08.11.12

Bußgeldverfahren

Abstandsmessung auf A4 rechtlich nicht verwertbar

Über Jahre hinweg mussten Autofahrer in Sachsen offenbar völlig unberechtigt Bußgelder wegen Unterschreitung des Mindestabstands zahlen. Doch die möglichen Beweise wurden inzwischen wegasphaltiert.

Foto: dpa

Experten bemängeln seit langem die hohe Fehlerquote bei Tempo- und Abstandsmessungen
Experten bemängeln seit langem die hohe Fehlerquote bei Tempo- und Abstandsmessungen

Die Autobahn A4, in der Nähe des sächsischen Orts Siebenlehn. Hier ist Frank W. im Mai 2012 mit seinem schwarzen Fiat unterwegs. Was der Fahrer nicht mitbekommt: An diesem Tag misst die Polizei von einer Brücke aus die Abstände der Fahrzeuge auf der Bahn zum Vordermann.

Gewöhnlich geschieht so etwas mit einer simplen Videoaufnahme: Von der Brücke aus filmen die Kontrolleure den Verkehrsstrom, Markierungen auf der Fahrbahn verraten ihnen, wer wie weit von wem entfernt fährt.

160 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot

Einige Zeit später bekommt Frank W. amtliche Post: Er habe bei Tempo 150 lediglich 30 Meter Abstand gehalten – korrekt wären nach "Halber Tacho"-Regel 75 Meter gewesen. Gegen den Fahrer werden 160 Euro Bußgeld verhängt, drei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Das ist Frank W. zu happig. Er legt Einspruch ein und besorgt sich einen Anwalt, den Dresdener Verkehrsrechtler Jürgen Durst.

Der fordert bei der Polizei die Ausschnittvergrößerungen des Filmmaterials an – und dabei fällt ihm etwas auf: "Die Markierungen waren lediglich kleine schwarz-graue Klötzchen, die die linke Begrenzungslinie unterbrachen. Das Messprotokoll dazu, in dem die Abstände der Klötzchen vermessen wurden, stammte aus dem Jahr 2003 – es war also rund zehn Jahre alt."

Veränderungen durch Ausbesserungen

Das Alter des Protokolls ist ein Anfechtungsgrund. Denn zwar verändern Farbmarkierungen auf einer Fahrbahn nicht von alleine ihren Abstand. Doch in zehn Jahren kann auf einer Autobahn einiges geschehen – das Videoband zeigt deutlich Flickstellen im Asphalt, gut möglich, dass bei den Bauarbeiten auch die Markierungen verändert wurden.

Die Behörden scheinen der Argumentation zu folgen, denn Dursts Brief haut seinen Mandanten raus. Eine Begründung für die Einstellung des Verfahrens gibt es nicht, das ist laut Durst normal in solchen Fällen.

Eine merkwürdige Begründung

Interessant ist allerdings, was passiert, als Durst und parallel ein Team des Mitteldeutschen Rundfunks noch einmal nachfragen. Denn offiziell ist das Verfahren nicht etwa deshalb eingestellt, weil auch die Behörden dem Protokoll nicht über den Weg trauen.

Stattdessen sagt man, man habe den Fahrer auf dem Videobild nicht identifizieren können. Und das, obwohl selbst Frank W.s Anwalt sagt, sein Mandant sei deutlich zu erkennen gewesen.

Die Messpunkte verschwinden

Zum alten Protokoll heißt es nach Dursts Angaben lapidar, man habe ihm wohl irrtümlich ein falsches übersendet. Ein neueres bekommt der Anwalt allerdings auch nicht zu sehen. Und nachmessen lässt sich an der Stelle heute auch nicht mehr: Kurz nach der Kontrolle wird die Fahrbahn der A4 neu asphaltiert, die Messpunkte verschwinden dabei.

Waren die Messungen bei Siebenlehn falsch oder wurden die Abstände der Autos auf der Autobahn korrekt bestimmt? Klären lässt sich das heute nicht mehr, doch Zweifel daran, das alles korrekt ablief, wirft allein das uralte Protokoll auf.

Viele Messungen sind anfechtbar

Helfen würde Frank W.s Geschichte allerdings nur denjenigen, deren Bußgeldbescheide und Fahrverbote noch nicht rechtskräftig sind. Nur in laufenden Verfahren lässt sich das Argument noch vorbringen.

Allerdings ist die Geschichte aus Sachsen für den Anwalt Beleg dafür, dass es sich lohnt, bei Bußgeldbescheiden wegen Abstands- oder Tempodelikten immer alle Rahmenbedingungen im Auge zu halten – bis zu 50 Prozent aller Blitzer-Messungen halten Experten für falsch. Oft stimmen der Winkel der Messgeräte zur Fahrbahn nicht, es werden schräg fahrende oder gleich ganz andere Autos gemessen.

Ein prominenter Präzedenzfall

Ein Widerspruch kann sich also lohnen. Wegen eines solchen Verdachts vor Gericht zu ziehen, ist allerdings unter Umständen mit hohen Kosten verbunden. Oft braucht es Gutachter, um die Vermutungen zu beweisen – und selbst wenn das Gericht einen Bußgeldbescheid verwirft, werden die Kosten nicht notwendigerweise erstattet.

Einer, dem es gelang, auf juristischem Weg ein Fahrverbot zu vermeiden, war übrigens Ex-Nationaltorwart Oliver Kahn: Auf der A8 war er mit weit über 200 km/h gemessen worden, doch Gutachter stellten fest, dass das Messgerät auf Lichtreflexe reagiert hatte, die nichts mit dem Mercedes des Torwarts zu tun hatten. Kahn war an diesem Tag kein Einzelfall. Rund 40 weitere Messungen erwiesen sich als wertlos.

Quelle: DW/kai
© Berliner Morgenpost 2013 - Alle Rechte vorbehalten
Die Favoriten unseres Homepage-Teams
Karneval der Kulturen der Welt
20:25Umzug
Karneval der Kulturen – 700.000 feiern in Kreuzberg

In Berlin-Kreuzberg ist es wieder bunt und voll: Tausende Tänzer, Musiker und andere Akteure inszenieren den Karneval der Kulturen. 75 Gruppen sind bei dem Multikulti-Umzug dabei. mehr...

title
17:44Wiederaufstieg
Herthas blau-weißer Feiertag

Hertha BSC beendet die Saison mit einem 1:1-Unentschieden im Berlin-Brandenburg-Derby gegen Energie Cottbus. Mit 76 Zählern stellt das Team von Trainer Jos Luhukay einen neuen Punkterekord auf. mehr...

Sonne in Berlin
19:03Terminvorschau
Das bringt der Tag in Berlin am Montag

Berlin hat jeden Tag Neues zu bieten. Politische Termine, Demonstrationen, Prozesse, Theater, Konzerte. Hier finden Sie eine Auswahl der Berliner Morgenpost für Montag, den 20. Mai. mehr...

VfL Bochum - 1. FC Union Berlin
16:41Zweite Liga
Union gelingt mit Auswärtssieg versöhnlicher Saisonabschluss

Mit Tabellenrang sieben und dem ersten Auswärtserfolg nach acht sieglosen Spielen auf fremden Plätzen beendet der 1. FC Union die Zweitliga-Saison. mehr...

Leser-Kommentare Kommentare
Leserkommentare sind ausgeblendet.
Kommentare einblenden
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
 
Top-Thema
title
Start-ups in Berlin

Gründerzeit: Die Serie und das Blog der Berliner Morgenpost.

Video Nachrichten mehr
Der Futiklub Absolutely Ferguson
Zeit für Neues Beckham beendet seine aktive Fußballkarriere
Parlament Bundestag debattiert über Atommüllendlager
Cannes Emma Watson spielt Kriminelle in Coppolas Film
 
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

Fotogalerie

Das sind die Berliner Bilder des Tages

Straßenfest

Karneval der Kulturen 2013

 
In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote