Brandenburg setzt Trojaner-Software ein
Potsdam - Brandenburgs Fahnder setzen derzeit in einem Fall Trojaner-Software ein, um Telefonate im Internet abhören zu können. Laut Innenministerium ist dafür allerdings die Amtshilfe einer Bundessicherheitsbehörde nötig. Weder der Verfassungsschutz noch die Polizei in Brandenburg hätten die Software beschafft, betonte ein Sprecher am Montag. Übereinstimmend berichtete das Justizministerium von laufenden Ermittlungen gegen eine Person, die mit internationalem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben sei. Dabei werde erstmals die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzt, sagte ein Sprecher in Potsdam.
Für den Einsatz liege eine richterliche Genehmigung vor. Weitere Details wollte der Sprecher nicht nennen, weil das Verfahren noch laufe. Es sei der bislang einzige Fall, hieß es von der Justiz. Auch laut Innenressort ist es der bislang das einzige Verfahren, in dem die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung involviert ist. Weder habe der brandenburgische Verfassungsschutz Online-Überwachungen in Form der Quellen-TKÜ durchgeführt, noch habe die Polizei diese Methode bislang zur Gefahrenabwehr benutzt.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte am Samstag verbreitet, dass ihm eine «staatliche Spionagesoftware» zugespielt worden sei, die von Ermittlern in Deutschland zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt werde. «Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware», teilte der Verein mit.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Einsatz von Trojanern bei behördlichen Ermittlungen sehr enge Grenzen gesetzt. Sie sollten sich ausschließlich auf Kommunikation am Rechner, wie Internet-Telefonate oder etwa Online-Chats beschränken. Die Behörden sprechen hier von der sogenannten Quellen-TKÜ.
In einem Offenen Brief mit 40 Fragen verlangt die brandenburgische Piratenpartei detaillierte Auskunft von der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden zur Verwendung von Trojaner-Software. Unter anderem will sie wissen, auf welchen Rechtsgrundlagen der Einsatz beruht, wer über ihn informiert wurde, wie die Rechte «der ausgespähten Personen und anderer Unbeteiligter» gewahrt und in welcher Form die gesammelten Daten archiviert werden. Die Piratenpartei sandte den Brief nach eigenen Angaben an den Landtag, Ministerpräsidenten, Regierungssprecher, an die Ministerien für Justiz und Inneres, den Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt. Sie bittet in ihm um eine «zeitnahe Beantwortung» ihrer Fragen.
Binärcode des Überwachungsprogramms
Mitteilung Bundesverfassungsgericht Februar 2008 zu Online-Durchsuchung
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