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27.02.09

Bayern

Richter kippen Demogesetz und düpieren CSU

Das Bundesverfassungsgericht hat das seit Oktober geltende Versammlungsgesetz in Bayern außer Kraft gesetzt. Teile der Bestimmungen verstoßen gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung bedeutet für die CSU einen herben Rückschlag. Sie hatte das Gesetz gegen erheblichen Widerstand durchgeboxt.

© DDP
Eilantrag gegen bayerisches Versammlungsgesetz teilweise erfolgreich
Mit Einschränkung: Die Polizei darf Demonstranten nicht nach Belieben filmen und fotografieren

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt.

Die Einschränkungen des bayerischen Versammlungsrechts bedeuten eine herbe Niederlage für die CSU. Gegen viel Widerstand hatte sie das Gesetz im Oktober auf den Weg gebracht, trotzdem die Opposition erhebliche Zweifel angemeldet hatte.

So gab der SPD-Verfassungsexperte Klaus Hahnzog bereits im Mai zu bedenken: "Der Gesetzentwurf ist obrigkeitsstaatlich". Nach seiner Ansicht sollen den Veranstaltern so viele Auflagen für eine Kundgebung gemacht werden, dass das Ergebnis eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit wäre, obwohl die bayerische Verfassung ausdrücklich Versammlungen unter freiem Himmel ohne Auflagen erlaubt.

Auch die Grünen versuchten die Abstimmung zu blockierten, brachten einen Gegenentwurf namens "Versammlungsfreiheitsgesetzes" in die Beratungen ein. Als in der letzten Sitzung der vergangenen Legislaturperiode über das Gesetz debatiert wurde, meldeten sich alle 15 Grünen-Abgeordneten mit Wortbeiträgen und verzögerten die Abstimmung um Stunden. Vor dem Landtag campierten zu diesem Zeitpunkt tagelang Gewerkschafter, die durch die Novelle das Streikrecht in Gefahr sehen. Nun hat das Verfassungsgericht der Arbeit der Opposition Tribut gezollt.


Die Karlsruher Richter setzten Teile des Gesetzes in einer einstweiligen Anordnung außer Kraft. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Geklagt hatten im vergangenen Sommer neben SPD, Grünen und Gewerkschaften auch die FDP, die inzwischen Koalitionspartner der CSU ist.


Das Bundesverfassungsgericht kritisierte besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das "Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann", heißt es.


Die Karlsruher Richter schränkten auch die Aktivitäten der bayerischen Polizei stark ein. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung aufgezeichnet wird, rügen die Richter. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu "durchgreifenden Nachteilen" für die Bürger Bayerns.


Das Bundesverfassungsgericht macht in dem Beschluss klar, wie gravierend die rechtlichen Bedenken sind: Ein Gesetz dürfe bei offenem Ausgang des Verfahrens nur dann vorläufig außer Kraft gesetzt werden, "wenn die Nachteile ganz besonderes Gewicht haben". Die Nachteile der Bußgeldvorschriften seien aber "so erheblich, dass sie auch die strengen Voraussetzungen für eine vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes erfüllen", heißt es in dem Beschluss.


Die FDP wertete die Entscheidung als "guten Tag für die Bürgerrechte in Bayern" und macht nun Druck auf die CSU. Die Liberalen hatten bereits bei den Koalitionsverhandlungen mit der CSU eine Lockerung des Gesetzes zur Bedingung gemacht. "Jetzt ist unsere Position in den Detailverhandlungen mit dem Koalitionspartner deutlich gestärkt", sagte FDP-Landtagsfraktionsvize Andreas Fischer.


Die Landtags-SPD reagierte "hocherfreut" und wertete die Entscheidung als schwere Ohrfeige für die Staatsregierung. Die CSU habe die Einwände ignoriert, "weil sie unbedingt als erstes Bundesland eine Duftmarke für ein restriktives Versammlungsgesetz setzen wollte", kritisierte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. Der Münchner Grünen-Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag sagte: "Demonstrationsteilnehmer üben ihr Grundrecht aus und dürfen nicht wie potenzielle Straftäter behandelt werden."

Quelle: dpa/AFP/lk
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