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18.12.08

Internet-Sicherheit

"Viele geben ihre Daten zu leichtfertig preis"

Immer wieder gelangen durch private Unternehmen persönliche Daten in falsche Hänfe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts spricht von einem "Supergau des Datenschutzes". Auf Morgenpost Online klärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, wie man sich schützen kann und was der Staat besser machen muss.

© dpa
Peter Schaar

Morgenpost Online: Herr Schaar, können Sie sich als oberster Datenschützer gegen Missbrauch schützen?

Peter Schaar: Wer sich im Internet bewegt und seine Bankverbindung preisgibt, geht damit Risiken ein. Da unterscheide ich mich nicht von allen anderen Bürgern.

Morgenpost Online: Sind Sie selbst schon Opfer eines Missbrauchs geworden?

Schaar: Auch von meinem Bankkonto sind schon im Jahr 2006 Abbuchungen erfolgt, die ich nicht veranlasst hatte. Dafür wurde sogar nicht einmal mein Name richtig angegeben, ein Treffer bei meiner Kontonummer reichte. Dennoch hat meine Bank das Geld abgebucht. Allerdings habe ich es dann wieder zurückbekommen, weil mir die Abbuchung aufgefallen war und ich schnell reagiert habe. Gleichwohl war das beunruhigend.

Morgenpost Online: Müssen die Bürger ihre Konten sorgfältiger überprüfen?

Schaar: Das rate ich jedem! Mit der Kontoführung, das gilt gar nicht nur für das Online-Banking, sind Risiken verbunden. Derzeit prüfen die Banken aus wirtschaftlichen Gründen das Vorliegen einer Einzugsermächtigung meist nicht nach. Ich halte es nicht für fair, dass die Banken die Verantwortung hier weitgehend auf die Kunden abwälzen. Zumindest wenn es sich nicht um langjährige Geschäftspartner der Bank handelt, müssen sich die Kreditinstitute vom Vorliegen einer Einzugsermächtigung überzeugen.

Morgenpost Online: Das Internet vergisst nichts. Ist eine zweckwidrige Verwendung der dort hinterlassenen Daten nicht vorprogrammiert?

Schaar: Viele Bürger geben ihre Daten im Internet zu leichtfertig preis. Solche öffentlichen Daten laden zum Missbrauch geradezu ein.

Morgenpost Online: Laut Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wächst die Gefahr, dass Firmen von jedem Bürger Persönlichkeitsprofile erstellen. Dadurch würde der "Super-Gau" des Datenschutzes Wirklichkeit.

Schaar: Wir haben es mit einer Vielzahl von Datenschutzmissbrauchsfällen zu tun, die in ihrer Summe den Super-Gau darstellen. Die gespeicherten Daten über uns sind bereits so umfangreich, dass man sehr weit gehende Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das ist keine Horrorvision für die Zukunft, sondern eine gegenwärtige Gefahr.

Morgenpost Online: Die geltenden Datenschutzgesetze stammen aus der elektronischen Steinzeit. Genügt Schäubles neues Gesetz heutigen Anforderungen?

Schaar: Die alten Regelungen aus dem letzten Jahrhundert tragen den neuen Gefährdungen nicht mehr angemessen Rechnung. Das jetzt von Schäuble vorgelegte Gesetz ist eindeutig ein Fortschritt. Beim Adresshandel dürfen persönliche Daten künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen verwendet werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss auch hier gelten.

Morgenpost Online: Ohne einen Herkunftsnachweis für Daten können die Bürger aber nicht überprüfen, ob sie eine Einwilligung gegeben haben.

Schaar: Den Adressaten von Werbesendungen sollte mitgeteilt werden, woher die Daten ursprünglich stammen. Nur so können Verbraucher nachvollziehen, woher die Firmen die Daten haben. Da das nicht freiwillig geschieht, muss der Gesetzgeber hier nachhelfen.

Morgenpost Online: Welche Schwächen sehen Sie noch beim neuen Gesetzentwurf?

Schaar: Leider sieht der Gesetzentwurf weit reichende Ausnahmen von der Einwilligung vor. Und auch die Übergangsfrist von drei Jahren ist doch recht großzügig bemessen.

Morgenpost Online: Muss die Transparenz der Datenverarbeitung für den Bürger verbessert werden?

Schaar: Es soll nach dem Gesetzentwurf eine Informationspflicht der Firmen bei Datenverlusten gegenüber den Betroffenen geben. Darüber hinaus halte ich es für eine gute Idee, dass Unternehmen und Behörden jedem Bürger unaufgefordert, vielleicht einmal pro Jahr, einen Auszug über seine jeweils gespeicherten Daten zusenden, eine Art persönlichen Datenauszug. Da würde sich mancher wundern, wie viele Daten an allen möglichen Stellen über ihn gespeichert sind.

Morgenpost Online: Können Gesetze Datenschutzskandale wie bei der Landesbank LBB Berlin überhaupt verhindern?

Schaar: Mit Gesetzen allein lassen sich Rechtsbrüche nicht verhindern – das gilt im Datenschutz genauso wie im Strafrecht. Gesetze können aber die Wahrscheinlichkeit von Datenschutzvorfällen wie bei der LBB reduzieren. Rechtlich sind Unternehmen und Behörden schon heute verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die die personenbezogenen Daten schützen. Wer dem nicht nachkommt, wird bisher allerdings nicht bestraft. Außerdem fehlt bisher die klare Vorgabe, dass sensible Daten beim Transport verschlüsselt werden müssen. Genau das war im Fall der LBB das Problem.

Morgenpost Online: Untergraben die Datenschutzskandale der Wirtschaft nicht auch das Vertrauen der Bürger in Gesetze, mit denen der Staat seinerseits auf Daten zugreift?

Schaar: Die Gefahr ist unübersehbar. Wenn der Staat die Daten seiner Bürger im Geschäftsleben nicht schützen kann und nicht ausreichend dazu beiträgt, dass er sich selbst schützen kann, entsteht eine Glaubwürdigkeitslücke. Der Staat muss sich bei seiner eigenen Datenverarbeitung zurückhalten und die Voraussetzungen für ein effektives System zum Schutz persönlicher Daten im öffentlichen und privaten Bereich schaffen.

Morgenpost Online: Warum gehört der Datenschutz für Sie ins Grundgesetz?

Schaar: Karlsruhe hat 1983 im Volkszählungsurteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Grundrechte müssen für den Bürger nachlesbar sein. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht gehört als Magna Charta der Informationsgesellschaft ins Grundgesetz.

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