25.02.13

Union

Friedrich kündigt NPD-Verbotsantrag der Regierung an

Berlin - Die Bundesregierung wird aller Voraussicht nach mit einem eigenen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht an der Seite des Bundesrats für ein Verbot der rechtsextremen NPD kämpfen.

Durch den Verbotsantrag der Länder habe die NPD eine Bühne bekommen, um sich zu präsentieren, erläuterte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Montagabend nach Angaben von Teilnehmern bei einer Sitzung der CSU-Landesgruppe im Bundestag in Berlin. Dies habe er immer befürchtet. «Wir müssen nun auf dieser Bühne mitspielen und daher einen eigenen Antrag stellen.»

Offiziell ist dafür noch ein Beschluss des Kabinetts nötig. Die FDP hatte sich am Montag zunächst erneut skeptisch geäußert. In der Koalition hieß es jedoch nach Informationen der dpa, auch aus dem FDP-geführten Justizministerium sei bereits grundsätzlich Zustimmung signalisiert worden. Der Berliner «Tagesspiegel» hatte berichtete, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wolle die Liberalen noch von ihrem Vorhaben überzeugen.

Friedrich ließ offen, ob nun auch der Bundestag einen eigenen Antrag stellen müsse. Dies sei aber wohl auch nicht auszuschließen, wurde er von Teilnehmern der Sitzung zitiert. Der Minister machte deutlich, dass die Bundesregierung den Antrag der Länder mit aller Kraft unterstützen wolle. «Wir müssen dafür sorgen, dass der Antrag der Länder Erfolg hat», sagte er den Angaben zufolge. Die Länder bräuchten für diesen Erfolg den Bund.

Entgegen ursprünglichen Annahmen sei es dem Bund aber nicht möglich, über eine sogenannte Beiladung oder einen Streitbeitritt an dem Verfahren in Karlsruhe teilzuhaben, sagte Friedrich. «Ich gehe davon aus, dass wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen.»

CDU-Chefin Merkel hatte nach Angaben aus der Union bereits in der vergangenen Woche intern signalisiert, dass die Regierung aus ihrer Sicht neben dem Bundesrat einen gesonderten Verbotsantrag in Karlsruhe stellen solle. Am Rande ihres Türkei-Besuches sagte die Kanzlerin dazu am Montag, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Das werde bis Ende März passieren. Zu ihrer persönlichen Haltung äußerte sich die CDU-Chefin nicht.

Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf ein NPD-Verbot zu stellen. Wie sich der Bundestag verhält, ist noch offen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.

In der Koalition wurde aufmerksam registriert, dass Merkel mit Blick auf die Bundestagswahl im 22. September nach Mindestlohn und Homo-Ehe nun wohl das nächste Konfliktthema abräumen wolle.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht wie bislang Innenminister Friedrich seit langem keinen Hehl daraus, dass sie erhebliche rechtliche Bedenken gegen das Verbotsverfahren hat. «Wenn ein NPD-Verbotsantrag keinen Erfolg hätte, wäre das für die NPD ein PR-Erfolg ohnegleichen», betonte ihr Sprecher.

Auch Merkel hatte sich intern bislang skeptisch über ein Verbotsverfahren der Regierung geäußert. Nun habe sie erklärt, die Regierung dürfe den Bundesrat nicht alleine marschieren lassen, zitierte der «Tagesspiegel» Fraktionsmitglieder, die namentlich nicht genannt werden wollten.

Außerdem verwies Merkel auch nach dpa-Informationen darauf, dass die Länderkammer belastendes Material gegen die NPD nutzen werde, das zu mehr als der Hälfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stamme. Das BfV hatte die Materialsammlung im vergangenen Jahr erstellt. Fragen des Bundesverfassungsgerichts zu Details, die das Bundesamt präsentiert hat, könnten die Länder nicht beantworten, laute Merkels Argumentation, schrieb der «Tagesspiegel». Auch wolle sie verhindern, dass SPD, Grüne und Linke der Regierung im Wahlkampf vorhalten, sie schütze durch ihr Zögern die NPD vor einem Verbot.

Die SPD kritisierte, Lippenbekenntnisse von Merkel und Friedrich reichten nicht. Merkel dürfe sich «nicht hinter dem Bundesrat verstecken», sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann dem Nachrichtenportal Spiegel Online.

Entscheidung Verfassungsgericht von 2003

Quelle: dpa-info.com GmbH
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