskutieren und durch deine Stellungnahme auf die Bundesregierung einzuwirken", erklärten die Verfassungsrichter. Denn noch am gleichen Tag einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Euro-Plus-Pakt.

Quelle: Reuters/tj
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