21.12.12

Ex-Bayern-Profi

Kommt Breno jetzt früher aus dem Gefängnis?

Der FC Sao Paulo will den inhaftierten Ex-Bayern-Profi Breno unter Vertrag nehmen. Auswirkungen auf die Dauer der Haftstrafe dürfte das Angebot kaum haben, sagte ein Strafrechtler der Berliner Morgenpost.

Quelle: Reuters
04.07.12 0:52 min.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Breno seine gemietete Villa in München aus Frust in Brand gesteckt hatte. Drei Jahre und neun Monate muss nun der ehemalige FC-Bayern-Spieler hinter Gitter.

Hätte Breno doch nur Maurer gelernt. Er hätte es dann einfacher gehabt nach Verbüßung seiner Haftstrafe. Meint Uli Hoeneß. Der Präsident von Bayern München war im Sommer noch außer sich, nachdem er von der Verurteilung seines ehemaligen Spielers erfahren hatte. Es müsse unterschieden werden "zwischen einem Maurer, der seinen Beruf weiter ausüben kann, wenn er wieder rauskommt, und einem jungen Fußballspieler, der absolut nichts anderes kann als Fußball spielen", mahnte Hoeneß.

Zu drei Jahren und neun Monaten Haft war der Brasilianer Breno zuvor verurteilt worden, weil er im September 2011 stark alkoholisiert seine Mietvilla im Münchner Nobelvorort Grünwald angezündet und dabei einen Sachschaden von einer Million Euro verursacht hatte.

Für den Innenverteidiger (23), so meinte hinterher nicht nur Hoeneß, sei der Schuldspruch gleichbedeutend mit dem vorweggenommenen Karriereende. Und das für einen Profi, den der damalige Bayern-Manager 2008 noch für mehr als zwölf Millionen Euro vom FC Sao Paulo transferiert und als größtes Abwehrtalent des südamerikanischen Kontinents gefeiert hatte.

Vertrag tritt erst nach Freilassung in Kraft

Anders als in Deutschland können sie sich dort offenbar noch gut an die fußballerischen Fähigkeiten ihres einstigen Schützlings erinnern. Brenos Ex-Klub FC Sao Paulo jedenfalls hat dem inhaftierten Spieler nun einen Dreijahresvertrag angeboten, der dem Mann vor allem Wege aus der Misere aufzeigen soll.

Der Vertrag soll laut Vereinsangaben bis zum 7. Oktober 2015 geschlossen werden und wurde beim brasilianischen Verband CBF bereits registriert. Sao Paulo möchte seinem ehemaligen Spieler und dessen Familie "Sicherheit, Stabilität und vor allem Perspektive" geben, hieß es in einer Mitteilung. Allerdings tritt der Kontrakt erst bei einer Freilassung des Brasilianers in Kraft.

Laut Brenos Anwalt Steffen Ufer hat sein Mandant – entgegen anders lautender Meldungen von Nachrichtenagenturen – deshalb auch noch keinen Vertrag unterschrieben. "Er hat nichts unterschrieben und weiß auch, dass das Unsinn und kontraproduktiv wäre in jeder Hinsicht", sagte Ufer dem "Münchner Merkur". Breno habe lediglich ein Angebot von Sao Paulo erhalten, und das werde er erst annehmen, "wenn in Deutschland alles erledigt ist".

Wohl keine vorzeitige Entlassung

Dass sich die vermeintlich gesicherte berufliche Zukunft fördernd auf eine vorzeitige Entlassung Brenos aus der Haft auswirkt, ist aber unwahrscheinlich. "Ich denke, dass das auf das Strafmaß keinerlei Einfluss hat", sagte der Berliner Anwalt für Sport- und Strafrecht, Steffen Lask, der Berliner Morgenpost.

Insbesondere in Bayern, wo Breno einsitzt, sei ein rigoroser Umgang mit dem verhängten Strafmaß bekannt. Zu prüfen sei nun, wie das Nachtatverhalten aussieht, ob der Täter Reue zeigt und ob dann etwa eine Halbstrafenregelung in Frage kommen kann.

Bis dahin aber scheint es noch ein weiter Weg zu sein. Denn zum einen leidet Breno nach einem Expertengutachten nicht nur unter einer "eindimensionalen Persönlichkeit", das seine Brandtat letztlich begünstigt hat. Sondern auch das malade Knie macht ihm weiter zu schaffen.

Anwälte legen Beschwerde ein

Sport darf er in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim derzeit nur bedingt treiben, bereits viermal hatte er sich einer Operation am linken Knie unterziehen müssen. Noch ist längst nicht klar, ob der Abwehrspieler überhaupt jemals wieder über einen längeren Zeitraum trainieren kann, wenn er seine Haftstrafe verbüßt hat.

Deshalb sind die Zweikämpfe auf anderer Ebene aktuell weitaus bedeutsamer für Breno. Seine Verteidiger haben nun gegen dessen fortdauernde Untersuchungshaft Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Da bei dem Innenverteidiger keine Fluchtgefahr bestehe, gebe es auch keine Rechtfertigung für die Untersuchungshaft, erklärte Anwalt Ufer.

"Wir hoffen auf eine baldige positive Entscheidung, da die Münchner Gerichte Breno entgegen der allgemein üblichen Rechtspraxis eingesperrt haben." Gegen das erste Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt. Nach Ansicht Ufers ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu voraussichtlich erst im Februar oder März zu rechnen.

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