25.10.12

Rechtsextreme Partei

Geheimpapier warnt vor Risiko bei NPD-Verbot

Sollte die NPD in Deutschland verboten werden, könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot dennoch kippen. Das geht aus einem geheimen Papier hervor, das der Berliner Morgenpost vorliegt.

Foto: dpa

NPD-Anhänger bei einer Demonstration in Gießen
NPD-Anhänger bei einer Demonstration in Gießen

Bund und Länder müssen mit noch höheren Hürden für ein Verbot der rechtsextremen NPD rechnen. Das steht in einer geheimen Auswertung der Materialsammlung der Innenminister von Bund und Ländern für ein mögliches Gerichtsverfahren. Die Analyse vom 15. Oktober liegt der Berliner Morgenpost vor.

In dem Papier wird ausführlich auf das Prozessrisiko hingewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte ein in Deutschland verkündetes Verbot gegen die Partei kippen. In dem Dokument heißt es: Ein einschlägiger Präzedenzfall in Bezug auf ein Parteiverbot existiere nicht, da vor dem Gerichtshof "noch nie über ein Parteiverbot mit einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden wurde". Es würden "keine gesicherten Erkenntnisse" vorliegen, inwieweit sich die Rechtsprechung bei bisher erfolgten Verboten rechtsextremistischer Vereine auf ein Parteiverbot übertragen lasse.

Partei könnte vor Europäischem Gerichtshof klagen

Nachdem ein erstes NPD-Verbotsverfahren 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, fordern viele Politiker eine sehr genaue Prüfung. Die Innenminister wollen nur dann vor die Karlsruher Richter ziehen, wenn die Chancen für ein Verbot höher als für eine Niederlage sind. Grundlage für einen möglichen Gang zum Verfassungsgericht ist die Materialsammlung.

Anfang Dezember will die Innenministerkonferenz über ein neues Verbotsverfahren entscheiden. Die Rufe nach einem Verbotsantrag waren bereits unmittelbar nach dem Auffliegen des NSU-Terrortrios im November 2011 laut geworden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die NPD tatsächlich verbieten, könnte die Partei dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die Richter müssten dann prüfen, ob die Entscheidung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Innerhalb der EU gibt es weitaus rechtsextremere Parteien, die nicht verboten sind.

Friedrich skeptisch

Das mögliche Verbotsverfahren ist unter Politikern umstritten. 14 Bundesländer plädieren dafür, Hessen und Niedersachsen dagegen. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigt sich skeptisch. Seine Hauptbedingung ist, dass kein Material von Verbindungsleuten ("V-Leute") verwendet wird.

Beim gescheiterten Antrag hatte sich herausgestellt, dass jeder Siebte aus der NPD-Führungsebene im Dienst des Verfassungsschutzes gestanden hatte. Karlsruhe urteilte, dass nicht mehr unterschieden werden konnte, welche Positionen von V-Leuten beeinflusst worden waren. Die aktuelle Materialsammlung soll keine Informationen von V-Leuten enthalten.

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