08.11.12

Bußgeldverfahren

Abstandsmessung auf A4 rechtlich nicht verwertbar

Über Jahre hinweg mussten Autofahrer in Sachsen offenbar völlig unberechtigt Bußgelder wegen Unterschreitung des Mindestabstands zahlen. Doch die möglichen Beweise wurden inzwischen wegasphaltiert.

Foto: dpa

Experten bemängeln seit langem die hohe Fehlerquote bei Tempo- und Abstandsmessungen
Experten bemängeln seit langem die hohe Fehlerquote bei Tempo- und Abstandsmessungen

Die Autobahn A4, in der Nähe des sächsischen Orts Siebenlehn. Hier ist Frank W. im Mai 2012 mit seinem schwarzen Fiat unterwegs. Was der Fahrer nicht mitbekommt: An diesem Tag misst die Polizei von einer Brücke aus die Abstände der Fahrzeuge auf der Bahn zum Vordermann.

Gewöhnlich geschieht so etwas mit einer simplen Videoaufnahme: Von der Brücke aus filmen die Kontrolleure den Verkehrsstrom, Markierungen auf der Fahrbahn verraten ihnen, wer wie weit von wem entfernt fährt.

160 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot

Einige Zeit später bekommt Frank W. amtliche Post: Er habe bei Tempo 150 lediglich 30 Meter Abstand gehalten – korrekt wären nach "Halber Tacho"-Regel 75 Meter gewesen. Gegen den Fahrer werden 160 Euro Bußgeld verhängt, drei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Das ist Frank W. zu happig. Er legt Einspruch ein und besorgt sich einen Anwalt, den Dresdener Verkehrsrechtler Jürgen Durst.

Der fordert bei der Polizei die Ausschnittvergrößerungen des Filmmaterials an – und dabei fällt ihm etwas auf: "Die Markierungen waren lediglich kleine schwarz-graue Klötzchen, die die linke Begrenzungslinie unterbrachen. Das Messprotokoll dazu, in dem die Abstände der Klötzchen vermessen wurden, stammte aus dem Jahr 2003 – es war also rund zehn Jahre alt."

Veränderungen durch Ausbesserungen

Das Alter des Protokolls ist ein Anfechtungsgrund. Denn zwar verändern Farbmarkierungen auf einer Fahrbahn nicht von alleine ihren Abstand. Doch in zehn Jahren kann auf einer Autobahn einiges geschehen – das Videoband zeigt deutlich Flickstellen im Asphalt, gut möglich, dass bei den Bauarbeiten auch die Markierungen verändert wurden.

Die Behörden scheinen der Argumentation zu folgen, denn Dursts Brief haut seinen Mandanten raus. Eine Begründung für die Einstellung des Verfahrens gibt es nicht, das ist laut Durst normal in solchen Fällen.

Eine merkwürdige Begründung

Interessant ist allerdings, was passiert, als Durst und parallel ein Team des Mitteldeutschen Rundfunks noch einmal nachfragen. Denn offiziell ist das Verfahren nicht etwa deshalb eingestellt, weil auch die Behörden dem Protokoll nicht über den Weg trauen.

Stattdessen sagt man, man habe den Fahrer auf dem Videobild nicht identifizieren können. Und das, obwohl selbst Frank W.s Anwalt sagt, sein Mandant sei deutlich zu erkennen gewesen.

Die Messpunkte verschwinden

Zum alten Protokoll heißt es nach Dursts Angaben lapidar, man habe ihm wohl irrtümlich ein falsches übersendet. Ein neueres bekommt der Anwalt allerdings auch nicht zu sehen. Und nachmessen lässt sich an der Stelle heute auch nicht mehr: Kurz nach der Kontrolle wird die Fahrbahn der A4 neu asphaltiert, die Messpunkte verschwinden dabei.

Waren die Messungen bei Siebenlehn falsch oder wurden die Abstände der Autos auf der Autobahn korrekt bestimmt? Klären lässt sich das heute nicht mehr, doch Zweifel daran, das alles korrekt ablief, wirft allein das uralte Protokoll auf.

Viele Messungen sind anfechtbar

Helfen würde Frank W.s Geschichte allerdings nur denjenigen, deren Bußgeldbescheide und Fahrverbote noch nicht rechtskräftig sind. Nur in laufenden Verfahren lässt sich das Argument noch vorbringen.

Allerdings ist die Geschichte aus Sachsen für den Anwalt Beleg dafür, dass es sich lohnt, bei Bußgeldbescheiden wegen Abstands- oder Tempodelikten immer alle Rahmenbedingungen im Auge zu halten – bis zu 50 Prozent aller Blitzer-Messungen halten Experten für falsch. Oft stimmen der Winkel der Messgeräte zur Fahrbahn nicht, es werden schräg fahrende oder gleich ganz andere Autos gemessen.

Ein prominenter Präzedenzfall

Ein Widerspruch kann sich also lohnen. Wegen eines solchen Verdachts vor Gericht zu ziehen, ist allerdings unter Umständen mit hohen Kosten verbunden. Oft braucht es Gutachter, um die Vermutungen zu beweisen – und selbst wenn das Gericht einen Bußgeldbescheid verwirft, werden die Kosten nicht notwendigerweise erstattet.

Einer, dem es gelang, auf juristischem Weg ein Fahrverbot zu vermeiden, war übrigens Ex-Nationaltorwart Oliver Kahn: Auf der A8 war er mit weit über 200 km/h gemessen worden, doch Gutachter stellten fest, dass das Messgerät auf Lichtreflexe reagiert hatte, die nichts mit dem Mercedes des Torwarts zu tun hatten. Kahn war an diesem Tag kein Einzelfall. Rund 40 weitere Messungen erwiesen sich als wertlos.

Quelle: DW/kai
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