10.10.12

Ex-Radprofi

Doping-Beweise gegen Armstrong "überwältigend"

Laut der US-Anti-Doping-Behörde hat der siebenmalige Tour-de-France-Gewinner das "ausgeklügeltste, professionellste und erfolgreichste Dopingprogramm betrieben, das der Sport jemals gesehen hat".

Foto: DPA
Lance Armstrong
Lance Armstrong hat sieben Mal die Tour de France gewonnen - offenbar unter Dopingeinfluss, auch wenn er in Frankreich nie positiv getestet wurde

Eine vernichtende Urteilsbegründung für seine lebenslange Dopingsperre hat das gestürzte Rad-Idol Lance Armstrong vor der Weltöffentlichkeit an den Pranger gestellt. Der Texaner und sein früheres Team US Postal haben nach Einschätzung der US-Antidoping-Agentur USADA "das hochentwickeltste, professionellste und erfolgreichste Dopingprogramm durchgeführt, das die Sportwelt jemals gesehen hat".

Ihre an Deutlichkeit nicht zu überbietende Einschätzung veröffentlichte die USADA am Mittwoch im Zuge der Aktenübergabe an den Radsport-Weltverband UCI. Die Beweislast gegen den siebenmaligen Tour-de-France-Sieger sei "überwältigend", heißt es in der Mitteilung zur offiziellen Urteilsbegründung der lebenslangen Sperre für den US-Amerikaner.

Namhafte Kronzeugen

Der Bericht der USADA umfasst mehr als 1000 Seiten und beinhaltet unter Eid geleistete Zeugenaussagen von 26 Personen, darunter 15 Radfahrer. Erstmals veröffentlichte die Agentur dabei auch die Namen der früheren Teamkollegen und jetzigen "Kronzeugen": Unter anderem Tyler Hamilton, Floyd Landis, Levi Leipheimer, George Hincapie - die Aussagen seiner einstigen Edelhelfer sollen Armstrong schwer belastet haben. Hincapie, an allen sieben Tour-Triumphen von Armstrong beteiligt, gestand sogar am Mittwoch öffentlich, phasenweise zu leistungssteigernden Mitteln gegriffen zu haben.

Neben diesen pikanten Ausführungen beinhaltet die Akte zudem Emails, wissenschaftliche Daten, Labortests und Zahlungen, die Armstrong "den Besitz, den Gebrauch und die Weitergabe von leistungssteigernden Mitteln" nachweisen sollen. Gleichzeitig werde hierdurch laut USADA die "traurige Wahrheit über die trügerischen Machenschaften eines Teams, das unzählige Millionen Dollar an Steuergeldern erhalten hat", offengelegt.

Der komplette Bericht sollte zunächst der UCI, der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der World Triathlon Corporation (WTC), die unter anderem den Ironman auf Hawaii ausrichtet, übergeben werden. Erst danach wird das Dossier auf der Internetseite der USADA veröffentlicht.

Bereits Ende August hatte die USADA eine lebenslange Sperre für Armstrong ausgesprochen und beantragt, dass alle Ergebnisse seit dem 1. August 1998 inklusive seiner sieben Siege bei der Tour de France gestrichen werden. Die Titel kann allerdings nur die UCI offiziell aberkennen. Nach Erhalt der Unterlagen hat der Verband 21 Tage Zeit zu entscheiden, ob sie dem Vorschlag folgen wird.

UCI-Präsident Pat McQuaid deutete aber unlängst an, den vorgeschlagenen Sanktionen der USADA entsprechen zu wollen. "Solange die Dokumente keine erheblichen Mängel aufweisen, hat die UCI nicht die Absicht, vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu ziehen. Wir brauchen aber Zeit zur Überprüfung", hatte der Ire gesagt.

Kritik von Armstrongs Anwälten

Armstrongs Anwälte hatten das Vorgehen schon vor der Aktenübergabe scharf kritisiert. So sei die USADA in ihrer Absicht, Armstrong zu sperren, als "Ankläger, Richter, Geschworener, Berufungsrichter und Henker" gleichzeitig aufgetreten. Die vermeintlichen Doping-Belege seien "einseitig verfälscht" und stellten "eine ungeprüfte Version der Ereignisse" dar.

Auch die Aussagen der angeblichen Kronzeugen könnten nach Ansicht der Anwälte nicht verwendet werden. "Die USADA hat die Geständnisse durch Drohungen und unseriöse Deals erzwungen", warf Verteidiger Timothy J. Herman der Agentur vor.

Allerdings hatte ein ordentliches Gericht eine Klage des einstigen "Dominators" gegen die USADA-Ermittlungen abgewiesen. Danach ebnete Armstrong selbst durch seinen Verzicht auf die Möglichkeit einer Aufarbeitung der Vorwürfe in einem Schiedsgerichts-Verfahren den Weg zu seiner Sperre.

Quelle: sid/dpa/jb
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