05.12.12

Neuregelungen

Das ändert sich 2013 für deutsche Autofahrer

Neues Jahr, neue Gesetze. Auch 2013 bringt wieder neue Vorschriften für Autofahrer. Die größten Neuerungen gibt es beim Flensburger Punktekatalog, dem Führerschein und der Kfz-Versicherung.

Foto: picture-alliance/ dpa

Viele Städte verschärfen ihre Umweltzonen-Regelung, darunter sind etwa Köln, Dortmund und Essen.
Viele Städte verschärfen ihre Umweltzonen-Regelung, darunter sind etwa Köln, Dortmund und Essen.

Autofahrer müssen sich auch im kommenden Jahr auf Neuregelungen einstellen. Unter anderem wird in vielen Fällen die Autoversicherung teurer. Auch beim Führerschein gibt es Änderungen.

Zum Jahreswechsel stufen die Autoversicherer rund die Hälfte aller Pkw in neue Typenklassen ein, so die Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Grund: Zum ersten Mal werden das Alter des Versicherungsnehmers und das Alter des jüngsten Nutzers des Fahrzeugs bei der Einteilung der Typklasse berücksichtigt.

Die Klassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Je höher die Einstufung ist, desto teurer ist die Versicherung.

Führerscheine sind künftig befristet

Laut GDV wechseln in der Kfz-Haftpflichtversicherung rund 55 Prozent der umgestuften Fahrzeuge in eine höhere Typklasse, ihre Versicherung wird also teurer. Bei der Vollkasko sind es rund 32 Prozent der Fahrzeuge, die in eine höhere Klasse umgestuft werden.

Auch wer jetzt Fahrschüler ist, muss sich ab 2013 auf Änderungen einstellen: Die neuen Führerscheine sind nicht mehr unbefristet gültig. Nach 15 Jahren muss der Autofahrer eine Verlängerung beantragen.

Weitere Änderung: Die "Anhängerregelung" ist überarbeitet worden. Ab 2013 dürfen mit dem Führerschein Klasse B alle Gespanne bis 3500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. In der Klasse BE wird das Gewicht des Anhängers auf 3500 Kilogramm begrenzt.

Laut ADAC gerechtere Punkteregelung

Darüber hinaus steht nach dem Willen von Verkehrsminister Peter Ramsauer im Laufe des Jahres 2013 die Reform des Flensburger Punkte-Systems an. Nach dem neuen System sollen Fahrer nur noch für solche Verstöße Punkte erhalten, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Nach Ansicht des ADAC wird durch diese Neuregelung vieles einfacher und gerechter. Keine Punkte gibt es dann für Delikte, wie das Einfahren in Umweltzonen ohne Plakette oder Beleidigung, die keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben.

Auch Punkte, die Autofahrer vor der Reform für solche Verstöße kassiert haben, werden dann gelöscht. Dafür werden die Bußgelder an einigen Stellen angehoben.

Punkte-Höchstgrenze sinkt von 18 auf acht

Bisher gibt es prinzipiell ab einem Bußgeld von 40 Euro immer Punkte in Flensburg. Ab 2014 steigt diese Grenze auf 70 Euro; eingetragen wird dann aber nur, was in der Liste der besonders gefährlichen Verstöße genannt ist. Dazu gehören beispielsweise das Telefonieren am Steuer oder das Nichtanschnallen von Kindern im Auto.

Weitere wichtige Änderungen: Die Punkte-Höchstgrenze wird bei acht liegen, nicht wie bisher bei 18 Punkten. Dabei kann es im Höchstfall drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug geben. Zwei Punkte drohen bei Taten mit Fahrverbot und einen Punkt gibt es für sonstige Ordnungswidrigkeiten.

Stark vereinfacht werden auch die Tilgungsregeln: Neue Taten führen nicht mehr zur Fristverlängerung der alten Eintragungen, vielmehr gelten dann starre Fristen. Ordnungswidrigkeiten sollen zwei Jahre, mit Regelfahrverbot fünf Jahre stehen bleiben. Straftaten werden für fünf Jahre eingetragen, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Frist zehn Jahre.

Städte verschärfen Umweltzonen-Regelung

Zum neuen Jahr werden außerdem in mehreren Städten die Umweltzonen verschärft: Zum Beispiel darf man ab 1. Januar 2013 in Köln sowie Dortmund, Essen und vielen anderen Städten des Ruhrgebiets nur noch mit gelber und grüner Plakette einfahren.

Nur noch mit einer grünen Plakette ist die Zufahrt ab dem 1. Januar in Magdeburg, Heilbronn, Karlsruhe, Augsburg, Mannheim oder Heidelberg gestattet.

Noch bis zum 31. Dezember 2013 gilt eine einmalige und befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm 6 entsprechen. Die bislang nur für Elektro-Pkw geltende Steuerbefreiung wird auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge der Klasse N1 sowie Leichtfahrzeuge der Klasse L ausgeweitet.

Zudem gilt die Steuerbefreiung nicht mehr nur fünf, sondern künftig zehn Jahre lang. Fahrzeuge, die vor dem Stichtag 1. Juli 2009 zugelassen wurden werden künftig doch nicht nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert. Die Bemessung der Kfz-Steuer erfolgt wie bisher nach Schadstoffemissionen (Euro-Normen) und nach Hubraum.

Quelle: sp-x/dj
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