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11.02.09

Nach der Hacker-Attacke

Wolfgang Schäuble muss sein Passwort ändern

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble braucht ein neues Passwort für seine Website. Ein Hacker hat den Internetauftritt des CDU-Politikers geentert und dort Werbung gemacht: für mehr Datenschutz und gegen die von Schäuble befürwortete Vorratsdatenspeicherung.

© BMO
Die gehackte Homepage von Wolfgang Schäuble mit dem Link auf die Protestseite
Die gehackte Homepage von Wolfgang Schäuble mit dem Link auf die Protestseite

Der Hacker hinterließ Wolfgang Schäuble einen Gruß. "Typo 3: Please update it ;) And change passwords”, – ändere dein Passwort – hieß es in roter Schrift auf der Website des deutschen Politikers. Statt Eigenwerbung des Bundesinnenministers prangte auf der Seite groß ein Link namens Vorratsdatenspeicherung. Wer darauf klickte, wurde zum Online-Auftritt des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung weitergeleitet. Der Hacker unterzeichnete seine Tat auf Schäubles Seite mit "007 aka gewinner".

Die Kritiker Schäubles wenden sich gegen eine "Vollprotokollierung der Telekommunikation" über ein halbes Jahr, die Schäuble als Bundesinnenminister vorangetrieben hat. Bei Telefonaten werden dabei Datum, Uhrzeit und Rufnummer beider und eventueller weiterer Gesprächspartner gespeichert, bei Mobilfunkverbindungen auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Kommunikation über das Internet wird seit 1. Januar 2009 erfasst. Gespeichert werden die Anschlusskennung, die Zugangsdaten des Computers (IP-Adresse) sowie Beginn und Ende der Internetnutzung. Polizei und Staatsanwaltschaft haben Zugriff auf solche Daten, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Nach dem Angriff nahm der Betreiber Schäubles Seite vom Netz, sie war zuletzt nicht mehr erreichbar. Der Minister hatte den Internetauftritt mit der Software Typo3 gestalten lassen. Dieses Programm hat in manchen Versionen eine Sicherheitslücke, die der Hacker ausnutzte. Wahrscheinlich rief er eine Datei ab, in der auch das Passwort versteckt war. Die Entwickler von Typo3 haben vor der Lücke bereits gewarnt und eine Erneuerung des Programms empfohlen (Update, siehe Information ) – das gilt natürlich auch für andere Nutzer der Software.

Der Europäische Gerichtshof hatte das umstrittene deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 10. Februar formell bestätigt. Zu Datenschutzfragen und anderen inhaltlichen Aspekten äußerten sich die Richter in Luxemburg aber nicht. Daher zeigten sich Datenschützer trotz der Entscheidung optimistisch, die Speicherung stoppen zu können. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen dagegen anhängig. Auch die Oppositionsparteien im Bundestag betonten, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen.

Quelle: oht/BMO/AP/mim
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