25.02.13

Verbraucherschutz

ADAC prangert Wucher bei Ersatzteilen an

Während ein Stoßfänger für einen Focus im freien Handel für 88 Euro zu haben ist, kostet er bei Ford satte 302 Euro. Schuld ist der Designschutz. Jetzt soll die Kanzlerin ein Machtwort sprechen.

Foto: picture-alliance / gms

Sparen beim Reparieren: Ersatzteile müssen nicht immer vom Hersteller kommen, im freien Handel können sie auch qualitativ hochwertig sein – und billiger
Sparen beim Reparieren: Ersatzteile müssen nicht immer vom Hersteller kommen, im freien Handel können sie auch qualitativ hochwertig sein – und billiger

Unfallschäden am Kotflügel oder am Stoßfänger kommen Autobesitzer laut ADAC meist unnötig teuer zu stehen. Solche sichtbaren Fahrzeugteile seien im freien Teilehandel in einigen anderen Ländern bis zu 70 Prozent günstiger als Originalteile vom Hersteller – nur seien sie in deutschen Werkstätten meist nicht erhältlich, erklärt der Automobilclub mit Verweis auf den geltenden Designschutz.

Darauf können sich Autobauer berufen und den Nachbau sichtbarer Fahrzeugteile durch Dritte verbieten. Viele Autobauer machen vom Designschutz Gebrauch. Über eine Lockerung dieser Regelung wird schon seit Jahren diskutiert.

Bei exemplarischen Preisrecherchen hat der ADAC herausgefunden, dass zum Beispiel der Frontstoßfänger für einen Ford Focus im freien Handel im Ausland schon für 88 Euro zu haben ist – Ford verlangt dafür 302 Euro. Die Motorhaube für einen Golf VI koste 157 statt 321 Euro, die Frontscheibe für einen Mazda 6 nur 290 statt 456 Euro, berichtet der ADAC. Autobesitzer sollten bei Reparaturen die Wahl haben, wo und vom wem sie welche Teile montieren lassen, fordert der Münchner Club.

Schutz vor Produktpiraten

Die Autoindustrie hält am Designschutz fest, unter anderem, um sich vor Produktpiraterie zu schützen und die Qualität von Ersatzteilen zu gewährleisten. So argumentiert etwa der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller. Verbraucherschützer fordern dagegen eine sogenannte Reparaturklausel: Sie soll für eine Reparatur benötigte sichtbare Ersatzteile vom Designschutz ausnehmen, erklärt Roland Stuhr, Referent für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Bisher blieb der Streit über die Reparaturklausel ergebnislos. "In Deutschland liegt die Sache auf Eis. Es gibt hierzulande in den Regierungsparteien eine Mehrheit für die Reparaturklausel im Designschutz. Letztlich warten aber alle auf eine endgültige Entscheidung der Bundeskanzlerin", sagt Stuhr. "Eine einheitliche europäische Regelung liege "in Brüssel seit Jahren gesetzesreif in der Schublade." Sie sei aber bislang von der Sperrminorität aus Deutschland, Frankreich, Schweden, Tschechien und Rumänien verhindert worden.

Andere Länder wie zum Beispiel Großbritannien, die Beneluxstaaten, Spanien und Polen haben die Reparaturklausel laut Stuhr bereits im Alleingang eingeführt. In Deutschland zahlen Verbraucher durch den Designschutz dem Experten zufolge weiter einen hohen Preis für sichtbare Ersatzteile: "Selbst bei konservativen Rechnungen liegt der Mehrpreis beziehungsweise Verbraucherschaden jährlich im dreistelligen Millionenbereich, vermutlich sogar über einer halben Milliarde Euro."

Quelle: dpa/du
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