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18.01.11Dioxin-Skandal
Futter-Panscher sollen härter bestraft werden
Agrarministerin Aigner setzt die Länder unter Druck, um ihren Aktionsplan umzusetzen. Für Futter-Panscher könnten die Strafen verdreifacht werden.
Vor der Sonderkonferenz zwischen Bund und Ländern zur Dioxin-Krise hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) die Länder aufgefordert, den Aktionsplan der Bundesregierung umzusetzen. "Ich erwarte von den Ländern, dass sie sich hinter diesen Plan stellen und ihren Beitrag leisten, um die Qualität der Überwachung zu erhöhen und die Kontrollpraxis zu verbessern", sagte Aigner dem "Hamburger Abendblatt". Ihr Plan decke sich in vielen Punkten auch mit den Vorstellungen von SPD und Grünen. Deshalb sei sie zuversichtlich, dass man zu einem guten Ergebnis komme.
Aigners Plan umfasst unter anderem eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, eine strikte Trennung der Produktionsströme, die Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle und eine Meldepflicht für private Labors.
Ebenso wie Aigner haben sich unterdessen auch die Länder-Agrarminister für eine Überprüfung des Strafrahmens gegen Futter-Panscher ausgesprochen. "Die Strafen müssen deutlich erhöht werden, drei Jahre oder ein paar tausend Euro sind keine echte Abschreckung", sagte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU), der "Leipziger Volkszeitung". "Eine Verdreifachung des möglichen Strafrahmens wäre vielleicht abschreckend genug."
Die von Aigner geforderte stärkere Mitwirkung des Bundes bei der Kontrolle stieß bei Reinholz indessen auf wenig Gegenliebe. "Die Länder sind schon in der Lage, die notwendigen Kontrollen selbst durchzuführen." Allerdings wollten sich die Länder Aigners Vorschlägen nicht von vornherein verschließen.
Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) hat als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal einen "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt, den das Kabinett beschlossen hat:
1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
Hersteller von Futterfetten müssen zukünftig eine Zulassung beantragen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Betriebe müssen mit Analysen, mit Berichten an die Behörden und mit Rückstellproben nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten werden. Futterfette dürfen nur noch in Anlagen produziert werden, die ausschließlich für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind. Die Betriebsleitung muss fachlich qualifiziert sein. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder müssen regelmäßige und umfassende Inspektionen vor Ort durchführen.
2. Trennung der Produktionsströme
Neue Vorschriften sollen festlegen, dass Futterfette und Futterfettsäuren nicht in Anlagen hergestellt werden dürfen, die gleichzeitig Stoffe für die technische Industrie produzieren. Darüber hinaus streben wir eine EU-weite Regelung an.
3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
Die Pflicht der Futtermittelunternehmer zur Kontrolle ihrer Produkte wird verschärft. Es soll rechtlich festgelegt werden, dass Betriebe ihre Futtermittel-Komponenten auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe untersuchen und sämtliche Ergebnisse dieser Untersuchungen an die Behörden melden müssen.
4. Meldepflicht für private Laboratorien
Private Labore, die Lebensmittel oder Futtermittel untersuchen und dabei bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden.
5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
Es soll eine rechtlich verbindliche Positivliste geben. Dies kann verpflichtend nur auf EU-Ebene geregelt werden. Ziel dieser Positivliste muss es sein, die Sicherheit und Transparenz im Futtermittelmarkt zu verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und verbindlich sein.
6. Absicherung des Haftungsrisikos
Die Futtermittelunternehmer in Deutschland sollen dazu verpflichtet werden, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen oder eine gleichwertige Absicherung des Haftungsrisikos nachzuweisen. Unabhängig von einer nationalen Regelung soll eine solche Regelung auch auf EU-Ebene eingefordert werden.
7. Überprüfung des Strafrahmens
Das Strafmaß bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wird auf den Prüfstand gestellt. Sowohl die Einordnung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit als auch der Umfang der Strafandrohung werden gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium überprüft.
8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
Alle Daten zu Dioxinen in Lebensmitteln, Futtermitteln und in der Umwelt werden zukünftig in einem gemeinsamen Datenpool zusammengeführt und ausgewertet werden. Dabei müssen auch die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft einbezogen werden. Auf dieser Basis soll ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, um Probleme früher zu erkennen und Gegenmaßnahmen schneller einleiten zu können.
9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden muss deutlich verbessert werden. Ziel ist es, die Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrollen transparent zu gestalten und einer unabhängigen Bewertung zu unterziehen. Ein Wettbewerb um die beste Kontrolle ist erforderlich.
10. Transparenz für die Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Lebensmittel mit unzulässigen Schadstoffen belastet sind. Die zuständigen Behörden werden daher verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Dies wird bei der anstehenden Novellierung des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG) ein zentraler Baustein sein.
Quelle: Bundesverbraucherministerium, dapd
Quelle: dapd/tma
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