17.03.09

Extrazahlung

Alleinerziehende kriegen nur halben Kinderbonus

Im April winkt allen Eltern eine Extrazahlung. Dann zahlt ihnen die Familienkasse den Kinderbonus von 100 Euro pro Sprößling aus dem Konjunkturpaket aus. Alleinerziehenden droht allerdings eine böse Überraschung: Sie haben nur Anspruch auf die Hälfte der Extraleistung. Die Regierung hat ihre Gründe für die Ungleichbehandlung.

Nicht alle minderjährigen Kinder werden den vollen Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket erhalten. Für die Familien von Alleinerziehenden reduziert sich die für April angekündigte 100-Euro-Einmalleistung auf 50 Euro. Grund ist, dass - wie beim Kindergeld - eine Hälfte der Leistung dem anderen, Unterhalt zahlenden Elternteil zusteht.

Zwar zahlen die Familienkassen die 100 Euro gemeinsam mit dem Kindergeld an die erziehenden Mütter oder Väter aus. Aber der frühere Partner hat das Recht, in dem einem Monat seine Unterhaltszahlung um 50 Euro zu mindern. Anders als der Name suggeriert, ist die Sonderzahlung somit wohl eher ein Eltern- als ein Kinderbonus.

Familienpolitiker hoffen nun, dass nicht allzu viele Unterhaltzahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte "an alle getrennt lebenden Väter und Mütter, dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputtzumachen". Von der Leyen sagte, wichtig sei, dass der Kinderbonus erst einmal in voller Höhe in dem Haushalt ankommt, in dem die Kinder lebten. "Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass verantwortungsbereite Eltern, die sonst regelmäßig den vollen Unterhalt zahlen, für eine einzige Monatsüberweisung ihren Dauerauftrag um 50 Euro kürzen."

Der Kinderbonus ist Teil des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität", dass Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet hatten. Dieses Konjunkturpaket im Volumen von 50 Milliarden Euro ist das größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

In dem Gesetz steht in der Begründung, dass der Bonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist. Familien-Experten und Verbände hatten das Verfahren kritisiert. Doch der federführende Bundestagsfinanzausschuss hatte eine Korrektur abgelehnt. Das Bundesfamilienministerium argumentierte, dass im Sinne einer raschen Wirksamkeit der Zahlung ein eigenes Gesetz für den Kinderbonus zeitlich zu aufwendig gewesen wäre.

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