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02.02.09

Analyse

Was hinter dem Streit um die Umweltgesetze steckt

Eigentlich waren sich Bund und Länder schon einig über die Ausgestaltung des Umweltgesetzbuches. Trotzdem ist das Projekt jetzt gescheitert. Morgenpost Online wirft einen Blick auf die Geschichte des Gesetzeswerks und erläutert die Knackpunkte sowie das Verhalten Bayerns in der Angelegenheit.

Es sollte eines der großen umweltpolitischen Projekte der großen Koalition werden. Nun aber ist das Umweltgesetzbuch (UGB) gescheitert. Und das, obwohl in langwierigen Verhandlungen alle wesentlichen Streitpunkte zwischen SPD und Union ausgeräumt wurden und sich gerade die CDU-geführten Länder mit zahlreichen Änderungswünschen durchsetzen konnten. "Es sind keine fachlichen Gründe, die einer Einigung jetzt noch im Wege stehen", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Josef Göppel Mitte Januar Morgenpost Online. Doch just seine Partei, die CSU, machte via Bayern nun zahlreiche Einwände, die Göppel nicht nachvollziehen kann. Für die Blockadehaltung des Freistaats habe er "kein Verständnis".

Vor allem Bayerns Umweltminister Markus Söder (CSU) sperrte sich plötzlich vehement gegen das UGB. Er befürchtet höhere Umweltauflagen für die Wirtschaft. Der Genehmigungsaufwand für bestimmte Anlagen und Unternehmen könnte sich vergrößern und vor allem kleinere Betriebe belasten, warnte Söder. Dabei sollte das UGB gerade dazu beitragen, Bürokratie abzubauen und die Genehmigungsverfahren für Unternehmen zu vereinfachen - was von der Wirtschaft angemahnt worden war.

Schon vor 20 Jahren gab es erste Überlegungen, das in viele Einzelgesetze zersplitterte Umweltrecht zu harmonisieren und in einem Regelwerk zusammenzufassen. 1992 beauftragte der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) eine Expertenkommission, einen Entwurf für ein Umweltgesetzbuch zu erarbeiten. Aber erst mit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 erhielt der Bund tatsächlich die volle gesetzgeberische Kompetenz für ein solches Regelwerk. Nun kann die Bundesregierung auch in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege und Wasserhaushaltsrecht den gesetzlichen Rahmen abstecken.

Im November 2007 legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) seinen Entwurf für ein UGB vor. Kritik kam vor allem aus der Landwirtschaft. Die Bauern fühlen sich durch strenge Umwelt- und Tierschutzauflagen aus Brüssel ohnehin drangsaliert und fürchteten nun, dass ihnen auch noch der Bundesumweltminister vorschreiben wollte, wie sie ihr Land zu bestellen haben. Doch inzwischen sind diese Streitigkeiten über die "gute fachliche Praxis" in der Landwirtschaft längst ausgeräumt.

"Jetzt liegt es eindeutig und ausschließlich an der CSU, wenn das UBG scheitert", sagte Matthias Miersch, SPD-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter seiner Partei für das UGB, Mitte Januar Morgenpost Online. Dahinter stecke CSU-Chef Horst Seehofer, der es auf einen erneuten Machtkampf mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) anlege. "Die Kanzlerin muss ein Machtwort sprechen", forderte Miersch damals.

Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamts (Uba), hoffte auf die "Vernunft der Politik". Ohne ein einheitliches Regelwerk würde das Umweltrecht "noch unübersichtlicher und schwieriger anwendbar", sagte Troge. Die Unternehmen müssten sich wie bisher den Neubau einer Fabrik oder eines Stalls bei mehreren verschiedenen Fachbehörden genehmigen lassen - was Zeit und Geld kostet. Der Wirtschaft gingen zweistellige Millionenbeträge verloren.

Zwar sah auch das neue UGB vor, dass die Bundesländer grundsätzlich vom Bundesrecht abweichende Umweltgesetze erlassen dürfen. Ohne allgemeine Grundsätze aber für den Naturschutz und das Wasserhaushaltsrecht können die einzelnen Länder nun sehr unterschiedliche Gesetze erlassen. Das könnte wie beim Nichtraucherschutz zu einem bundesweiten Flickenteppich führen.

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