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10.03.09

Brötchenbelag gegessen

Wegen Stehlens gefeuerter Bäcker gewinnt Prozess

Ein 26-jähriger Bäcker darf zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren. Dem jungen Mann kündigte eine Großbäckerei fristlos, weil er Brötchenbelag im Wert von wenigen Cent genascht hatte. Das Gericht begründet das Urteil mit einem Versäumnis der Bäckerei-Chefs vor dem Rauswurf.

© DDP
Gegen Arbeitgeber gewonnen: Benjamin L. (26), Bäcker aus Bergkamen darf in seinem Betrieb weiterarbeiten. Ihm war wegen des Verzehrs eines Brötchenbelags gekündigt worden
Gegen Arbeitgeber gewonnen: Benjamin L. (26), Bäcker aus Bergkamen darf in seinem Betrieb weiterarbeiten. Ihm war wegen des Verzehrs eines Brötchenbelags gekündigt worden

Ein 26-jähriger Bäcker aus Westfalen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss weiterbeschäftigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Dortmund aus formalen Gründen entschieden. Er und ein Kollege, beide Angestellte der Bäckerei-Kette Westermann in Bergkamen, hatten ihre Frühstücksbrötchen mit dem Belag aus Ölivenöl, Gewürzen und Fetakäse bestrichen und dann gekostet.

Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer 2008 fristlos gekündigt. Dagegen klagte der 26-Jährige, der Mitglied des Betriebsrats war.

Erst vor kurzem hatte ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz beschäftigt. Vor zwei Wochen erklärte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtens, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Im Fall des 44-jährigen Bäckerkollegen wollte das Dortmunder Gericht seine Entscheidung noch verkünden. Beobachter erwarten jedoch, dass auch in seinem Fall das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden wird. So äußerte das Gericht in der mündlichen Verhandlung unter anderem Zweifel daran, dass das Unternehmen bei der Kündigung die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes von 24 Jahren ausreichend gewürdigt hat.

Die zweite Kammer des Arbeitsgerichts Dortmund entschied im Fall des 26-Jährigen aus formalen Gründen. So habe bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.

Der 26-Jährige Benjamin L. zeigte sich erfreut. "Damit habe ich nach dem Berliner Urteil nicht gerechnet", sagte der Bäcker. Er wollte sich noch nicht dazu äußern, ob er nun tatsächlich bei der Bäckereikette weiterarbeiten werde.

Quelle: dpa/oht
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