18.02.13

Frankreich

Pflicht zu Alkoholtests in Autos ist vom Tisch

Autofahrer in Frankreich haben nun Klarheit. Die im Juli eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtests ist vom Tisch. Die Vorschrift stammte von Sarkozy. An der Promillegrenze ändert sich jedoch nichts.

Foto: picture alliance / maxppp

Im Juli eingeführt und jetzt schon wieder abgeschafft: In Frankreich wird es keine verpflichtenden Alkoholtests für Autofahrer und auch keine Sanktionen geben. Das teilte die französische Regierung mit.
Im Juli eingeführt und jetzt schon wieder abgeschafft: In Frankreich wird es keine verpflichtenden Alkoholtests für Autofahrer und auch keine Sanktionen geben. Das teilte die französische Regierung mit.

Die erst Mitte vergangenen Jahres eingeführte Pflicht für Autofahrer in Frankreich, einen Alkoholtest im Fahrzeug mitzuführen, ist endgültig vom Tisch. Innenminister Manuel Valls versicherte nun in der Zeitung "Le Parisien", für ihn gebe es "keine verpflichtenden Alkoholtests und erst recht keine Sanktionen" für Fahrer, die kein Pusteröhrchen in ihrem Auto haben.

Die Vorschrift stammte noch von der im vergangenen Mai abgewählten konservativen Regierung unter Staatschef Nicolas Sarkozy. Ursprünglich sollten Autofahrer, die keines der umstrittenen Geräte mit sich führen, bereits ab dem 1. November mit einem Bußgeld von elf Euro bestraft werden – auch Touristen. Diese Frist hatte Valls mehrfach mit Hinweis unter anderem auf "Lieferschwierigkeiten" verschoben.

Die Alkoholtests waren vor allem wegen Fragen zu ihrer Zuverlässigkeit und wegen des Preises zunehmend in die Kritik geraten. Alkoholkonsum ist in Frankreich für rund ein Drittel der Toten auf den Straßen verantwortlich.

Nach Angaben der französischen Verkehrswacht liegt die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle bei jährlich rund 4000. Innenminister Valls hat sich zum Ziel gesetzt, diese Zahl bis zum Jahre 2020 zu halbieren.

Promillegrenze liegt weiterhin bei 0,5

Auch ohne verpflichtendes Alkoholtestset im Fahrzeug sollten Autofahrer stets darauf achten, die geltenden Bestimmungen einzuhalten. In Frankreich gilt – ebenso wie in Deutschland – eine 0,5 Promillegrenze, für Busfahrer maximal 0,2 Promille.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) bzw. 0,25 bis 0,4 mg Atemalkoholgehalt wird mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro geahndet.

Bei einer BAK von über 0,8 Promille drohen – selbst ohne jegliches Anzeichen von Trunkenheit – eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren.

Quelle: AFP/dj
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