12.08.12

Zeugenvernehmung

Ex-Sprecher Glaeseker widerspricht Wulffs Aussage

Olaf Glaeseker hat die Zeugenaussage seines früheren Chefs Christian Wulff zurückgewiesen. Sein Anwalt zeigte sich "irritiert", dass Wulff von Glaesekers Aktivitäten nichts gewusst haben soll.

Foto: DPA
Bundespräsident Wulff im Oman
Eines der letzten gemeinsamen Bilder: Bundespräsident Christian Wulff und seine Frau Bettina besuchen zusammen mit Sprecher Olaf Glaeseker (l.) die Sultan-Qabus-Moschee im Oman. Während dieser Reise wurden erstmals Vorwürfe gegen das damalige deutsche Staatsoberhaupt laut

Der langjährige Sprecher und Vertraute von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, widerspricht der angeblichen Aussage von Wulff bei der Staatsanwaltschaft.

Glaesekers Anwalt Guido Frings sagte "Bild am Sonntag": "Die Verteidigung ist verwundert, in hohem Maße irritiert und findet diese vermeintlichen Aussagen befremdlich, da sie nicht mit dem Kenntnisstand der Verteidigung auch nur ansatzweise in Einklang zu bringen sind."

Wusste Wulff doch von Glaesekers Aktivitäten?

Wulff soll laut Medienberichten am 29. Juni bei seiner Zeugenvernehmung gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover ausgesagt haben, er habe weder von Glaesekers Sponsorensuche noch von dessen Gratis-Urlauben beim Partymacher Manfred Schmidt gewusst.

In dem Korruptionsverfahren gegen Glaeseker und Schmidt gehen die Ermittler folgendem Verdacht nach: Glaeseker soll für die drei Schmidt-Partys in den Jahren 2007 bis 2009 Sponsoren akquiriert und dafür im Gegenzug auf Schmidts Anwesen in Spanien kostenlos Urlaube verbracht haben. Zu dieser Zeit war Wulff niedersächsischer Ministerpräsident.

Wie "Bild am Sonntag" weiter berichtet, soll Glaeseker seinem Chef damals nicht verschwiegen haben, als langjähriger Freund von Schmidt eingeladen worden zu sein, also nichts bezahlt zu haben. Als unwahrscheinlich gelte zudem, dass Wulff vom gemeinsamen und kostenlosen Urlaub des Ehepaars Glaeseker mit Wulffs Tochter Annalena und Ex-Frau Christiane im Jahr 2008 nichts gewusst haben soll.

Quelle: fsc
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