Strafzettel
Viele Verkehrssünden im Ausland bleiben straffrei
Deutsche Verkehrssünder bleiben bei Verstößen im EU-Ausland bis auf weiteres häufig straffrei. Zwar haben 16 EU-Staaten die gemeinsamen Regeln für "Knöllchen ohne Grenzen" aus dem Jahr 2003 mittlerweile in eigenes Recht umgesetzt. Die deutsche Bundesregierung will aber keinen Beschluss mehr fassen.
"Das macht die nächste Regierung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Thema "Knöllchen ohne Grenzen". Der EU-Rahmenbeschluss soll dafür sorgen, dass die EU-Staaten alle Geldbußen und Geldstrafen von mehr als 70 Euro für die Partnerländer eintreiben. Das funktioniert aber nur, wenn die betroffenen Länder die gemeinsame Regel übernommen haben. Zypries machte "unheimliche Schwierigkeiten" technischer Art für die schleppende Umsetzung in Deutschland geltend. Man müsse die nötigen Computerprogramme und eine zuständige Behörde schaffen, meinte die Ministerin.
Wer im EU-Ausland gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss möglicherweise direkt bezahlen, wenn er auf frischer Tat ertappt wird. Sonst bekommt er ein Strafmandat nach Hause geschickt. Die deutschen Behörden fühlen sich bisher aber nicht für die Eintreibung zuständig. Nur mit Österreich und der Schweiz gibt es bilaterale Abkommen. Die EU-Kommission kann Deutschland nicht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zwingen, weil es um ein Justizthema geht.
Auch sechs andere EU-Rahmenbeschlüsse in der Justizpolitik warten teilweise seit Jahren auf ihre Übernahme in allen 27 Mitgliedstaaten. Sie sollen die Sicherstellung von Beweismitteln, die Anerkennung von Haftstrafen sowie von Bewährungsstrafen, Beweisanordnungen, Auflagen in Ermittlungsverfahren und die Einziehung kriminell erworbener Vermögen regeln. Zu letzterer Vorgabe lege sie nächste Woche einen Gesetzentwurf im Kabinett vor, sagte Zypries.
Als einziger EU-Rahmenbeschluss der Justizminister funktioniere bisher der Europäische Haftbefehl, sagte die Ministerin. Hier müsse der Rat aber noch einmal nacharbeiten. Mitgliedstaaten wie Polen und Rumänien stellten EU-Haftbefehle schon aus, um einen Beschuldigten nach einer Sachbeschädigung im Wert von 200 Euro oder nach einem geringfügigen Diebstahl zur Vernehmung vorzuladen, hieß es. Der Rat solle das genauer untersuchen, meinte Zypries.
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