06.12.12

NPD-Verbot

Regierung und Bundestag sind unter Zugzwang

73 Prozent der Deutschen sind für ein NPD-Verbot. Auch die Länder sprechen sich für ein Verbotsverfahren aus. Es muss schnell gehen, sonst wird das Scheitern im Verfassungsgericht wahrscheinlicher.

Foto: Infratest dimap

Die große Mehrheit der Deutschen ist für ein NPD-Verbot
Die große Mehrheit der Deutschen ist für ein NPD-Verbot

Wäre die Politik ein Wunschkonzert von Ministerpräsidenten, hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag im Kanzleramt Folgendes verkündet: Die Regierung schließt sich den Bundesländern an und stellt einen Verbotsantrag gegen die NPD. Eine solche Verkündung blieb aus.

Die Länder müssen vorerst allein den erneuten Versuch planen, die rechtsextreme Partei per Richterspruch zu verbieten. Doch auch im Bundesrat ist der Optimismus gedämpft. So äußerte Hessens Regierungschefs Volker Bouffier (CDU) trotz seiner Zustimmung erhebliche Zweifel.

Ob und wie Regierung und Bundestag nach dem Vorpreschen der Länder mitziehen, ist vorerst unklar. Merkel steht mit ihren Zweifeln nicht allein da. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warnt seit Monaten vor den Risiken eines neuen Antrags. Der Druck auf die Regierung wird dadurch mitnichten geringer. Am Donnerstag appellierten zahlreiche Politiker aus den Ländern und der Opposition im Bundestag an Merkel, sich zu bewegen.

Wie im Kabinett gibt es auch in den Regierungsfraktionen des Bundestags erhebliche Zweifel, ob das Verbotsverfahren juristisch und politisch Sinn macht. So warnte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl eindringlich vor dem "rechtlich hoch riskanten" Verbotsversuch. Die NPD sei "politisch völlig bedeutungslos". In keinem anderen europäischen Land gebe es so wenig Rechtsextreme wie in Deutschland, sagte Uhl dem NDR.

73 Prozent der Deutschen für NPD-Verbot

Die große Mehrheit der Deutschen hält ein Verbot der NPD dennoch für richtig. 73 Prozent sind dafür, 22 Prozent dagegen, wie der Deutschlandtrend von Infratest dimap für die ARD-"Tagesthemen" und die Berliner Morgenpost ermittelte.

Die Mehrheit für ein neues Verfahren steigt mit dem Altersdurchschnitt der Befragten: Bei den 60-Jährigen und Älteren wollen 78 Prozent des Verbot, nur 17 Prozent sind dagegen. Zugleich hält die Mehrheit der Befragten das Verbot gleichwohl für ein symbolisches Zeichen (66 Prozent) und weniger für ein wirksames Mittel, um den Rechtsextremismus zurückzudrängen (28 Prozent).

Senat bräuchte Zweidrittelmehrheit

Sobald der Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt, könnte sich der Fokus des Interesses rasch auf die Dauer des Verfahrens richten. Sollte es mehr als zwei Jahre beanspruchen, würden von den acht Verfassungsrichtern des zuständigen Zweiten Senats wohl nur noch sechs das Verfahren zu Ende bringen. Die seit April 2002 amtierende Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff scheidet im April 2014 aus, ihr seit Juli 2003 amtierender Kollege Michael Gerhardt im Juli 2015. Alle verbliebenen sechs Richter müssten dem Verbotsantrag zustimmen, damit er erfolgreich wäre.

Für ein Verbot muss der Senat eine Zweidrittelmehrheit zustande bringen. Das bedeutet: Eine Gegenstimme im Richtergremium würde für ein Scheitern sorgen. Die Nachrücker für die ausscheidenden Richter dürfen nicht mitstimmen, da sie in ein bereits laufende Verfahren eintreten würden.

Verfassungsschutz grundlegend reformieren

Die Innenminister von Bund und Ländern arbeiten derweil an ihrer nächsten Baustelle: Sie wollen den Verfassungsschutz grundlegend reformieren. Das Internet solle als "Aufklärungs- und Präventionsmedium" stärker genutzt werden, heißt es in der Vorlage zur "Neuausrichtung des Verfassungsschutzes", die die Ressortchefs bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Warnemünde beschließen wollen. Geplant ist eine zentrale Datenbank für "extremistische Internetauftritte".

Kernpunkte sind die Einrichtung eines zentralen V-Leute-Registers beim Bundesamt und einheitliche Standards für deren Führung. Bei den V-Leuten soll es eine Probezeit "von mindestens sechs Monaten" geben, die Führer sollen nach fünf Jahren wechseln. "Die Vertrauensperson ist im Regelfall nach fünf Jahren einem anderen Führer zuzuordnen", heißt es in dem Papier.

Honorare des Staates sollten künftig "objektiv nachvollziehbar und dokumentiert" sein. "Geld- und Sachzuwendungen und sonstige Leistungen" dürften nur erfolgsabhängig gezahlt werden. Die neue V-Leute-Datei soll keine "Klarnamen" enthalten, um die Zuträger nicht zu gefährden. Gespeichert werden sollen der Deckname, Charaktermerkmale, Herkunft, Besonderheiten, Kontakte zu Gruppierungen und Personen.

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