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10.04.07

Prozess

Die Terror-Spur der Roten Zora

In Berlin beginnt der Prozess gegen ein Mitglied der berüchtigten Extremisten, die eine Serie schwerer Anschläge verübten. Die Angeklagte Adrienne G. war 19 Jahre lang untergetaucht. Wo sie sich in dieser Zeit aufhielt, ist immer noch ein Rätsel.

© dpa
Rote Zora
Dem Terror auf der Spur: Beamte des BKA durchsuchen 1999 ein Gebäude in Berlin-Kreuzberg

Am Ende hatte sie das Leben unter einer falschen Identität wohl nicht mehr ausgehalten. Ende vergangenen Jahres stellte sich die 58-jährige Adrienne G., einstiges Mitglied der militanten Extremistengruppe Rote Zora, den Ermittlungsbehörden. Gegen die ehemalige Lehrerin und Fotografin war 19 Jahre lang mehr oder weniger intensiv gefahndet worden. Es sei ihr nicht schlecht gegangen in dieser Zeit, hat sie verlauten lassen. Mehr wolle sie nicht sagen.


Die Richter des Staatsschutzsenats des Berliner Kammergerichts werden sich in dem am Dienstag beginnenden Prozess gegen Adrienne G. mit derartig lapidaren Erklärungen jedoch vermutlich wohl kaum abspeisen lassen. Sie sind bekannt für gründliche Beweisaufnahmen, zu denen, um den Preis eines milden Urteils, meist auch eine sorgfältige Betrachtung der Persönlichkeit des Angeklagten gehört.

Zu den Anlagepunkten selbst ist in dem nur für drei Verhandlungstage angesetzten Prozess kaum Dissens zu erwarten. Adrienne G. wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die versuchte Herbeiführung von Sprengstoffanschlägen vorgeworfen. Das wird sie so auch bei der Bundesanwaltschaft eingeräumt haben. Wurde der gegen sie erlassene Haftbefehl doch schon im Dezember 2006 gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.

Zu 45 Anschlägen bekannt

Den Ermittlungen zufolge hatte die Terrorgruppe Rote Zora am 17. Oktober 1986 in Berlin am Gentechnischen Institut eine Bombe mit Zeitzünder platziert. Es war jedoch nicht gelungen, den Sprengsatz zu zünden. Adrienne G. soll für die Sprengmechanik einen Wecker erstanden haben. Ein zweiter Anschlag – wieder mit einem von Adrienne G. gekauften Wecker und wieder durch einen technischen Fehler misslungen – galt am 21. Juni 1987 dem Gebäude eines Bekleidungswerkes in Aschaffenburg. Zwei geplante Gewaltaktionen, die nach Meinung der Bundesanwaltschaft zu einer ganzen Serie von schweren Brand- und Sprengstoffanschlägen der Roten Zora gehörten. Die Terrorgruppe hatte sich bis zum Februar 1988 zu insgesamt 45 Anschlägen bekannt. Zielgebiet waren vorrangig das Ruhrgebiet und Norddeutschland. Den letzten Anschlag verübte die Rote Zora Juli 1995 auf eine Werft in Bremen.

Adrienne G. war im Dezember vergangenen Jahres nicht allein bei den Ermittlungsbehörden erschienen. Begleitet wurde sie von ihrem gleichaltrigen Lebensgefährten Thomas K. Gegen ihn wird von der Bundesanwaltschaft ein gesondertes Verfahren geführt. Wie Adrienne G. war auch Thomas K. im Dezember 1987 nach einer bundesweiten Fahndungsaktion des Bundeskriminalamtes und der Bundesanwaltschaft untergetaucht. Er soll als führendes Mitglied der terroristischen Vereinigung Revolutionäre Zellen (RZ) angehört haben, aus denen 1977 die Rote Zora hervorgegangen war. Sie galt zunächst nur als autonome Teilorganisation, sah sich später in ihrem Selbstverständnis als "sozialrevolutionäre, feministische Befreiungsbewegung" jedoch als eigenständige Gruppe. Die weiblichen Mitglieder bekämpften die Gentechnologie und Humangenetik – daher auch der versuchte Anschlag auf das Berliner Institut.

Für Arbeiterinnen in Südkorea und Sri Lanka

Ausgangspunkt für terroristische Aktionen waren aber vor allem sogenannte "frauenpolitische Themen". In diesem Kontext war auch das Gebäude des Bekleidungskonzerns Adler im unterfränkischen Aschaffenburg ins Visier der Terroristinnen geraten. Die geplante Bombendetonation sollte eine Solidaritätserklärung für Arbeiterinnen in Südkorea und Sri Lanka sein, die nach Erkenntnissen der Roten Zora für den Konzern für "Hungerlöhne schuften" mussten.


Vorsatz der Roten Zora war es, dass Opfer bei Anschlägen möglichst nur verletzt und nicht getötet werden sollten. Das wurde so auch in einer Erklärung protokolliert: "Es gibt zig Aktionen, die wir wieder verworfen haben, weil wir die Gefährdung Unbeteiligter nicht hätten ausschließen können." Im Gegensatz zu RAF-Mitgliedern verblieben die Frauen der Roten Zora auch weiterhin in ihrer bürgerlichen Existenz. "In die Illegalität geht man erst, wenn man absolut muss", hieß es in einem Strategiepapier.

Für Adrienne G. war das im Dezember 1987 notwendig geworden. Wo sie und ihr Lebensgefährte Thomas K. seitdem lebten, ist nicht bekannt. Mutmaßungen, das DDR-Ministerium für Staatssicherheit habe ähnlich wie bei RAF-Terroristen bei der Suche nach einem Unterschlupf geholfen, wurden bislang nicht offiziell bestätigt. Aber auch das könnte im Prozess zur Sprache kommen.

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