Plagiatsvorwürfe
„Axolotl Roadkill" wurde bei Blogger abgekupfert
Montag, 8. Februar 2010 16:50 - Von Wieland FreundDie Berliner Autorin Helene Hegemann hat abgeschrieben - bei einem Blogger: Ihr vielgelobtes Romandebüt „Axolotl Roadkill" weist einige Passagen auf, die sich in ähnlicher Form auch in dem Roman "Strobo" finden, der teils als Blog erschien und 2009 in einem Berliner Kleinverlag herausgekommen ist. Jetzt hat sich Hegemann entschuldigt.
Jetzt hat ihr einer in die Suppe gespuckt. Dabei steht die Suppe gerade auf der Speisekarte fast aller Feuilletons. Das Bild ist natürlich schrecklich schief. Denn die Suppe, „Axolotl Roadkill“, das Romandebüt der erst 17 Jahre alten Berlinerin Helene Hegemann, begeistert durch ihre Ungenießbarkeit. Von einem „Fickundkotz-Jargon“, sprach die „Zeit“, von einem „disharmonischen Gesamtklang“ und dem „Grundgeräusch unserer Gegenwart“. Irgendwo zwischen „Bonjour Tristesse“, „Crazy“ und den „Kindern vom Bahnhof Zoo“ könnte „Axolotl“ liegen, diese Geschichte eines innerlich vergreisten Kindes aus der Berliner Boheme. So aber, so der Tenor, habe man das noch nie gelesen.Genau das wird jetzt bestritten.
Am Wochenende hat das Branchenmagazin „Buch-Markt“ einen Blog aufgetan, der Helene Hegemann vorwirft, abgeschrieben zu haben. In die Suppe spuckt ihr Deef Pirmasens, der ein Blog namens „Gefühlskonserve“ schreibt und dort Textstellen aus „Axolotl“ mit Passagen eines Romans mit dem Titel „Strobo“ abgleicht, den der Blogger Airen teils im Internet und später in einem Kleinstverlag namens SuKuLTuR veröffentlicht hat.
Und tatsächlich fördert Pirmasens ein halbes Dutzend verblüffender Übereinstimmungen zutage. „,Wir unterhalten uns gerade über Bisexualität!’, moderiere ich schwerstelegant zu ihr hinüber”, steht etwa bei Hegemann; bei Arien kann man lesen: „,Wir reden gerade über Bisexualität’, moderiere ich mich zu Jan rüber.“ Der Gott der Intertextualität bewahre, dass der Fall damit erledigt ist – ob „Sample“ oder „Rip Off“, darüber darf man streiten. Es sich so einfach machen wie Helene Hegemann allerdings, die in einer eilig verfertigten Stellungnahme zwischen Originalität (Airen?) und Echtheit (Hegemann?) unterscheidet, das darf man nicht. Eine Seite, teilt Hegemann mit, habe sie von Airen „regelrecht abgeschrieben“ – und zwar, weil der ein „großartiger Schriftsteller“ sei, mit dem sie „über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten“. Anführungszeichen und Namensnennung hätten diese Kommunikation erleichtert.
Hegemann gibt sich nun zerknirscht: Sie sei „total gedankenlos und egoistisch gewesen“. Ihr Verlag löffelt die Suppe derweil aus: Über die Verantwortung einer Autorin, die mit der Sharing-Kultur des Internet aufgewachsen sei, könne man streiten. Im Übrigen, lässt Ullstein-Verlegerin Siv Bublitz verlauten, habe man sich in Sachen nachträglicher Abdruckgenehmigung an SuKuLTuR gewandt. Das ist peinlich, das ist klar. Aber vielleicht ist die „Axolotl“-Affäre auch noch zu etwas gut. Zum Beispiel könnte sie die Sharing-Kultur lehren, dass ein angeblich unzeitgemäßes Urheberrecht in erster Linie etwas Unbezahlbarem dient: der Gerechtigkeit nämlich.
Erschienen am 07.02.2010















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