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12.03.08

Bundeswehr

Wie eine Übung zur Folter ausartete

Die Ausbilder der Coesfelder Kaserne wollten die Soldaten auf einen Auslandseinsatz vorbereiten – mit einer simulierten Geiselnahme. Zunächst hatten alle ihren Spaß, bis die Verhörmethoden immer brutaler wurden. Ein Gericht urteilte nun über 18 Ausbilder, die 163 Rekruten misshandelt haben sollten.

DPA

9 Bilder

Es ist nicht gleich verständlich, was der afghanische Hindukusch mit der 7. Instandsetzungskompanie der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesefeld zu tun hat. Gleichwohl offenbart die Brutalität einiger Bundeswehr-Ausbilder aus jener münsterländischen Bundeswehr-Einheit im Sommer 2004, wie stark die veränderte internationale Konfliktlage das Bewusstsein der Gesellschaft beeinflusst.

Vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster ist der Bundeswehr-Prozess um die Misshandlung von 163 früheren Rekruten aus eben jener Kompanie zu Ende gegangen. 18 Ausbilder, darunter auch der Kompaniechef Ingo S., waren angeklagt. In fast 50 zum Teil mühseligen, überaus kleinteiligen Verhandlungstagen mit mehr als hundert Zeugen arbeitete die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Thomas Mattonet einen der vermeintlich größten Bundeswehr-Skandale auf.


Am Ende der juristischen fast einjährigen Beweisaufnahme schwächte das Gericht die Gesamtdramatik erheblich ab, ohne freilich die Straftaten gering zu schätzen: "Die 7. Instandsetzungskompanie ist keine so genannte Folterkompanie", sagte Mattonet. Es hatte sich fast keiner der betroffenen Rekruten beschwert. Den Prozess brachte ausgerechnet ein Rekrut ins Rollen, der davon gehört und sich einer Bundeswehr-Anwältin anvertraut hatte.

Ausbilder glaubten sich nicht im Unrecht

In einer mehr als zweistündigen Urteilsbegründung legte die Kammer dar, dass von den zehn verbliebenen Angeklagten vier vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Misshandlung Untergebener freizusprechen seien, gegen fünf Bewährungsstrafen ausgesprochen sowie eine Geldstrafe verhängt worden sei. Der 35-jährige Kompaniechef, Hauptmann Ingo S., wurde mit einer Geldstrafe von 7500 Euro belegt; die beiden Hauptfeldwebel, der 34-jährige Martin D. und der 33-jährige Michael H., erhielten jeweils eine 22-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Bei der Aufarbeitung wurde deutlich, dass die veränderte internationale Gefahrenlage die Angeklagten zu gefährlichen Übungen mit inszenierten Geiselnahmen und Verhören verleitete, die in Misshandlungen mit Wasser und Stromstößen ausarteten. Offenbar wähnten sich die beiden Hauptfeldwebel, die als vorbildliche Soldaten galten, zu keiner Zeit im Unrecht, da sie selbst vor ihren Auslandseinsätzen eine Vorbereitung mit Geiselnahmeübungen im Ausbildungszentrum Hammelburg absolviert hatten.


Obendrein war in die unteren Einheiten durchgedrungen, dass Verteidigungsministerium und Heeresleitung sich längst mit der Frage beschäftigten, wie die Grundausbildung der veränderten Konfliktlage mit islamistischem Terror und asymmetrischer Kriegsführung anzupassen sei. Das Thema trieb die Bundeswehr in ihrem Inneren dermaßen um, dass die Heeresleitung nach einzelnen Fällen von inszenierten Geiselnahmen in anderen Kompanien den "Befehl 38/10" erließ, wonach praktische Geiselnahmen nur in den dafür vorgesehenen Ausbildungszentren geübt werden dürften. Geiselnahmen sollte in die Grundausbildung lediglich theoretisch besprochen werden.

"Highlight" zum Abschluss der Ausbildung

Hauptfeldwebel Martin D., der sich dem Soldatendienst innerlich verschrieben hat, kannte den Befehl nicht und erwies sich als übereifrig. Mit seinem Ausbilderkollegen H. wollten sie im Sommer 2004 den Rekruten ein echtes "Highlight" zum Abschluss bieten und inszenierten eine Geiselnahme. Ein Gruppe von Ausbildern überfiel eines Nachts die marschierenden Rekruten, es wurde höflich gefragt, ob die Kabelbinder nicht an den Handgelenken zu fest säßen, und es gab das Codewort "Tiffy", mit dem jeder die Übung für sich beenden konnte. Die Gefangenen wurden in einer Sandkuhle "verhört", es gab simulierte Hinrichtungen, bei denen dem Übungsgefangenen eine Waffe an den Kopf gehalten wurde und in der Ferne ein Schuss ertönte. Einige, die sich nicht äußern wollten, wurden mit einer Kübelspritze nass gemacht. Die allermeisten Rekruten waren regelrecht begeistert und empfanden das als Abkühlung an einem heißen Sommertag. Einige schwärmten den Ausbildern am Ende der geübten Geiselnahme vor: "Das war richtig geil."

Die beiden Ausbilder D. und H. hatten sich vom Kompaniechef S. die Genehmigung für inszenierte Geiselnahmen eingeholt und alles allein geplant. Die Genehmigung sei ein "fataler Entschluss" gewesen, sagte Richter Mattonet. Das Gericht kritisierte, dass der Kompanie-Chef die Übungen nicht mit einem Befehl das beendet habe. Ihm war indes nicht nachzuweisen, dass er bei einer Visite an der Sandkuhle den Einsatz der Kübelspritze gesehen hatte, sonst wäre seine Strafe wohl härter ausgefallen.

Denn schnell ging es nicht mehr nur ums Nassspritzen, die Situation eskalierte. Störrischen Gefangenen wurde die Spritze in die Hose gehalten oder auch in Mund und Nase, so dass diese Probleme beim Atmen hatten. Sogar über den Kopf gestülpte Wäschesäcke wurden mit Wasser gefüllt. Später wurden Verhöre in einen Keller der Kaserne verlegt, und Widerspenstige erhielten leichte Stromstöße, die den Vorsitzenden Richter später bei einem Selbstversuch an den Griff an einen unter Strom gesetzten Weidenzaun erinnerten.

Der Verurteilte Martin D. schaut am Prozess-Ende ähnlich ungläubig wie am ersten Tag, so als könne er immer noch nicht begreifen, dass er sich strafbar gemacht hat. Er wollte eigentlich ein guter Soldat sein.

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