Verfahren
Bewährung für einen ehemaligen Terroristen
Donnerstag, 19. Februar 2009 16:36 - Von Thorsten WieseEr war Denker und Stratege – geschossen oder Feuer gelegt hat er aber nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Berliner Ex-Terroristen der „Revolutionären Zellen" Thomas K. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der 60-Jährige im Kapuzenpullover nahm das Urteil ohne Gefühlsregung auf.

Bei ihrem Urteil wogen die Richter ab: Jahrelang ging von der Vereinigung Terror aus, aber der heute 60-Jährige Thomas K. war an den Anschlägen wohl nie aktiv beteiligt. Damit ging „eines der letzten großen RZ-Verfahren“ zu Ende, so sieht es die Bundesanwaltschaft. Der weitaus jünger wirkende Mann im Kapuzenpullover nahm das Urteil ohne Gefühlsregung auf.
Sein Geständnis bescherte dem Angeklagten ein schnelles Verfahren und die Bewährungsstrafe. „Seine Mitgliedschaft liegt schon lange zurück, er hat sich dem Verfahren selbst gestellt und die Tat eingeräumt“, zählte die Richterin als Gründe für ein geringes Strafmaß auf. Und auch sein Alter sei zu berücksichtigen.
Nach einer Warnung durch Gesinnungsgenossen vor einem Polizei-Zugriff ging der Mann, der heute als Computerspezialist in Berlin-Wedding lebt, 1987 in den Untergrund. Mehrere Jahre lebte er im Wald, im Dezember 2006 stellte er sich den Behörden. „Der Angeklagte hat deutlich zu erkennen gegeben, dass er einen Schlussstrich unter seine Taten ziehen will“, sagte die Richterin. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.
Dem Urteil gingen eine Absprache und ein Geständnis voraus. Die beiden Verteidiger waren sich mit den Bundesanwälten einig. Der entscheidende Punkt dabei war, dass der Angeklagte dem Gericht zufolge nie selbst an Terroranschlägen beteiligt war.
Er geriet laut der Richterin schon in der zweiten Hälfte der 70er Jahre in den Blickpunkt der Behörden. Nach seinen eigenen Angaben war er in der Vereinigung „verbrannt“, weil er sich seit einem juristischen Verfahren Ende der 70er Jahre unter polizeilicher Beobachtung wähnte. Er sei für Anschläge nicht infrage gekommen, sagte die Richterin. „Er brachte sich propagandistisch ein. Er kannte das Gesamtkonzept und war damit einverstanden.“
Das „Gesamtkonzept“ formulierte einer der Anklagevertreter am vergangenen Donnerstag in seinem Plädoyer so: „Die Revolutionären Zellen waren nicht nur eine Randnotiz in der Geschichte. Sie haben die Republik 20 Jahre lang in Atem gehalten.“ Bis zu ihrer Auflösung verübten die RZ laut der Bundesanwaltschaft 186 Anschläge vor allem auf Ausländerbehörden, Einwohnermeldeämter und Staatskanzleien. Im Zeitraum von 1985 bis 1992, der der Anklage zugrunde lag, gingen auf das Konto der Vereinigung annähernd 20 Brand- und Sprengstoffanschläge. Bei zwei Schuss-Attentaten wurden der Leiter der Ausländerbehörde Berlin und ein Vorsitzender Richter am dortigen Verwaltungsgericht gezielt in die Beine geschossen.
Die Vereinigung habe die Auffassung der anderen Gruppen geteilt, dass „eine Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse nur durch einen gewaltsamen Umsturz zu erreichen sei“, heißt es in der Urteilsbegründung. Anders als die „Rote Armee Fraktion“ (RAF) habe sie sich aber nicht als Armee verstanden. Die Richterin sagte: „Die RZ setzte sich zwar keine Mordanschläge zum Ziel – aber solche, bei denen Personen in die Beine geschossen wurden“.






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