Landgericht München
Bayern erwirkt Verfügung gegen "Mein Kampf"
Überraschend stoppt das Münchner Landgericht München den Plan, Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" kommentiert erscheinen zu lassen.
Von Sven Felix Kellerhoff
Auch künftig darf Adolf Hitlers Bekenntnis-Buch "Mein Kampf" nicht in Deutschland vertrieben werden. Das Landgericht München entschied auf Antrag Bayerns am Mittwoch, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen. Sie untersagt den vom britischen Verleger Peter McGee angekündigten Vertrieb von etwa 15 Seiten starken, kommentierten Auszügen aus dem Buch, an dem das Münchner Finanzministerium die Urheberrechte hält.
In der für Donnerstag geplanten Ausgabe von McGees Projekt "Zeitungszeugen" sollten ursprünglich von Historikern kommentierte Passagen aus "Mein Kampf" in Form einer Broschüre beigelegt werden. McGee hatte jedoch schon vor der Entscheidung des Gerichts erklärt, die Hitler-Zitate würden für die an Kiosken v ertriebene Fassung unleserlich gemacht ; nur Abonnenten sollten die vollständige Version erhalten.
"Mein Kampf" ist nicht verboten – aber auch nicht zugänglich
"Mein Kampf" ist in Deutschland nicht verboten, darf aber auf Entscheidung Bayerns nicht nachgedruckt oder in anderer Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Allerdings ist der komplette Text in zahlreichen Varianten im Internet abrufbar, sowohl im Originalsatz als auch in verschiedenen Dateiformaten und in verschiedenen Sprachen. In neuerer Zeit verbrieten insbesondere islamistische Hetzseite n im Netz Hitlers Schrif t.
Minister Söder begrüßt die Gerichtsentscheidung
Das Landgericht München teilte mit, die geplante Publikation sei nicht vom Zitatrecht gedeckt. Außerdem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch durchzusetzen. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte der Nachrichtenagentur dapd: "Es ist gut, dass es dem Verlag jetzt gerichtlich verboten ist, diese Hetzschrift zu verbreiten", sagte Söder auf Anfrage. Der Freistaat werde sein Urheberrecht auch künftig ausüben.
Seit 2009 streitet der Verlag mit Bayern
Im Zusammenhang mit der kommentierten Veröffentlichung von Propaganda-Material der Nationalsozialisten lieferte sich der "Zeitungszeugen"-Verlag bereits 2009 eine Auseinandersetzung mit dem Freistaat Bayern. Dabei ging es um einen Nachdruck der NSDAP-Parteizeitung "Völkischer Beobachter". Damals sei die Zeitschrift bundesweit konfisziert worden. In dieser Sache sei noch eine Schadenersatzklage gegen das Land Bayern anhängig, sagte der Verlagssprecher
Die Fachleute sind überrascht
Fachleute zeigten sich von der Entscheidung des Münchner Landgerichts überrascht. Denn die Veröffentlichung im Rahmen der Reihe "Zeitungszeugen" sollte einen erheblich geringen Umfang haben als die seit mehreren Jahrzehnten vorliegende kommentierte Auswahl-Edition von Christian Zentner. Sie liegt gegenwärtig in der 21. Auflage vor. In diesem Buch gibt der Herausgeber wesentliche Passagen in Form von Zitaten wieder und kommentiert sie. Wenn die Richter konsequent wären, müsste diese Ausgabe ebenfalls seit langem verboten sein. Dies ist aber nicht der Fall. Ob die Einstweilige Verfügung in einem ordentlichen Verfahren Aussicht auf Bestand hat, gilt unter anderem deshalb als fraglich.
Ende 2015 laufen die Urheberrechte Bayerns aus
Spätestens am 31. Dezember 2015 laufen die Urheberrechte Bayerns an "Mein Kampf" unweigerlich und unwiderruflich ab. Im Hinblick darauf bereitet das renommierte Institut für Zeitgeschichte München mit Billigung des bayerischen Wissenschaftsministers gegenwärtig eine philologisch-kritische Ausgabe von "Mein Kampf" vor, die 2016 erscheinen und möglicherweise ins Netz gestellt werden soll. An einen Sachkommentar und eine für ein breites Publikum eingeordnete Ausgabe ist in München allerdings nach bisherigen Angaben nicht gedacht.
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