23.03.10

Bundessozialgericht

Hartz-IV-Eltern müssen Kinderkleidung allein zahlen

Wenn Kinder von Hartz-IV-Empfängern aus ihren Kleidern herauswachsen, ist das kein Härtefall. Die Eltern müssen die Kosten für Ersatz aus den regulären Zahlungen des Amtes bestreiten, entschied das Bundessozialgericht. Geklagt hatten Eltern, die für die Ausstattung ihrer beiden Kinder einen einmaligen Zuschuss verlangt hatten.

Foto: picture-alliance / Sueddeutsche/Haas, Robert
Flohmärkte für gebrauchte Kinderkleidung sind für viele Hartz-IV-Empfänger der einzige Weg, ihre Kinder einzukleiden
Flohmärkte für gebrauchte Kinderkleidung sind für viele Hartz-IV-Empfänger der einzige Weg, ihre Kinder einzukleiden

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel im Fall einer Familie aus Oer-Erkenschwick. Hartz-IV-Familien bekommen demnach keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf.

Die Kläger hatten 2006 vergeblich eine Extra-Zahlung von 448 Euro beantragt, um für zwei ihrer Kinder größere Kleidung kaufen zu können. Nach Auffassung der Kläger waren diese Mehrkosten im Hartz- IV-Regelsatz für Kinder nicht ausreichend enthalten.

Die Familie, die seit Februar 2005 Arbeitslosengeld II vom Amt bekommt, wollte den einmaligen Zuschuss für die Ausstattung ihrer Kinder im Grundschulalter. Den Zuschuss für den Kleiderkauf lehnte der beklagte Grundsicherungsträger jedoch ab. Die hiergegen gerichtete Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte seine Ablehnung damit begründet, dass allgemeiner Bedarf wie Kleidung aus den Regelleistungen zu finanzieren sei. Dass Kinder im Wachstum regelmäßig auf neue Garderobe angewiesen sind, sei ein vom Gesetzgeber bereits berücksichtigter Umstand.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar in einem anderen Verfahren geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung. Nach dem Karlsruher Urteil scheint möglich, dass es besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien mehr Geld geben könnte.

Quelle: dpa/ks
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